Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung.
Ich bin seit 15 Jahren Stadtrat von Neusalza-Spremberg.
Auch in meiner Heimatstadt hat es hitzige Debatten um Kita-Plätze und Schulstrukturen gegeben.
Wir sind aktuell sogar dabei eine Brücke zu bauen.
Nicht über die Elbe sondern über die Spree.
Unsere Brücke wird im Sommer fertig.
Eine Posse wie um die Waldschlösschenbrücke konnten und wollten wir uns nicht leisten.
Wir haben bereits vor 7 Jahren auch wesentliche Teile unseres kommunalen Wohnungsbestandes verkauft.
Ich wäre aber niemals auf die Idee gekommen, die Debatten um unsere kommunale Daseinsvorsorge in den Sächsischen Landtag zu tragen.
Wir sind in den Stadtrat gewählt worden, um in Verantwortung für die Bürgerschaft nach den bestmöglichen Lösungen zu suchen und über sie souverän zu entscheiden.
Wir nutzen den Spielraum, den und die sächsische Gemeindeordnung einräumt in aller Verantwortung.
Zentralismus hatten wir lange genug.
Auch wenn im vorliegenden Antrag die Stadt Dresden mit keinem Wort erwähnt wird, scheint der Hintergrund des Antrages klar.
Die Nachricht vom den Verkauf der WOBA
durch die Stadt Dresden hatte schließlich bundesweiten Nachrichtenwert.
Aufgeschreckt durch das hohe Maß praktizierter kommunaler Selbstverwaltung sieht die Fraktion der Bündnisgrünen sich nun berufen, diesem liberalen Treiben ein für alle Mal einen Riegel vor zu schieben.
Aber meine Damen und Herren: Ist es wirklich die Aufgabe des Landtages sich im die ureigenen Selbstverwaltungsaufgaben der sächsischen Kommunen einzumischen?
Wir meinen: Nein!
Im Abwägungsprozess, der jedem Verkauf kommunalen Eigentums vorangehen sollte sind im Wesentlichen 3 Aspekte beachtlich.
Alle drei sind im Antrag zutreffend erwähnt.
Es geht um die positiven Auswirkungen eines solchen Geschäfts auf den Kommunalhaushalt,
es geht um die Auswirkungen auf die soziale Wohnraumversorgung
und es geht um die Auswirkungen auf die zukünftige Stadtentwicklung.
All diese Gesichtspunkte müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.
Aber: Sie gehören alle zweifelsfrei zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Stadt Dresden hat unter Wahrnehmung ihrer Vertragsfreiheit alles so geregelt wie es ihr in der konkreten Situation notwendig und vorteilhaft erschien.
Gebietskörperschaften mit ähnlichen Plänen ist gut beraten all diese Aspekte sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.
Jede Gemeinde muss für sich selbst am besten entscheiden, ob eine teilweise oder vollständige Privatisierung des kommunalen Wohnungsbestandes für sie in Frage kommt.
Wer könnte besser als die Gemeinde selbst darüber entscheiden ob, wie und in welchem Umfang die Vorhaltung sozialen Wohnraumes notwendig ist?
Wer könnte besser als die Gemeinde selbst beurteilen, ob und in welchem Umfang sie zur Realisierung ihrer Stadtumbau -Ziele und ihrer Zielsetzungen in der Stadtentwicklung ein eigener kommunaler Wohnungsbestand notwendig ist?
Ich bin sicher, dass das Ergebnis eines solchen Abwägungsprozesses im Einzelfall von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen wird und es darum keinen allgemeingültigen Maßstab geben kann.
Die Kommunalaufsicht wird prüfen müssen, ob die Vermögensveräußerungen im Einzelfall rechtmäßig sind.
Ich gehe davon aus, dass im Dresdener Fall alles nach Recht und Gesetz abgelaufen ist.
Andere Veräußerungsprojekte könnten aus der Sicht der kommunalen Aufsichtsbehörden durchaus anders zu beurteilen sein.
Aus all diesen Gründen ist das hohe Haus gut beraten, von eiligen Vorschlägen, Appellen und Direktiven an die sächsischen Städte und Gemeinden abzusehen.
Nicht nur die demokratisch gewählten Stadt- und Gemeinderäte werden es ihnen danken.
Wir werden ihrem Antrag nicht zustimmen.
Freitag, 17. März 2006
Debattenbeitrag zum Thema "Privatisierung kommunalen Wohnungsbestandes" gehalten von Heinz Lehmann MdL am 15. März 2006 im Plenum des Sächsischen Landtages
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