Rückblick: Berichtenswertes seit dem 115. AdR-Plenum (03./04. Dezember 2015) Herr Heinz Lehmann MdL besuchte am 10. Dezember 2015 die Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON). Zu zwei Stellungnahmen fand ein Meinungsaustausch statt – deren Erörterung und Annahme steht in der nächsten Fachkommissionssitzung am 29.
Februar 2016 an: „Regionale und nationale Förderbanken für Beschäftigung und Wachstum“; „Folgemaßnahmen zu dem Bericht der fünf Präsidenten: Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas beenden“. Des Weiteren diskutierten die ECON-Mitglieder über den Jahreswachstumsbericht 2016, das Europäische Semester und über die Entwicklungen in der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Teilgenommen hatten an der Debatte Pierre Moscovici, Mitglied der Europäischen Kommission und zuständig für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zölle, Markku Markkula, Präsident des AdR, und Roberto Gualtieri, Vorsitzender des ECON-Ausschusses im Europäischen Parlament. Am Ende verabschiedete die ECON-Fachkommission einen von allen Fraktionen getragenen Entschließungsentwurf zum Jahreswachstumsbericht 2016, der auf der 116. AdR-Plenartagung verabschiedet werden soll.
In Vertretung nahm Herr Lehmann MdL am 11. Dezember 2015 an der Sitzung der Fachkommission für Kohäsionspolitik und EU-Haushalt (COTER) teil. Die Initiativstellungnahme
„Indikatoren für die territoriale Entwicklung – über das BIP hinaus“ wurde erörtert und mit großer Mehrheit angenommen, sodass diese auf der 116. AdR-Plenartagung (10./11. Februar 2016) diskutiert und beschlossen werden kann. Zur Initiativstellungnahme „Konkrete Schritte zur Umsetzung der EU-Städteagenda“, rapportiert von der Berliner Europastaatssekretärin Hella Dunger-Löper, erfolgte ein Meinungsaustausch. Ferner führten die Mitglieder eine Diskussion mit der stellvertretenden Generalsekretärin der OECD, Mari Kiviniemi, über den aktuellen Stand und die künftige Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen dem AdR und der OECD.
Vom 10. bis 11. Februar 2015 tagte das Plenum des Ausschusses der Regionen. Für den Freistaat Sachsen nahm das Mitglied Herr Lehmann MdL teil, der bis Mitte 2017 zum Vorsitzenden der Deutschen Delegation im AdR gewählt wurde. Im Zentrum der 116. Plenartagung standen die Erörterung und Verabschiedung von sechs Stellungnahmen und zwei Entschließungen sowie ein Meinungsaustausch mit EU-
Ratspräsident Tusk.
Zu TOP 5: Entwurf einer Entschließung zum Jahreswachstumsbericht 2016 der Europäischen Kommission
Gemeinsam präsentierten die fünf Fraktionen im AdR – EVP, SPE, ALDE, EA und EKR – den Entschließungsentwurf zum Jahreswachstumsbericht 2016 der Europäischen Kommission. Es wurden 21 Änderungsanträge abgestimmt, am Ende nahm das Plenum den Entwurf mehrheitlich an. Die Entschließung konstatiert, Wachstum und Beschäftigung in der Europäischen Union seien durch den Investitionsrückstand nach der Krise geschwächt – dadurch ist die Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr und der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt bedroht. Es besteht die Sorge, eine länger andauernde Investitionsschwäche könnte das langfristige Potenzial für Beschäftigungswachstum sowie die Beschäftigungsqualität beeinträchtigen. Die AdR-Mitglieder unterstreichen die Notwendigkeit, Hindernisse für private und öffentliche Investitionen zu beseitigen, indem der Binnenmarkt – insbesondere im Dienstleistungssektor – vollendet, Strukturreformen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung von Ungleichheiten durchgeführt, das Regelungs- und Unternehmensumfeld verbessert, sowie Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft bekämpft werden. Ebenso sei der Aufbau effizienter Verwaltungskapazitäten auf allen Regierungs- und Verwaltungsebenen – einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften – von herausragender Bedeutung für die Neubelebung von Investitionen, Strukturreformen sowie für eine verantwortungsvolle wie wirksame Mittelverwendung. Des Weiteren bekräftigt die Entschließung die Forderung nach einer „goldenen Regel“ für die öffentlichen Haushalte, um langfristige Investitionen von den laufenden Ausgaben getrennt zu halten. Bezüglich des Europäischen Semesters fordert der AdR die Kommission und das Parlament erneut auf, einen Verhaltenskodex anzunehmen, um eine strukturierte Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester zu gewährleisten. Genauso müsse die Strategie Europa 2020 als langfristiger Rahmen für die EU-Politik um eine territoriale Dimension ergänzt werden. Deshalb wird der AdR die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften konsultieren, um Indikatoren und Zielvorgaben für die Überarbeitung der Strategie Europa 2020 beizutragen und um Standpunkte für die Strategie für die Zeit nach 2020 zu erarbeiten. Als horizontales Instrument beabsichtigt der AdR eine neue Leitinitiative zu den demografischen Herausforderungen zu starten, damit alle Regionen, die demografische Herausforderungen zu bewältigen haben, ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum erreichen können.
Zu TOP 7: Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt
Die Berichterstattung zur Stellungnahme „Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt“ oblag Enrico Rossi (IT/SPE). Nach Erörterung von 50 Änderungsanträgen erfolgte mehrheitlich die Annahme im Plenum. Herr Lehmann MdL stellte sieben Änderungsanträge: Die Anträge 10, 25, 28 und 40 wurden angenommen; der Antrag 26 vom Antrag 26R des Berichterstatters absorbiert; die Anträge 23 und 32 abgelehnt. Die Initiativstellungnahme bezieht sich auf das Kommissionsdokument „Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt“ vom September 2015. Aus der Sicht des Ausschusses der Regionen werden darin folgende Aspekte vernachlässigt: In vielen Mitgliedstaaten müssen die öffentlichen Arbeitsverwaltungen ausgebaut und effizienter werden sowie mit privaten Arbeitsvermittlungsdiensten enger zusammenarbeiten. Zur Prävention von Langzeitarbeitslosigkeit müssen Konzepte für lebenslanges Lernen aktiv umgesetzt werden – gerade ältere Arbeitslose und solche mittleren Alters müssen die Chance bekommen, umgeschult respektive weitergebildet zu werden. Im Zuge von konjunkturell bedingter Langzeitarbeitslosigkeit müssen Maßnahmen zur Armutsbekämpfung ergriffen werden, um die soziale Ausgrenzung der Betroffenen zu verhindern. Geeignet wären subventionierte Beschäftigungsmöglichkeiten mit dem Ziel der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Kommission muss die Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer Sozialsysteme unterstützen; zudem sei die Einführung einer europäischen Versicherung gegen Langzeitarbeitslosigkeit auf der Grundlage gemeinsamer wirtschaftlicher und finanzieller Indikatoren zu prüfen. Die AdR-Mitglieder betonen grundsätzlich die zentrale Bedeutung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, denn ihnen komme bei der Verbesserung der Arbeitsverwaltungen naturgemäß eine tragende Rolle zu, außerdem seien sie in etlichen Mitgliedstaaten für die Planung und Durchführung von Strukturfondsmaßnahmen zuständig. In diesem Sinne müsse die regionale Dimension bei der Problematik der Langzeitarbeitslosigkeit stärker Berücksichtigung finden. Die Kommission sollte Empfehlungen zu qualitativen und quantitativen Standards abgeben, die von allen Arbeitsverwaltungen in den Mitgliedstaaten zu erfüllen sind, sowie Mittel für den Ausbau der Arbeitsverwaltungen bereitstellen.
Zu TOP 8: Altersgerechter Tourismus
Die Berichterstattung zu dieser Initiativstellungname oblag Annemiek Jetten (NL/SPE). Nach der Diskussion von sieben Änderungsanträgen wurde das Papier einstimmig angenommen. Die Stellungnahme unterstreicht, dass Senioren für den europäischen Fremdenverkehr ein wichtiger Faktor sind und ein enormes Marktpotenzial haben. Europäer über 65 Jahre verfügen über eine hohe Kaufkraft und die Zahl dieser Menschen wird von 68 Millionen im Jahr 2005 auf 84 Millionen im Jahr 2020 steigen. Vor allem der Gesundheitstourismus entwickelt sich zu dem touristischen Marktsegment mit den höchsten Wachstumsraten in der Europäischen Union – gerade unter Senioren ist Gesundheitsversorge und Gesunderhaltung einer der Hauptreisegründe. Die Stellungnahme fordert hinsichtlich politischer Maßnahmen im Bereich des altersgerechten Fremdenverkehrs ein ganzheitliches Konzept. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften müssen einen Sektoren übergreifenden Ansatz ins Auge fassen, bei dem verschiedene Organisationen, die etwa im Bereich Gesundheitsversorgung, Barrierefreiheit oder Verkehr tätig sind, beteiligt werden. Barrierefreiheit sei für den altersgerechten Fremdenverkehr von grundlegender Bedeutung, da die Senioren nur reisen können, wenn die Reiseziele (Hotels, Badekurorte usw.) mit leicht zugänglichen wie erschwinglichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Im Rahmen einer Richtlinie zur grenzübergreifenden Gesundheitsversorgung sollten die nationalen wie regionalen Behörden aufgefordert werden, die Zugänge zu Informationen über Gesundheitsdienste für ältere Menschen zu verbessern, damit fundierte Entscheidungen über medizinische Behandlung und Pflege möglich sind, um innerhalb der Europäischen Union ohne gesundheitliche Bedenken reisen zu können. Generell fordern die AdR-Mitglieder, innerhalb der europäischen Struktur- und Investitionsfonds sollte die Entwicklung des Tourismus mehr Beachtung finden. Denn der Fremdenverkehr sei ein sehr arbeitsintensiver Wirtschaftszweig, der einen wichtigen Beitrag zur Beschäftigung und zur Wertschöpfung in vielen Regionen Europas leistet – vor allem in strukturschwachen und geografisch benachteiligtet.
Zu TOP 10: Innovation und Modernisierung der ländlichen Wirtschaft
Nach Abstimmung von 45 Änderungsanträgen billigte das Plenum die von Randel Länts (EE/SPE) erarbeitete Initiativstellungnahme einstimmig. Herr Lehmann MdL stellte acht Änderungsanträge: Die Änderungsanträge 14, 15 und 40 fanden eine Mehrheit im Plenum. Die Anträge 5, 16, 22, 24 und 28 wurden durch die Änderungsanträge des Berichterstatters teilweise absorbiert. In der Stellungnahme zur Innovation und Modernisierung der ländlichen Wirtschaft monieren die AdR-Mitglieder eingangs, in der Strategie Europa 2020 kämen vor allem Städte und Großstädte als Motoren für die wirtschaftliche Entwicklung zur Sprache, wohingegen das Potential der ländlichen Gebiete unterbelichtet bliebe. Sie appellieren, bei allen politischen Maßnahmen müsse auf den territorialen Zusammenhalt zwischen Land, Stadt und Umland geachtet werden. Beim EFRE-Fonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) sei ein klares Bekenntnis zum Mehrwert von Kooperationen zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu verankern, um das Potenzial von Stadt-UmlandBeziehungen besser auszuschöpfen und um das Bewusstsein für den territorialen Zusammenhalt zu stärken. Die AdR-Mitglieder bewerten, die aktuelle EFRE-Verordnung sei vor allem an den Städten ausgerichtet, während die ländlichen Gebiete darin keine Erwähnung fänden. Die Ergebnisse des Zwischenberichts über die Durchführung der operationellen Programme zeigen, dass derzeit nur rund elf Prozent der EFRE-Mittel für die ländlichen Gebiete vorgesehen sind. Demnach seien die Möglichkeiten zur Kofinanzierung von Entwicklungsprojekten im ländlichen Raum unterentwickelt, nicht zuletzt da die meisten in der ELERVerordnung (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) vorgesehenen Maßnahmen der Landwirtschaft zugute kommen. Folglich regt die Stellungnahme an, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens zu erwägen, im Programmplanungszeitraum 2014-2020 mehr Mittel für die lokale Entwicklung vorzusehen. Hierbei dürfe nicht nur der Grundsatz der makroökonomischen Konditionalität für die Zuweisung von EU-Mitteln gelten, sondern es müssten auch soziale und ökologische Indikatoren Berücksichtigung finden. Generell wird bemängelt, Sparmaßnahmen und allgemeine Kürzungen bei den Mitteln für die Landwirtschaft und die ländliche Entwicklung bedrohten die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Gebiete und stünden deshalb im Widerspruch zum Grundsatz des territorialen Zusammenhalts in der Europäischen Union.
Zu TOP 12: Indikatoren für die territoriale Entwicklung – über das BIP hinaus
Die Initiativstellungnahme zu „Indikatoren für die territoriale Entwicklung – über das BIP hinaus“ rapportierte Catiuscia Marini (IT/SPE). Das Plenum stimmte insgesamt 28 Änderungsanträge ab und nahm am Ende den Stellungnahmeentwurf mehrheitlich an. Der Ausschuss der Regionen würdigt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als einfachen, direkten und linearen Indikator auf der Grundlage einer klaren Methodik, die einen Vergleich vieler einschlägiger makroökonomischer Messwerte im Zeitablauf zwischen Staaten und Regionen ermöglicht und folglich für die Zuweisung von Ressourcen ein nützliches Instrument ist. Gleichwohl kann mithilfe des BIP die Fähigkeit einer Gesellschaft, Probleme des Klimawandels, der Ressourceneffizienz, der Wettbewerbsfähigkeit, der Lebensqualität, der Demografie, der sozialen Inklusion, der Einkommens- und Ressourcenverteilung zu bewältigen, nicht abgebildet werden. Die AdR-Mitglieder unterstützen daher Methoden zur Ergänzung des BIP, um den Fortschritt und die Entwicklung bei gemeinsam definierten Zielen zu messen. In diesem Zusammenhang sei die Verfügbarkeit von Indikatoren und regelmäßig aktualisierten Daten auf regionaler Ebene für die Entscheidungsfindung wie für die Zuverlässigkeit politischer Programme essentiell. Am Ende sollte ein multidimensionaler Ansatz stehen, in dessen Messung neben dem BIP und anderen wirtschaftlichen Indikatoren soziale und ökologische
Aspekte Eingang finden. Die Stellungnahme empfiehlt der EU-Kommission, im Zuge der Überarbeitung der Strategie Europa 2020 den territorialen Zusammenhalt stärker zu berücksichtigen, indem wirtschaftliche, ökologische wie soziale Faktoren gleichermaßen herangezogen werden – als Informationsbasis einer erfolgreichen Kohäsionspolitik. Mit Blick auf den nächsten Programmplanungszeitraum (nach 2020) fordern die AdR-Mitglieder die Kommission auf, so früh wie möglich mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über die Essentialien des territorialen Zusammenhalts und über deren Messung anhand passender Indikatoren in einen Dialog zu treten; am Ende der Diskussion soll ein Fahrplan zur territorialen Entwicklung „Über das BIP hinaus" stehen. Darüber hinaus problematisiert die Stellungnahme, inwieweit die Ebene 2 des NUTS-Systems (die Nomenklatur der EU-Statistik zur territorialen Einteilung), die lokalen Gegebenheiten und die tatsächlichen geografischen Zusammenhänge widerspiegelt – angesichts dessen, dass in vielen Mitgliedstaaten die NUTSGebiete rein auf die Bevölkerung bezogene statistische Gebietseinheiten darstellen, oft nicht real existierenden Grenzen entsprechen oder funktionalen geografischen Räumen. Die Nutzung der NUTS-Klassifikation zur Formulierung und Bewertung der territorialen Folgen der Kohäsions-, Verkehrs-, Umweltpolitik etc. der EU hat erhebliche Bedeutung, denn sie wird für die Zuweisung und Verteilung von Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds verwendet. In der Folge können die Investitions- und Strukturpolitiken der Europäischen Union bisweilen von den tatsächlichen Verhältnissen in den Regionen abweichen.
Zu TOP 13: Entwurf einer Entschließung zu Gefahren für den grenzfreien Schengen-Raum
Der Entwurf einer Entschließung zu den Bedrohungen für den grenzfreien Schengen-Raum der Europäischen Union wurde gemeinsam von allen fünf Fraktionen im AdR vorgelegt – von EVP, SPE, ALDE, EA und EKR. Nach der Abstimmung von 18 Änderungsanträgen votierten die AdR-Mitglieder mit großer Mehrheit für den Entschließungsentwurf. In Anbetracht der außergewöhnlichen Migrationssituation verweisen sie darauf, dass das Schengener Übereinkommen über den freien Personenverkehr, das gegenwärtig 26 Staaten, darunter 22 EUMitgliedstaaten umfasst, eine der erfolgreichsten Säulen im Aufbau der Europäischen Union darstellt. Das in die EU-Verträge aufgenommene Schengener Übereinkommen ist untrennbar mit dem europäischen Binnenmarkt verknüpft und ein wesentlicher Bestandteil seiner vier Freiheiten: des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital. Diese Freiheiten bzw. die Abschaffung der Binnengrenzen sind zentrale Errungenschaften der europäischen Integration, die nicht nur erhebliche wirtschaftliche, soziale und territoriale Auswirkungen, sondern auch einen hohen symbolischen Wert haben. Des Weiteren statuiert die Entschließung: Die Einreise in die Europäische Union müsse legal erfolgen und ein striktes, rasches wie wirksames Registrierungsverfahren unter Einhaltung der EU-GrundrechteCharta umfassen. Hingegen müsse die Rückführung der Asylsuchenden, deren Antrag abgelehnt wurde, sowie die Wiederaufnahme in ihren Herkunftsländern beschleunigt werden. Zudem seien mehr Mittel für die Sicherung der EU-Außengrenzen und für die Gewährleistung einer rechtlich geordneten Einreise bereitzustellen. Es bedürfe ferner umfassender Anstrengungen und Reformen, um sicherzustellen, dass die in Europa ankommenden Migranten eine Arbeit aufnehmen und sich integrieren können. Die AdR-Mitglieder äußern ihre tiefe Besorgnis über die fortdauernden Schwierigkeiten bei der Durchführung gemeinsam vereinbarter Bestimmungen gemäß den EU-Verträgen, was den Schutz der Außengrenzen, verstärkte Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, wirksame Rückkehrmaßnahmen, gemeinsame Standards für die Aufnahme und Registrierung von Flüchtlingen und Asylsuchenden sowie die Umsetzung einer gemeinsamen Migrationspolitik angeht. Erforderlich seien gemeinsame Lösungen auf der Grundlage der Zusammenarbeit zwischen sämtlichen Regierungs- und Verwaltungsebenen, denn unkoordinierte politische Antworten wirkten sich gravierend auf andere Mitgliedstaaten und ihre Regionen und Städte aus und verschärften die Problemlage. Schließlich wirbt die Entschließung für die Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten, die gemäß den Kriterien der Asylverfahrensrichtlinie und unter Wahrung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung eine beschleunigte Bearbeitung der Asylanträge aus als „sicher“ geltenden Ländern ermöglicht, um einen möglichen Wettlauf zwischen den Mitgliedstaaten um die niedrigsten Anerkennungsraten vorzubeugen.
Zu TOP 15: Jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)
Csaba Borboly (RO/EVP) verantwortete den Stellungnahmeentwurf. Das AdR-Plenum stimmte über 70 Änderungsanträge ab und nahm den Entwurf am Ende mit Mehrheit an. Die Stellungnahme kritisiert zunächst, dass die Kommission die Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Bereich der Jugendpolitik nicht berücksichtige. Sie plädiert im Bereich der Jugendpolitik für ein größeres Engagement der Mitgliedstaaten und für eine bessere Abstimmung auf europäischer Ebene. Mehr Zusammenarbeit und Harmonisierung in diesem Bereich komme den jungen, Mobilität und Migration offen gegenüber stehenden Generationen zugute. Weiterhin wird betont, wie wichtig der Schutz und die Unterstützung der Familien sind, insbesondere mit Blick auf die Regionen, die mit großen demografischen Herausforderungen konfrontiert sind. Die Migration junger Menschen aus weniger wohlhabenden europäischen Regionen bzw. aus den am stärksten von der Wirtschaftskrise betroffenen Regionen schade dem territorialen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in der Europäischen Union und führe zu ernsthaften demografischen Problemen. Der Abwanderung von jungen Menschen sei durch interregionale Partnerschaften und durch direkte lokale und regionale Maßnahmen entgegenzuwirken – finanziert durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Die AdR-Mitglieder fordern die Kommission auf, sich für die Gewährleistung einer Ausbildungsplatzgarantie für Jugendliche einzusetzen und sicherzustellen, dass alle jungen Menschen eine „Mindestqualifikations- und Kompetenzgarantie“ erreichen, die in der gesamten Europäischen Union anerkannt wird. Des Weiteren schlagen sie vor, jeder
Mitgliedstaat müsse den jungen Menschen ein bestimmtes „Basispaket“ garantieren – u. a.: Zugang zu Breitband-Internetverbindungen; die Möglichkeit zum Erwerb von Niveau B2 entsprechenden Kenntnissen in der zweiten Fremdsprache im Rahmen der öffentlichen Bildung; Berufsberatung und fortlaufende Betreuung; die Chance auf eine angemessene Beteiligung an der Freiwilligentätigkeit, die Vorbereitung auf eine erste Beschäftigung. Mit Blick auf das politische Engagement der Jugendlichen und auf ihre Bereitschaft zur Teilhabe fordern die AdR-Mitglieder von der Kommission, eine Senkung der unteren Altersgrenze (auf 16 Jahre) im Wahlrecht zu prüfen.
Die nächste AdR-Plenartagung findet vom 07. bis 08. April 2016 in Brüssel statt.
Ausblick: Berichtenswertes seit dem 116. AdR-Plenum (10./11. Februar 2016)
Am 24. Februar 2016 besuchte Herr Lehmann MdL die Sitzung der Fachkommission für Energie, Umwelt und Klimawandel (ENVE) in Brüssel. Drei Stellungnahmen wurden erörtert und angenommen, sodass sie auf der kommenden 117. AdR-Plenartagung (07./08. April
2016) beraten und verabschiedet werden können: „Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher“; „EU-Umweltrecht: Verbesserung der Berichterstattung und Einhaltung“;
„Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und Investitionen in CO2-effiziente Technologien“. Darüber hinaus fand ein Meinungsaustausch zum Stellungnahmeentwurf „Legislativvorschlag zur Änderung der Abfallrichtlinien“ statt; dessen Erörterung und Annahme wird in der nächsten Sitzung am 21. April 2016 erfolgen.
Am 29. Februar 2016 partizipierte Herr Lehmann MdL an der Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON). In der Sitzung erörterten und beschlossen die ECONMitglieder insgesamt vier Stellungnahmeentwürfe, die somit auf der kommenden 117. AdR-
Plenartagung zur Diskussion und Verabschiedung anstehen: „Regionale und nationale Förderbanken für Beschäftigung und Wachstum“; „Folgemaßnahmen zu dem Bericht der fünf Präsidenten: Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“; „Binnemarktstrategie“; „Handels- und Investitionsstrategie“. Weiterhin gab es eine Sondierungsdebatte zum Stellungnahmeentwurf „Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020“, der dem Hauptberichterstatter-Verfahren unterliegt, weshalb der Entwurf ohne finale Erörterung in der Fachkommission bereits in der kommenden 117. AdR-Plenartagung Behandlung finden wird.
Die nächste Sitzung der Fachkommission ENVE wird am 21. April 2016 in Brüssel stattfinden; die nächste Sitzung der Fachkommission ECON am 22. April 2016 ebenfalls in Brüssel.