Mit der Verwaltungsvorschrift vom 20. Mai 2008 hat die sächsische Regierung sicher gestellt, dass mit den Europäischen Förderprogrammen „Nachhaltige Stadtentwicklung“ und „Revitalisierung von Industriebrachen und Konversionsflächen“ den sächsischen Gemeinden die Hilfen zur Verfügung stehen, die sie sich lange gewünscht haben. Die verbleibende Zeit der Förderperiode bis 2013 kann so genutzt werden, um noch vorhandene und nicht mehr nutzbare Industriebrachen aus dem Stadtbild verschwinden zu lassen.
Neu ist, dass gewerbliche Nachnutzung nicht mehr zwingende Fördervoraussetzung ist und damit nun auch mancher verbliebene Schandfleck unter Verwendung staatlicher Fördermittel beräumt werden kann.
Lehmann: „Das ist genau die Fördermaßnahme, für die ich mich seit geraumer Zeit eingesetzt habe. Die Gemeinden müssen bei des Gestaltung des Ortsbildes auch dann Fördermittel bekommen können, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein gewerblicher Nachnutzer vorhanden ist, oder die Fläche für die Ortskerngestaltung verwendet werden soll.“
Nun kommt es für die Kommunen darauf an, die Verfügungsgewalt über diese Grundstücke zu erlangen oder die Grundstückseigentümer in das Projekt einzubinden. Eigentümern, die ihre Grundstücke offensichtlich zu spekulativen Zwecken erworben haben, muss unmissverständlich klar gemacht werden dass Eigentum verpflichtet. Der Landtagsabgeordnete Heinz Lehmann hat die Staatsregierung gebeten, die Gemeinden bei der Durchsetzung ihrer legitimen Rechte zu unterstützen. Nun kommt es für die Gemeinden darauf an entsprechende Sanierungskonzepte zu entwickeln oder vorhandene fortzuschreiben. Lehmann: „Ich werde insbesondere die Oberlandstädte, bei der Aufnahme in dieses Förderprogramm unterstützen“.
Heinz Lehmann MdL
Freitag, 23. Mai 2008
Nachhaltige Stadtentwicklung für Oberlandstädte nutzen
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