Nachdem die jüngste Flut die Anrainer der oberlausitzer Flüsse und Bäche glimpflich ausgegangen gewesen schien, bewies das Unwetter vom Sonntagabend das genaue Gegenteil. Binnen weniger Stunden brachten sintflutartige Regenfälle und Hagelschlag für zahlreiche Bürger Überflutungen und Schäden an Gebäuden und Kulturen. Darauf hat die Staatsregierung unmittelbar reagiert. Vor den Schäden betroffene Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen können mit der Unterstützung durch den Freistaat rechnen. Für Bürgerinnen und Bürger deren Wohnraum überflutet wurde, wird als Soforthilfe ein Handgeld gezahlt wie es auch den vom Elbehochwasser betroffenen Bürgern gewährt wird. Als Handgeld werden einmalig pro erwachsener Person 400 Euro und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjähige Kind gezahlt, pro Haushalt höchstens 2.000 Euro. Empfänger der Leistung sind Personen, die mit ihrem ersten Wohnsitz in einer vom Hochwasser 2013 betroffenen Gemeinde gemeldet sind, und deren selbstgenutzter Wohnraum geschädigt ist. Eine Schädigung liegt vor, wenn mindestens teilweise das Erdgeschoss oder höher liegende Etagen in Wohngebäuden durch Oberflächenwasser überflutet worden und hierdurch Sachschäden entstanden sind.
Lehmann: „Mit der raschen Reaktion zeigt die Staatsregierung, dass sie die betroffenen Menschen in der Oberlausitz nicht mit ihren Problemen allein lässt. Die Hilfen sind auch Zeichen der Hochachtung vor den Bürgern, die sich innerhalb von 2 Jahren erneut daran machen müssen, die erhebliche Schäden zu beseitigen.“
Heinz Lehmann MdL, 10.6.2013