Im Zentrum der Plenarsitzung des Ausschusses der Regionen vom 30.Mai 2013 stand neben den Beratungen zum Jugendbeschäftigungspaket, der Richtlinie zur ausgewogenen Vertretung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten, der Änderung der Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie, dem 7. Umweltaktionsprogramm und der Milchquotenregelung der Vortrag von Regionalkommissar Johannes Hahn zum aktuellen Stand der Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen der EU. Für den Kommissar ist es trotz des schleppenden Abstimmungsprozesses zwischen dem europäischen Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament immer noch möglich, die Strukturfonds in der folgenden Förderperiode hinreichend nahtlos zu starten. Voraussetzung dafür bleibt, dass bis zum Sommer 2013 Sicherheit über den mehrjährigen Finanzrahmen besteht. Alle technischen Fragen sollen parallel zu den Finanzverhandlungen geklärt werden. Die Partnerschaftsvereinbarungen sollen so rasch wie möglich zur Prüfung eingereicht werden. Bei der Prüfung gilt: Wer zuerst kommt mahlt zuerst. In die Erarbeitung der Partnerschaftsvereinbarungen soll die regionale Basis eingebunden werden und für eine bessere Reaktionsfähigkeit eine Zweiteilung der Förderperiode vorgesehen werden. Regionalpolitik und Strukturfonds sind besonders wichtig zur Erreichung der nötigen Klarheit. Es wird eine thematische Konzentration angestrebt, jede Region kann ihre eigenen Schwerpunkte setzen. Der Tourismus bleibt förderfähig.
Die Redner der Fraktionen äußerten sich skeptisch zur demonstrativen Zuversicht Hahns. Es mache wenig Sinn in der Programmierung fortzufahren ohne den finanziellen Spielraum zu kennen. Den Regionen liegen gegenwärtig weder Finanzvolumen noch Regelwerk vor. Realistisch wird die trilaterale Beratung zum Gesamtpaket nicht vor dem Oktober 2013 zu einem Ergebnis kommen und sich dadurch der Anlauf der neuen Förderperiode verzögern. In Bezug auf den eigenen Haushalt des Ausschusses der Regionen wurde als Einsparungsvorschlag die Zusammenlegung des Übersetzungsdienstes mit dem Europäischen Parlament und mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuss diskutiert und die Ausschreibungskonditionen für den neuen Generalsekretär des AdR angenommen.
Der Vizepräsident des EP Othmar Karas warb für die Europawahlen vom 23.-25. Mai 2014. Das EP ist nach dem Indischen Parlament die zweit größte direkt gewählte Bürgerkammer der Welt und der Legitimierungsfaktor für die europäische Gesetzgebung. Das EP will stärker mit dem Ausschuss der Regionen kooperieren, um die notwendige Bürgernähe zu stärken. Es ist in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise wichtiger denn je, den Menschen den persönlichen Mehrwert der EU nahe zu bringen. Er sprach sich dafür aus, mit den USA zügig in die Verhandlungen mit über ein Freihandelsabkommen einzutreten.
Interessant war das Statement vor Energiekommissar Günther Öttinger am 30. Mai vor Vertretern der deutschen Versicherungswirtschaft in dem er zur aktuellen Situation der EU Stellung nahm. Er stellte fest, dass sich durch die gemeinsamen Maßnahmen zur Bekämpfung der Schuldenkrise die Neuverschuldung verlangsamt hat. Gemessen am Bruttoinlandprodukt beträgt der europäische Schuldenstand 87%, der in Deutschland 84%. Das ist zu viel. Lediglich die Volkswirtschaften von Deutschland, Österreich und die Niederlande zeigen gegenwärtig Wachstum. Darum besteht weiterer Konsolidierungsbedarf. Nicht nur kurzfristig, sondern für die kommenden 20 Jahre. Nur Schönreden der Situation wird uns den wirtschaftlichen Erfolg nicht zurück bringen.
Die für den 21.Juni 2013 in Cankaya bei Ankara vereinbarte Konferenz der Arbeitsgruppe Türkei des AdR mit türkischen Kommunalvertretern wurde wegen vorhandener Sicherheitsbedenken kurzfristig abgesagt.
Heinz Lehmann MdL, Mitglied im Ausschuss der Regionen
Donnerstag, 13. Juni 2013
Europakonferenz im Hochwasser, Dresden

Montag, 10. Juni 2013
Hochwasserhilfe auch für die Oberlausitz
Nachdem die jüngste Flut die Anrainer der oberlausitzer Flüsse und Bäche glimpflich ausgegangen gewesen schien, bewies das Unwetter vom Sonntagabend das genaue Gegenteil. Binnen weniger Stunden brachten sintflutartige Regenfälle und Hagelschlag für zahlreiche Bürger Überflutungen und Schäden an Gebäuden und Kulturen. Darauf hat die Staatsregierung unmittelbar reagiert. Vor den Schäden betroffene Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen können mit der Unterstützung durch den Freistaat rechnen. Für Bürgerinnen und Bürger deren Wohnraum überflutet wurde, wird als Soforthilfe ein Handgeld gezahlt wie es auch den vom Elbehochwasser betroffenen Bürgern gewährt wird. Als Handgeld werden einmalig pro erwachsener Person 400 Euro und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjähige Kind gezahlt, pro Haushalt höchstens 2.000 Euro. Empfänger der Leistung sind Personen, die mit ihrem ersten Wohnsitz in einer vom Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde gemeldet sind, und deren selbstgenutzter Wohnraum geschädigt ist. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen in Wohngebäuden durch Oberflächenwasser überflutet worden und hierdurch Sachschäden entstanden sind.
Lehmann: „Mit der raschen Reaktion zeigt die Staatsregierung, dass sie die betroffenen Menschen in der Oberlausitz nicht mit ihren Problemen allein lässt. Die Hilfen sind auch Zeichen der Hochachtung vor den Bürgern, die sich innerhalb von 2 Jahren erneut daran machen müssen, die erhebliche Schäden zu beseitigen.“
Heinz Lehmann MdL, 10.6.2013
Lehmann: „Mit der raschen Reaktion zeigt die Staatsregierung, dass sie die betroffenen Menschen in der Oberlausitz nicht mit ihren Problemen allein lässt. Die Hilfen sind auch Zeichen der Hochachtung vor den Bürgern, die sich innerhalb von 2 Jahren erneut daran machen müssen, die erhebliche Schäden zu beseitigen.“
Heinz Lehmann MdL, 10.6.2013
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