Rauchen ist gesundheitsschädlich – für Aktiv-Raucher wie für Passiv-Raucher.
Die Aktiv-Raucher sollen durch drakonische Aufdrucke auf den Zigarettenschachteln vom Griff zur Zigarette abgehalten werden. Zum Schutz der Passiv-Raucher haben die deutschen Landtage so genannte Nichtraucherschutzgesetze erlassen. Diese verbieten das Rauchen in allen öffentlichen Räumen und eben auch in allen Gaststätten, die nicht über einen abgetrennten und so gekennzeichneten Raucherraum verfügen.
Was den Passiv-Rauchern nützt stellt die Inhaber von vielen Eckkneipen in Sachsen vor existenzielle Probleme. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat diese Gefahr erkannt und durch seinen vorläufigen Spruch sicher gestellt, dass bis zum Ende des Hauptsache Verfahrens im Sommer in Inhaber betriebenen Einraumgaststätten wieder geraucht werden darf. Der so offen zu Tage getretene Interessenkonflikt war den sächsischen Gesetzgebern natürlich bereits vorher bekannt. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung und zahlreicher medizinischer Gutachten wurde im Abwägungsprozess dem Gesundheitsschutz das höhere Gewicht zugemessen. Die Interessen der Hotellerie- und Gaststättenwirtschaft wurden als weniger schützenswert eingestuft. Die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition hatten sich gegen die Einwendungen der Wirtschaftspolitiker relativ klar durchgesetzt.
Als langjähriges Mitglied des Wirtschaftsausschusses hatte ich mich immer für eine gesetzliche Regelung eingesetzt, die dem nun gefassten vorläufigen Gerichtsbeschluss entspricht. Leider war die Sicht der Wirtschaftspolitiker nicht mehrheitsfähig. Nun hat das Verfassungsgericht vorläufig gesprochen und dem Landtag eine Denkpause verordnet, die er nutzen sollte.
Lehmann: „ Ich hoffe, dass wir Abgeordnete die Kritik der Richter zum Anlass nehmen, um die Interessen der Passiv-Raucher gegen die Interessen der Gastwirte noch einmal abzuwägen. Ich würde mir wünschen, dass am Ende ein Kompromiss steht der die Gesundheit der Menschen schützt und die Eckkneipen vor den Tod bewahrt.“
Heinz Lehmann MdL
Montag, 31. März 2008
Richterliche Denkpause
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