Als zuständiger Wahlkreisabgeordneter habe ich mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, dass die Neugersdorfer Firma Bwin ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen kann und damit die 52 Arbeitsplätze vorerst gesichert sind.
Um die Phase der unmittelbaren Ungewissheit für die Beschäftigten abzukürzen, habe ich den sächsischen Innenminister schriftlich ersucht, auf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen zu verzichten.
Sportwetten erfreuen sich bei den Menschen in den entwickelten Industriestaaten einer wachsenden Beliebtheit.
Die steigende Nachfrage nach Sportwetten kann im Zeitalter des Internets grundsätzlich von weltweit jedem Standort aus bedient werden. Ausschlaggebend für die Standortwahl Neugersdorf war die dort vorhandene Lizenz, deren Gültigkeit durch das Verwaltungsgericht vorläufig nicht bezweifelt wurde.
Damit bleibt der Stadt Neugersdorf einen Standortvorteil erhalten, der dem Freistaat Sachsen durch die traditionellen Monopolstandorte in Bayern und Nordrhein-Westfalen geneidet wird. Nur so sind die Initiativen dieser Länder zu erklären, mit dem Mittel stringent gefasster Staatsverträge, das im europäischen Kontext überholte Sportwettenmonopol des Staates, in das Internetzeitalter hinein zu retten.
Das Argument der besseren Suchtprävention erscheint als vorgeschoben.
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ist die Gefahr für den Standort Neugersdorf noch nicht endgültig gebannt.
Es kommt nun darauf an, parlamentarische Mehrheiten für eine europäisch harmonisierte Marktordnung für Sportwetten zu finden, die privaten wie öffentlichen Anbietern eine faire Chance eröffnet.
Damit könnte sich für die Oberlausitz die realistische Chance eröffnen, zusätzliche Arbeitsplätze in einer Branche eröffnen, die bisher den Metropolregionen vorbehalten schien.
Ich werde mich als zuständiger Wahlkreisabgeordneter mit Nachdruck dafür einsetzen.
Heinz Lehmann MdL
Parlamentarischer Geschäftsführer
der CDU-Fraktion
Mittwoch, 18. Oktober 2006
Bwin muss in Neugersdorf bleiben
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