Das im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten sieht eine Anzahl besonders geschützter Feiertage vor, an denen eine allgemeine Ladenöffnung nicht gestattet ist. Zu diesen Tagen zählt neben dem Volkstrauertag, dem Buß- und Bettag und dem Totensonntag auch der Pfingstsonntag. Diese Regelung stieß bereits bei den Bürgern auf Unverständnis, die es gewohnt waren den Grabschmuck für ihre verstorbenen Angehörigen an den Tagen des Totengedenkens in Friedhofsnähe zu kaufen. Kritisch äußerten sich auch die kleinen Blumenhändler, Gärtner und Floristen, bei denen die neue Regelung zu erheblichen Umsatzeinbußen führte. Sie forderten dringend die Rückkehr zu der traditionellen Regelung, die es den Blumenverkäufern und Bäckern auch an diesen Tagen gestattete ihre Waren anzubieten. Dazu kam nun noch der Umstand, dass in diesem Jahr auch der Muttertag auf den besonders geschützten Pfingstsonntag fällt. Der Muttertag ist für die Blumenhändler traditionell der bei weitem umsatzstärkste Tag im Jahr. Als Wahlkreisabgeordneter wurde ich in den letzten Wochen wiederholt auf diese unbefriedigende Situation hingewiesen. Um den berechtigten Forderungen der Bürger und der Händler entgegen zu kommen ist die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag aktiv geworden und wird in der nächsten Woche eine Gesetzesänderung einbringen, die es auch in Zukunft wieder möglich macht auch an den geschützten Tagen frische Blumen und Sammeln zu verkaufen.
Lehmann: „Ich gehe davon aus, dass auch in diesem Jahr jeder seiner Mutter einen Strauss Blumen schenken kann, ohne dass ihn eine verschlossene Ladentür daran hindert.“
Heinz Lehmann MdL
Donnerstag, 28. Februar 2008
Blumen zum Muttertag
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