Rückblick: Berichtenswertes seit dem 119. AdR-Plenum (10./11./12. Oktober 2016)
In Vertretung besuchte Herr Heinz Lehmann MdL am 30. November 2016 die Sitzung der Fachkommission für Kohäsionspolitik und EU-Haushalt (COTER) in Brüssel. Die Fachkommission erörterte und beschloss drei Stellungnahmen, sodass diese auf der 121. AdR-Plenartagung (08./09. Februar 2017) beraten und verabschiedet werden können: „Fehlende Verkehrsverbindungen in den Grenzregionen“; „Politik der Europäischen Union für die Arktis“; „Wiederbelebung der Hafenstädte und -gebiete“. Des Weiteren fanden ein Meinungsaustausch zum Stellungnahmeentwurf „Die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union“ und eine allgemeine Orientierungsdebatte zum Entwurf „EFSI 2.0“ statt. Darüber hinaus gab es eine Diskussion mit Marc Lemaître, Generaldirektor der Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung.
Herr Lehmann MdL nahm am 01. Dezember 2016 an der Sitzung der Fachkommission für Energie, Umwelt und Klimawandel (ENVE) in Brüssel teil. Die Fachkommission erörterte und beschloss drei Stellungnahmen, sodass diese auf der 121. AdR-Plenartagung (08./09. Feb-ruar 2017) beraten und verabschiedet werden können: „Eine neue EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel – ein integrierter Ansatz“; „Effiziente Bewirtschaftung der Wasser-ressourcen: ein Konzept für innovative Lösungen“; „Halbzeitbewertung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) 2014-2020“. Weiterhin gab es einen Meinungsaustausch zum Entwurf „Legislativvorschläge zu einer neuen Lastenteilungsentscheidung und dem LULUCF-Sektor“.
Am 02. Dezember 2016 beteiligte sich Herr Lehmann MdL an der Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) in Brüssel. In der Sitzung erörterten und beschlossen die Mitglieder zwei Stellungnahmeentwürfe, die auf der 121. AdR-Plenartagung (08./09. Februar 2017) zur Diskussion und Verabschiedung anstehen werden: „Die Investitionslücke schließen: Wie können die Herausforderungen bewältigt werden?“; „Fiskalkapazität und automatische Stabilisatoren in der Europäischen Währungsunion“. Ebenfalls gab es zu zwei Stellungnahmeentwürfen Meinungsaustausche – deren Verabschiedung wird in der nächsten Fachkommissionssitzung am 01. März 2017 erfolgen: „Bessere Steuerung des Europäischen Semesters: ein Verhaltenskodex für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“. „Intelligente Regulierung für KMU“.
Vom 07. bis 08. Dezember 2016 tagte das Plenum des Ausschusses der Regionen. Für den Freistaat Sachsen nahm das Mitglied Herr Lehmann MdL teil. Zugleich amtiert er bis Mitte 2017 als Vorsitzender der Deutschen Delegation im AdR. Im Zentrum der 120. Plenartagung standen die Erörterung und Verabschiedung von 12 Stellungnahmen.
Zu TOP 5: Das REFIT-Programm: die lokale und regionale Perspektive
Nach Abstimmung von 41 Änderungsanträgen nahm das Plenum die von François Decoster (FR/ALDE) erarbeitete Initiativstellungnahme einstimmig an. Herr Lehmann MdL reichte insgesamt vier Änderungsanträge ein: drei wurden vom Plenum angenommen, einer durch einen Kompromiss des Berichterstatters vermittelt. Für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hat das REFIT-Programm der EU-Kommission zur „besseren Rechtsetzung“ große Bedeutung. Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) wurde 2012 als Initiative der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und zielt darauf, bestehende EU-Rechtsvorschriften zu bewerten und sie gegebe-nenfalls wirksamer und effizienter zu machen. Die Umsetzung des EU-Rechts findet auf lokaler und regionaler Ebene statt und gerade dort sind die Folgen belastender und ineffizienter Rechtsvorschriften spürbar. Die lokalen und regionalen Entscheidungsträger fordern eine umfassende Einbeziehung in die EU-Politikgestaltung und regen vereinfachte Verfahren in Schlüsselbereichen wie Regionalförderung und Kohäsionspolitik an. Sie fordern die Kommission zu einem einfacheren und weniger technischen Sprachgebrauch auf, damit Bürger und Gebietskörperschaften teilhaben, besser verstehen und die Rechtvorschriften einhalten können. Der AdR unterstützt das Ziel, Bürokratie abzubauen und unnötige Verwaltungslasten zu beseitigen, allerdings dürfe REFIT kein Vorwand dafür bieten, um Ziele und Standards in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Verbraucherrechte zu unterminieren.
Zu TOP 6: Tourismus als treibende Kraft für die regionale Zusammenarbeit in der EU
Die Berichterstattung der Stellungnahme oblag Hans-Peter Wagner (AT/EVP). Nach Abstimmung von 108 Änderungsanträgen erfolgte die Annahme im Plenum einstimmig. Der AdR wirbt für ein wettbewerbsfähiges europaweites Mobilitätssystem, insbesondere zur Ent-lastung sensibler Regionen vom Transitverkehr, wie städtische Ballungsräume oder Bergregionen. Es müsse eine lückenlose Reisekette von Tür zu Tür möglich sein, besonders (grenzüberschreitende) Angebote der öffentlichen Verkehrsmittel seien auszubauen. Es müssen öffentliche wie private Mittel aufgewendet werden, um die Reise- und Tourismusinfrastruktur in entlegenen Gebieten, Bergregionen, auf Inseln und in Küstengebieten nachhaltig zu verbessern, um die Erreichbarkeit, Versorgung und Qualität der Tourismusregionen zu gewährleisten. Der AdR fordert, eine Budgetlinie zur Förderung des Tourismus in das jährliche EU-Budget aufzunehmen, die innovative grenzüberschreitende Projekte finanziert und tourismusrelevante Investitionen in der EU-Regionalpolitik nach 2020 berücksichtigt. Die AdR-Mitglieder appellieren an die Kommission, im Rahmen von EURES (European Employ-ment Service) mit den nationalen Arbeitsagenturen tourismusspezifische Programme für eine europaweite Jobvermittlung von qualifizierten Arbeitskräften in tourismusintensiven Regionen zu entwickeln. Des Weiteren fordert die Stellungnahme die Kommission auf, sich stärker mit den Interferenzen von Tourismus und Migration/Flüchtlingsströmen auseinanderzusetzen.
Zu TOP 7: EFSI 2.0
Die Stellungnahme „EFSI 2.0“ erarbeitete Wim van de Donk (NL/EVP). Das Plenum stimmte 39 Änderungsanträge ab und nahm am Ende den Stellungnahmeentwurf mehrheitlich an. Die Stellungnahme begrüßt die Verlängerung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen bis 2020 und die Ausweitung der Liste der EFSI-förderfähigen Vorhaben auf die Landwirtschaft, Fischerei und grenzübergreifende Projekte. Die AdR-Mitglieder wollen, dass alle Arten grenzübergreifender und territorialer Kooperationsprojekte förderfähig sind, und verlangen eine Änderung der Rechtsvorschriften, damit auch Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) über den Fonds unterstützt werden können. Die Stellungnahme erkennt an, dass der Fonds erste Erfolge zeitigt, plädiert jedoch für eine stärkere Berücksichtigung der regionalen und lokalen Dimension durch eine direkte Beteiligung der Regionen und Städte an der Arbeit der Europäischen Plattform für Investitionsberatung sowie durch mehr Transparenz bei Investitionsentscheidungen und deren Überwachung. Die AdR-Mitglieder argumentieren, klare Verfahren und Leitlinien für lokale und regionale Gebietskör-perschaften seien vonnöten, um den EFSI mit den anderen ESIF-Fonds der EU zu kombinieren. Sie lehnen es ab, die Erweiterung des EFSI über die Umschichtung eines Teils der Mit-tel der Fazilität „Connecting Europe“ und „Horizont 2020“ zu finanzieren. Stattdessen sollte der Finanzbedarf durch eine geringere Zielausstattung für den Garantiebetrag erreicht wer-den. Zudem schließt sich der AdR der Forderung des Europäischen Rechnungshofs an, Überschneidungen des EFSI mit bereits bestehenden Instrumenten der Europäischen Inves-titionsbank zu vermeiden und der derzeitigen geografischen Konzentration (91 Prozent der Gesamtinvestitionen entfallen auf die EU-15-Staaten) durch spezielle, auf ärmere Gebiete ausgerichtete Initiativen entgegenzuwirken.
Zu TOP 8: Kollaborative Wirtschaft und Online-Plattformen: gemeinsamer Standpunkt der Städte und Regionen
Benedetta Brighenti (IT/SPE) verantwortete den Stellungnahmeentwurf zur kollaborativen Wirtschaft. Nach Abstimmung von 27 Änderungsanträgen wurde das Papier mit Mehrheit angenommen. Die Stellungnahme sieht großes Potential der kollaborativen Wirtschaft in Bezug auf Arbeitsplätze, innovative und günstige Dienstleistungen, Nachhaltigkeit und Solidari-tät. Jedoch lassen aus Sicht der AdR-Mitglieder die jüngst veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Kommission für eine „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ für die nationalen und regionalen Regulierungsbehörden etliche Aspekte im Dunkeln. Sie warnen vor den Gefahren der Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirt-schaft und plädieren für einen ausgewogenen und zukunftsorientierten EU-Rechtsrahmen, der sowohl die unternehmerische Entwicklung als auch die Sicherung der Rechte von Arbeitnehmern, Verbrauchern und etablierten Betreibern im Blick hat. Es braucht eine klare Klassifizierung von Dienstleistungsanbietern, eine Klarstellung der sozialen und beschäfti-gungsspezifischen Verantwortung von Online-Plattformen, eine Definition der Rechte der Nutzer und gemeinsame Schwellen für den Marktzugang. Die AdR-Mitglieder halten Verbes-serungen am Rechtsrahmen für unverzichtbar, um die Risiken einer regulatorischen Frag-mentierung durch die aktuelle Rechtsprechung zu minimieren, bei der sich EU-weite Regeln von Fall zu Fall aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofes ergeben. Genauso sei eine Überarbeitung der EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendig, bei der die einschlägigen Bestimmungen adaptiert und Schlüsselbegriffe wie „Dienstleistungserbringer“ definiert werden.
Zu TOP 9: Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern
Die Initiativstellungnahme erarbeitete Yoomi Renström (SE/SPE). Nach Abstimmung von 18 Änderungsanträgen wurde die Stellungnahme vom Plenum mehrheitlich angenommen. Die AdR-Mitglieder begrüßen den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern als einen Schritt in die richtige Richtung und fordern wirkungsvollere Maßnahmen zum Schutz entsandter Arbeitnehmer und zur Eindämmung von Sozialdumping. Sie unterstützen das Ziel der Europäische Kommission, den freien Dienstleistungsverkehr zu garantieren und dabei sicherzustellen, dass für entsandte Arbeitnehmer die gleichen Regeln für Vergütung und Arbeitsbedingungen gelten wie für örtliche Arbeitskräfte. Die Entsendung dürfe nicht zur Ausbeutung entsandter Arbeitnehmer oder zu einem Abwärtsdruck auf die Gehälter in dem Land führen, in welches die Arbeitnehmer entsandt werden. Zudem wird vorgeschlagen, die Frist, ab der das Recht des Aufnahmelandes in vollem Umfang für den entsandten Arbeitnehmer gelten muss, von 24 auf 12 Monate zu verkürzen. Verlangt werden ebenso wirksamere Maßnahmen gegen Scheinentsendungen und gegen unlauteren Wettbewerb durch geringere Sozialbeiträge. In dieser Hinsicht seien die Schaffung eines europäischen Registers, in dem entsandte Arbeitnehmer vom Unternehmen angemeldet werden müssen, und die Einführung von Berichtspflichten für Sozialversiche-rungsanstalten im Aufnahmemitgliedstaat geboten. Weiterhin fordern die AdR-Mitglieder die Errichtung eines europäischen Unterstützungssystems, um entsandte Arbeitnehmer vor Praktiken der Unterauftragsvergabe im Kaskadenverfahren zu schützen, und die Einführung eines europäischen Verzeichnisses von Berufen bzw. beruflichen Fähigkeiten, um die Qualifikationen entsandter Arbeitnehmer sachgerecht bewerten zu können.
Zu TOP 10: Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen
Die Erarbeitung der Stellungnahme oblag Marie-Louise Rönnmark (SE/SPE). Das AdR-Plenum stimmte 49 Änderungsanträge ab und nahm den Entwurf am Ende mit großer Mehr-heit an. Herr Lehmann MdL brachte fünf Änderungsanträge ein: einer wurde vom Plenum angenommen, zwei wunden abgelehnt und zwei durch einen Kompromiss des Berichterstatters vermittelt. Die AdR-Mitglieder begrüßen die Mitteilung der Kommission für eine neue europäische Agenda für Kompetenzen und werben für deren rasche und wirksame Umsetzung. Sie fordern, dass bei der Ausgestaltung die jeweiligen nationalen, regionalen und loka-len Gegebenheiten sowie die verfügbaren Ressourcen hinreichend berücksichtigt werden, wobei Investitionen in Humankapital als „soziale Investitionen“ behandelt werden könnten. Denn vor allem EU-Kofinanzierungsmöglichkeiten können für die Umsetzung einer Kompetenzgarantie in den Mitgliedstaaten entscheidend sein. Insgesamt müsse es eine engere Kooperation zwischen den staatlichen Ebenen, Unternehmen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Akteuren geben, um die Kompetenzen und Qualifikationen, die durch nichtformales und informelles Lernen erworben werden, besser zu nutzen. Sie unterstreichen, dass Bildungsmaßnahmen den Einzelnen mit Fertigkeiten und Kompetenzen ausstatten, um in der Arbeitswelt bestehen zu können und in der Gesellschaft integriert zu sein. Außerdem seien Anstrengungen zu unternehmen bei der Qualitätssicherung zwischen den Mitgliedstaaten sowie hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Qualifikationen zwischen der EU und Drittländern. Die AdR-Mitglieder unterstützen das Ziel der Kommission, auf ein gemeinsames Verständnis der wichtigsten Schlüsselkompetenzen hinzuarbeiten, sodass diese in den nationalen Leitlinien verankert, in die Bildungssysteme implementiert und von den Entscheidungsebenen im Bildungswesen bewertet werden können.
Zu TOP 11: Regulierung der Preisvolatilität bei Agrarerzeugnissen
Als Berichterstatter der Stellungnahme fungierte Jaques Blanc (FR/EVP). Das AdR-Plenum diskutierte 27 Änderungsanträge und nahm das Papier mit Mehrheit an. In der Stellungnah-me erläutern die AdR-Mitglieder, eine bessere Sicherung der Einkünfte der Landwirte sei unabdingbar, um die Landwirtschaft in allen Regionen zu bewahren und die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums zu erhalten. Es gebe viele Gründe für die Schwankungen auf den Ag-rarmärkten: extreme Wetterlagen, Tierseuchen, falsche Prognosen, Finanzspekulationen oder mangelnde Flexibilität beim Angebot. Die bestehenden Systeme zur Kontrolle der Risiken in Bezug auf Schwankungen bei den Erträgen und die Volatilität der Preise für landwirt-schaftliche Erzeugnisse und Betriebsmittel seien bisweilen unwirksam und unzureichend. Nach Ansicht der AdR-Mitglieder müssen für die Probleme, mit denen die Landwirte in der Versorgungskette konfrontiert sind, neue Lösungen gefunden werden. Die Vorschläge kon-zentrieren sich auf drei Schwerpunkte: 1. Stärkung der Rolle der Erzeuger bei der Regulierung der Agrarmärkte durch Ausweitung des Rechts, Verträge gemeinsam auszuhandeln, auf die gesamte landwirtschaftliche Erzeugung; durch die Anpassung des Wettbewerbsrechts an die Besonderheiten der Agrarmärkte; durch die Bekämpfung unlauterer Handels-praktiken in der Lebensmittelversorgungskette 2. Erweiterung und wechselseitige Ergänzung der Instrumente, die den Landwirten für das Risiko- und Krisenmanagement zur Verfügung stehen: vorsorgliches Sparen, Versicherungen und Finanzmärkte, branchenspezifische Fonds auf Gegenseitigkeit 3. Erhöhung der Wertschöpfung der Agrarbetriebe im Rahmen der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik durch eine Verbesserung ihrer Produktivität und die Entwicklung regional ausgerichteter Lebensmittelsysteme, bei Stärkung der ökologischen Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Methoden.
Zu TOP 13: Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
Jácint Horváth (HU/SPE) präsentierte den Stellungnahmeentwurf. Es wurden drei Ände-rungsanträge abgestimmt, bevor das AdR-Plenum den Entwurf mehrheitlich billigte. Die Stellungnahme unterstützt grundsätzlich die Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD), bedauert jedoch, dass die neue Richtlinie die regionale Dimension nicht in dem Umfang berücksichtigt, wie dies vom AdR bei früherer Gelegenheit empfohlen wurde. Weiterhin bekräftigen die AdR-Mitglieder, die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungs-stellen von öffentlichen Stellen, Akteuren des audiovisuellen Sektors als auch von politischen Parteien sei ein Grundstein des europäischen Rechts für audiovisuelle Medien, der unbedingt von jedem Mitgliedstaat anzuerkennen ist und der auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene ein wichtiger Garant für vielseitige Information und Medienpluralismus ist. Sie fordern die ERGA (European Regulators Group for Audiovisual Media Services) auf, in ihrer Arbeit die regionale Dimension bei Regulierungsfragen besser zu einzubeziehen. Sie befürworten bei Dienstleistungen die vorgeschlagene Änderung für Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip, um die Interessen des Bestimmungslandes besser zu berücksichtigen. Schließlich monieren die AdR-Mitglieder, dass von der Richtlinie nicht die Transparenz der Eigentumsverhältnisse in den Medien, die Konzentration der Medien und die möglichen Inte-ressenskonflikte benannt werden, obwohl diese Aspekte einen großen Einfluss auf die Pluralität und die Freiheit der Medien haben.
Zu TOP 15: Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems
Die Berichterstattung hatte Vincenzo Bianco (IT/PES) inne. Das Plenum diskutierte 30 Ände-rungsanträge und billigte am Ende den Stellungnahmeentwurf bei 29 Gegenstimmen. Herr Lehmann MdL stellte einen Änderungsantrag, der allerdings keine Mehrheit im Plenum fand. Die Stellungnahme fordert das europäische Asylsystem im Interesse der Städte und Regionen umfassend weiterzuentwickeln, um stabiler, effizienter und kohärenter zu werden. Die AdR-Mitglieder erachten die Vorschläge der Kommission zur Reform der geltenden Dublin-Verordnung insgesamt als unzureichend. In Bezug auf einen Verordnungsvorschlag über die Zuständigkeiten im Bereich von Anträgen auf internationalen Schutz werden Bedenken gegen Zwangsmaßnahmen geäußert, Schwächen des Neuansiedlungsmechanismus hervogehoben sowie die Umsetzung der Umsiedlungsabkommen durch die Mitgliedstaaten als ungenügend bezeichnet. Sie unterstützen die Einführung eines Korrekturmechanismus zur Umverteilung von Personen, die internationalen Schutz beantragen, stellen allerdings fest, der von der Kommission vorgeschlagene Schwellenwert zur Anwendung des Mechanismus sei so hoch, dass der Mechanismus im Krisenfalle nicht aktiviert werden könne. Sie betonen außerdem, um Sekundärbewegungen zu unterbinden, sollten positive Anreize Vorrang vor Sanktionen erhalten. Sie schlagen vor, relevante EU-Mittel zur Unterstützung der Aufnahme und Integration von Migranten direkt für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zugänglich zu machen, weil sie in diesen Bereichen oft zentrale Aufgaben innehaben. Schließlich begrüßen die AdR-Mitglieder den Ausbau des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zu einer eigenständigen Asylagentur der EU und fordern eine enge Kooperation zwischen dieser und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.
Zu TOP 16: Integration von Drittstaatenangehörigen
Die Stellungnahme rapportierte Karl Vanlouwe (BE/EA). Insgesamt 39 Änderungsanträge standen zur Abstimmung, am Ende wurde das Papier einstimmig gebilligt. Herr Lehmann MdL stellte zwei Änderungsanträge: einer wurde vom Plenum angenommen und einer durch Änderungsantrag des Berichterstatters vermittelt. Die AdR-Mitglieder unterstreichen eingangs die gesellschaftliche Bedeutung der Integration von Asylsuchenden und qualifizierten Wirtschaftsmigranten. Sie betonen, dass die Integration ein wechselseitiger Prozess ist: mit Rechten und Pflichten sowohl für die Ankömmlinge als auch für die Aufnahmegesellschaft; und jede Seite muss ihren Teil der Verantwortung tragen. In allen Teilbereichen der Asyl- und Migrationspolitik muss Integrationsfragen Rechnung getragen werden. Je früher die In-tegration beginne, desto wahrscheinlicher der Erfolg – idealerweise schon bevor die legalen Migranten ihre Heimat verlassen haben. Weiterhin werden die EU und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Integrationsarbeit von Städten und Regionen politisch stärker zu unterstützen; vor allem geht es um eine nachhaltige Finanzierung. Die staatlichen Anstrengungen sollten in erster Linie sicherstellen, die Sprachkenntnisse von Einwanderern zu verbessern, diese mit den „europäischen Werten“ vertraut zu machen, ihnen zu helfen, sich in den Ar-beitsmarkt einzugliedern und in ihrer lokalen Gemeinschaft aktiv eingebunden zu werden. Desgleichen müsse die Integrationspolitik zukünftig die große Diversität innerhalb der verschiedenen Gruppen von Drittstaatsangehörigen sowie deren unterschiedlichen Bedürfnisse stärker berücksichtigen.
Zu TOP 17: Legale Einwanderung
Die Berichterstattung zur Stellungnahme verantwortete Olgierd Geblewicz (PL/EVP). Das Plenum diskutierte 30 Änderungsanträge und billigte das Papier mehrheitlich. Da die EU im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte konkurriert, sei der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung ein richtiger Schritt. Die AdR-Mitglieder weisen besonders darauf hin, dass die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Berufen mit hohen Qualifikationsanforderungen nicht nur darauf ausgerichtet sein sollten, Einwanderer anzuziehen, sondern auch, dass diese in der EU bleiben und sich erfolgreich integrieren. Sie vertreten die Auffassung, die Frage der Beschäftigung Hochqualifizierter ganzheitlich, komplex sowie unter Berücksichtigung der Logik des Migrationsprozesses zu betrachten – von der Anwerbung, über die Zulassung und Erfassung der Qualifikationen, bis hin zur erfolgreichen Integration. Europaweit müssen zudem die regionalen und lokalen Institutionen in den Prozess der legalen Einwanderung stärker eingebunden werden, um die hochqualifizierten Migranten vor allem dorthin zu lenken, wo sie sozioökonomisch am meisten bewirken können. Gleichzeitig müssen allerdings mehr EU-Bürger so ausbildet werden, dass ihre Qualifikationen den Erfordernissen der Wachstumsbranchen der Wirtschaft genügen.
Zu TOP 18: Entschließung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2017
Die fünf Fraktionen im AdR – EVP, SPE, ALDE, EA und EKR – legten gemeinsam den Entschließungsentwurf vor. Nach Abstimmung von 16 Änderungsanträge billigte das Plenum den Entschließungsentwurf mehrheitlich. Herr Lehmann MdL stellte einen Änderungsantrag, der aber nicht angenommen wurde. Im Arbeitsprogramm der Kommission ist die bessere Rechtsetzung ein zentrales Thema. Der AdR wird aktiv zu einem wirksameren EU-Recht beitragen, indem er Probleme aufzeigen und Empfehlungen in Bereichen wie Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Vereinfachung für KMU aussprechen will. Investitionen haben für den AdR hohe Priorität. Die Mitglieder betonen, dass die Kohäsionspolitik ein wichtiges Investitionsinstrument ist und auch nach 2020 bleiben muss. In dieser Hinsicht müsse der EFSI eine Ergänzung zur Kohäsionspolitik bleiben und dürfe diese keinesfalls ersetzen.
Die nächste AdR-Plenartagung findet vom 08. bis 09. Februar 2017 in Brüssel statt.
Ausblick: Berichtenswertes seit dem 120. AdR-Plenum (07./08.12. Dezember 2016)
Die nächste Sitzung der Fachkommission ENVE wird am 01. Februar 2017 in Brüssel stattfinden; die nächste Sitzung der Fachkommission ECON am 01. März 2017.
Freitag, 13. Januar 2017
Bericht über die 120. Plenartagung des Ausschusses der Regionen (AdR) am 07./08. Dezember 2016 in Brüssel
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