Montag, 29. August 2016
Heilig-Geist-Kirche in Löbau erstrahlt
Mittwoch, 24. August 2016
Erhalt der Umgebindehauslandschaft muss Anliegen der Staatsregierung bleiben
Die Bewahrung der oberlausitzer Umgebindehäuser zu Wohnzwecken ist das beste
Mittel, die landschaftsprägende Volksbauweise auch in Zukunft zu erhalten.
Für die Hauseigentümer und Kaufinteressenten bleibt es eine Herausforderung
den modernen Standards bei Substanzerhaltung, Heizung und Wärmeisolation
gerecht werden zu können. Anliegen des Staatshaushaltes für die Jahre
2017/18 muss es sein, Landesfördermittel auch für diesen Zweck
bereitzustellen. Bedauerlicherweise sieht der Entwurf der Staatsregierung
ein Absenkung in diesem Bereich vor. Als oberlausitzer Abgeordneter und
langjähriges Mitglied im Fachausschuss Umgebindelandschaft werde ich mich im
parlamentarischen Haushaltverfahren mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auch
in den nächsten Jahren Fördermittel der EU, des Bundes und auch des Landes
in ausreichendem Maß bereitstehen. Der architektonische Reichtum Sachsens
besteht nicht nur im Erhalt von Burgen, Herrenhäusern und Sakralbauten,
sondern auch aus den heute noch erhaltenen Beispielen ländlicher Bauweise.
Mittel, die landschaftsprägende Volksbauweise auch in Zukunft zu erhalten.
Für die Hauseigentümer und Kaufinteressenten bleibt es eine Herausforderung
den modernen Standards bei Substanzerhaltung, Heizung und Wärmeisolation
gerecht werden zu können. Anliegen des Staatshaushaltes für die Jahre
2017/18 muss es sein, Landesfördermittel auch für diesen Zweck
bereitzustellen. Bedauerlicherweise sieht der Entwurf der Staatsregierung
ein Absenkung in diesem Bereich vor. Als oberlausitzer Abgeordneter und
langjähriges Mitglied im Fachausschuss Umgebindelandschaft werde ich mich im
parlamentarischen Haushaltverfahren mit Nachdruck dafür einsetzen, dass auch
in den nächsten Jahren Fördermittel der EU, des Bundes und auch des Landes
in ausreichendem Maß bereitstehen. Der architektonische Reichtum Sachsens
besteht nicht nur im Erhalt von Burgen, Herrenhäusern und Sakralbauten,
sondern auch aus den heute noch erhaltenen Beispielen ländlicher Bauweise.
Montag, 6. Juni 2016
Bericht über die 117. Plenartagung des Ausschusses der Regionen (AdR) am 07./08. April 2016 in Brüssel
Rückblick: Berichtenswertes seit dem 116. AdR-Plenum (10./11. Februar 2016) Am 24. Februar 2016 besuchte Herr Heinz Lehmann MdL die Sitzung der Fachkommission für Energie, Umwelt und Klimawandel (ENVE) in Brüssel. Drei Stellungnahmen wurden erörtert und angenommen, sodass sie auf der kommenden 117. AdR-Plenartagung (07./08. April 2016) beraten und verabschiedet werden können: „Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher“; „EU-Umweltrecht: Verbesserung der Berichterstattung und Einhaltung“; „Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und Investitionen in CO2-effiziente Technologien“. Darüber hinaus fand ein Meinungsaustausch zum Stellungnahmeentwurf „Legislativvorschlag zur Änderung der Abfallrichtlinien“ statt; dessen Erörterung und Annahme wird in der nächsten Sitzung am 21. April 2016 erfolgen.
Am 29. Februar 2016 partizipierte Herr Lehmann MdL an der Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON). In der Sitzung erörterten und beschlossen die ECONMitglieder insgesamt vier Stellungnahmeentwürfe, die somit auf der kommenden 117. AdRPlenartagung zur Diskussion und Verabschiedung anstehen: „Regionale und nationale Förderbanken für Beschäftigung und Wachstum“; „Folgemaßnahmen zu dem Bericht der fünf Präsidenten: Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“; „Binnemarktstrategie“; „Handels- und Investitionsstrategie“. Weiterhin gab es eine Sondierungsdebatte zum Stellungnahmeentwurf „Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020“, der dem Hauptberichterstatter-Verfahren unterliegt, weshalb der Entwurf ohne finale Erörterung in der Fachkommission bereits in der kommenden 117. AdR-Plenartagung Behandlung findet.
Vom 07. bis 08. April 2016 tagte das Plenum des Ausschusses der Regionen. Für den Freistaat Sachsen nahm das Mitglied Herr Lehmann MdL teil. Zugleich amtiert er bis Mitte 2017 als Vorsitzender der Deutschen Delegation im AdR. Im Zentrum der 117. Plenartagung standen die Erörterung und Verabschiedung von elf Stellungnahmen.
Zu TOP 4: Folgemaßnahmen zu dem Bericht der fünf Präsidenten: Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden
Nach Abstimmung von 25 Änderungsanträgen nahm das Plenum die von Paul Lindquist
(SE/EVP) erarbeitete Initiativstellungnahme mit großer Mehrheit an. Die AdR-Mitglieder begrüßen den „Bericht der fünf Präsidenten“ als wichtigen Schritt, um die Grundsätze, Ziele und Widerstandsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu stärken. Sie weisen allerdings darauf hin, dass in dem Bericht keine Reformen des Europäischen Stabilitätsmechanismus vorgeschlagen werden und die Frage eines Staatsbankrotts innerhalb der WWU nicht behandelt wird. Sie vertreten die Auffassung, dass die derzeitige Wirtschaftslage mit einem fragilen Wachstum und hoher Arbeitslosigkeit dennoch ein Konzept zur Sanierung der öffentlichen Haushalte in den Mitgliedstaaten rechtfertigt, u. a. mittels einer weiteren Vertiefung des Binnenmarkts, verstärkter Anstrengungen zur Durchführung von Strukturreformen und der Förderung von Investitionen. Grundsätzlich sei der Stabilitäts- und Wachstumspakt einzuhalten. Dabei müssen die Mitgliedstaaten eine verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik nachweisen, um Zugang zu den europäischen Instrumenten für eine wirtschaftliche Restabilisierung zu erhalten; die Nutzung muss Hand in Hand gehen mit der Umsetzung von Strukturreformen. Zugleich bekräftigt die Stellungnahme die Forderung nach einer „goldenen Regel“, die langfristige Investitionen von den laufenden Ausgaben getrennt bilanzieren soll, um die für langfristiges Wachstum erforderlichen Investitionen im sozialen Bereich und für Infrastruktur zu ermöglichen. Schließlich erkennen die AdR-Mitglieder den Mehrwert des Europäischen Semesters an: als ein Instrument für die Realisierung von Reformen auf nationaler und EU-Ebene sowie für eine sinnvolle Koordination der mitgliedstaatlichen Wirtschaftspolitiken. In dieser Hinsicht wiederholen sie ihre Aufforderung an die Kommission und das Europäische Parlament, ein Verfahren einzuführen, das die strukturierte Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester sicherstellt.
Zu TOP 5: Gemeinsam für Beschäftigung und Wachstum: Die Rolle der nationalen Förderbanken im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
Die Berichterstattung der Stellungnahme oblag Adam Banaszak (PL/EKR). Ohne Änderungsanträge erfolgte die Annahme im Plenum einstimmig. Die AdR-Mitglieder schätzen die Arbeit der Europäischen Kommission zur Unterstützung von Förderbanken und zur Errichtung von Investitionsplattformen als wichtigen Beitrag der Investitionsoffensive für Europa. Sie bemängeln, zwar schließe die Definition nationaler Förderbanken grundsätzlich auch regionale Bankinstitute ein, aber die Kommission konzentriere sich in ihrer Mitteilung ausschließlich auf die nationale Ebene und rufe lediglich zur Gründung neuer nationaler Förderbanken auf. Doch genauso verdienten die auf lokaler und regionaler Ebene tätigen Förderbanken Anerkennung und Beachtung. Sie machen darauf aufmerksam, dass auf lokaler und regionaler Ebene nicht in allen Mitgliedstaaten Finanzinstrumente zur Verfügung stehen bzw. die vorhandenen Möglichkeiten und Erfahrungen nicht optimal genutzt werden. Gerade die strukturelle Schwäche von Regionen bzw. ein Versagen von Märkten mache die Schaffung von Förderbanken als wirtschafts-, struktur- und sozialpolitische Instrumente notwendig.
Weiterhin weist die Stellungnahme die Kommission darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mehr Einfluss auf die Auswahl von Finanzlösungen erhalten müssen, um den Interessen vor Ort besser zu entsprechen. Eine mangelnde Beachtung der Standpunkte der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften führe oft zur Förderung von Investitionen, die nicht zu den regionalen Programmen und Strategien passten. Europaweit müsse ein dem Subsidiaritätsgrundsatz gerecht werdendes Netz öffentlicher Förderbanken entstehen; diese Bankenstruktur müsse den interregionalen und internationalen Austausch von Erfahrungen und Wissen fördern und zugleich die Gefahr einer zu starken Zentralisierung vermeiden. Schließlich äußert die Stellungnahme die Hoffnung, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss der Regionen und der Europäischen Investitionsbank vertieft wird.
Zu TOP 6: Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017 – 2020
Die Stellungnahme „Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020“ rapportierte Olga Zrihen (BE/SPE). Das Plenum stimmte insgesamt 25 Änderungsanträge ab und nahm am Ende den Stellungnahmeentwurf bei drei Enthaltungen an. Das Papier begrüßt die Idee eines Unterstützungsprogramms, auf freiwilliger Basis und auf Antrag technische Unterstützung für Strukturreformen in den Mitgliedstaaten in Bereichen zu leisten, die in die geteilte Zuständigkeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten fallen und nicht bereits Gegenstand von Hilfsprogrammen sind. Die Ziele des Programms sind die Verwaltungskapazitäten der nationalen, regionalen und lokalen Regierungs- und Verwaltungsebenen in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Programms sei ein hohes Maß an lokaler Mitverantwortlichkeit für Strukturreformen seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner und der betroffenen Akteure der Zivilgesellschaft. Die AdR-Mitglieder sind der Auffassung, dass die mitgliedstaatlichen Kofinanzierungen im Rahmen des Unterstützungsprogramms unter die Strukturreformklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts fallen sollten. Sie betonen, das Programm sei als Pilotprojekt zu betrachten, und empfehlen eine rechtzeitige Zwischenbewertung, ob es dauerhaft weitergeführt werden sollte bzw. ob die Schaffung eines Eigenmittelfonds für die Unterstützung von Strukturreformen notwendig, machbar und wünschenswert sei.
Zu TOP 7: Konkrete Schritte zur Umsetzung der EU-Städteagenda
Die auf Initiative der niederländischen Ratspräsidentschaft erarbeitete Initiativstellungnahme „Konkrete Schritte zur Umsetzung der EU-Städteagenda“ verantwortete Hella Dunger-Löper
(DE/SPE). Nach Abstimmung von 46 Änderungsanträgen wurde der Entwurf bei einer Gegenstimme angenommen. Die EU-Städteagenda soll eine Arbeitsmethode entwickeln, um über einen operationellen Rahmen und durch wirksame Instrumente die Kohärenz aller Politiken herzustellen, welche die Städte und die umliegenden funktionalen Räume berühren. Das Ziel der neuen EU-Städteagenda soll die Verbesserung der Lebensqualität in den Städten und die Entwicklung einer neuen „städtischen Governance“ unter Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sein. Entscheidend für das Gelingen dieses Prozesses seien drei zentrale Kriterien: Transparenz, Partizipation und Verbindlichkeit. Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit dem niederländischen Ratsvorsitz und unter Einbeziehung zahlreicher Interessengruppen begonnen, den „Pakt von Amsterdam“ vorzubereiten, der am 30. Mai 2016 verabschiedet werden soll. Damit sollen im Rahmen von thematischen Partnerschaften – innerhalb von drei Jahren – zwölf Aktionspläne für integrierte Politiken zu zentralen städtischen Problemlagen entwickelt und umgesetzt werden. In diesen Partnerschaften werden zahlreiche sektorspezifische Politiken miteinander verknüpft und kombiniert, die eine hohe Relevanz für die städtischen Räume haben. Wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Partnerschaften und des zu implementierenden Forums „EU Urban Agenda Board“, das den Prozess überwachen soll, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den lokalen, regionalen und nationalen Behörden und den EU-Institutionen. Die AdRMitglieder stellen grundsätzlich fest, durch das Vorhaben dürfe kein Konkurrenzverhältnis zwischen den Dimensionen Stadt und Land entstehen, denn vielmehr griffen sie geografisch, administrativ sowie im Hinblick auf ihre funktions- und themenbezogenen Politikfelder ineinander.
Zu TOP 8: Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und Investitionen in CO2-effiziente Technologien
Marco Dus (IT/SPE) präsentierte dem Plenum den Stellungnahmeentwurf „Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und Investitionen in CO2-effiziente Technologien“. Die AdR-Mitglieder berieten über 20 Änderungsanträge und billigten das Papier mit großer Mehrheit. In der Stellungnahme unterstreicht der Ausschuss der Regionen die Vereinbarkeit der Europa-2020-Ziele mit dem Erhalt einer starken und wettbewerbsfähigen europäischen Industrie. EU-Vorschriften dienten durchaus als Anreize für Modernisierung und mehr Effizienz. Die AdR-Mitglieder appellieren an die Kommission, über das Konzept des CO2-Fußabdrucks von Produkten nachzudenken und zu prüfen, wie ein nachhaltiger und Ressourcen schonender Verbrauch möglich sei. Weiterhin empfehlen sie, jeder Mitgliedstaat sollte nicht weniger als 20 Prozent der unmittelbar von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verwalteten Versteigerungseinkünften für Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels ausgeben. Sie verweisen ferner auf die Notwendigkeit, das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem EmissionszertifikateMarkt anzugehen und dazu beizutragen, dass der CO2-Preis stärker von mittel- und langfristigen Emissionssenkungen bestimmt wird. Generell sei die Zahl der zu versteigernden Zertifikate stufenweise abzusenken. Die Anzahl der kostenfrei zur Verfügung stehenden Zertifikate sollte den Erfordernissen der effizientesten Unternehmen angepasst sein – Grundlage hierfür sollten ambitionierte technisch und wirtschaftlich im industriellen Maßstab erreichbare Benchmarks sein. Die AdR-Mitglieder verlangen generell, alle Wirtschaftssektoren müssten zur Verwirklichung des Emissionsminderungsziels beitragen. Daher sollen die Mitgliedstaaten größere Anstrengungen hinsichtlich der nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Sektoren unternehmen, da diese immerhin mehr als 50 Prozent der CO2-Emissionen verursachen. Schrittweise seien wichtige Bereiche in dieses System zu internalisieren, beispielsweise die Emissionen aus dem Schiffs- und Landverkehr oder aus dem Baugewerbe.
Zu TOP 9: EU-Umweltrecht: Verbesserung der Berichterstattung und Einhaltung
Die Initiativstellungnahme „EU-Umweltrecht: Verbesserung der Berichterstattung und Einhaltung“ erarbeitete Andres Jaadla (EE/ALDE). Nach Abstimmung von 16 Änderungsanträgen wurde die Stellungnahme vom Plenum angenommen. Die Stellungnahme liefert einen Beitrag zum REFIT-Prozess „Eignungsprüfung zur Straffung der Überwachungs- und Berichterstattungspflichten in der Umweltpolitik“ der EU-Kommission. Grundsätzlich sei festzustellen, dass die Hauptverantwortung für die wirksame Um- und Durchsetzung der EUUmweltrechtsvorschriften bei den nationalen Behörden liege, bisweilen allerdings auch auf lokaler und regionaler Ebene. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften übernähmen ebenso eine zentrale Rolle, um der Öffentlichkeit Informationen zur Verfügung zu stellen und in Zusammenarbeit mit Umweltschutzagenturen die Bürger zu sensibilisieren. Die Stellungnahme fordert, im Bereich Umweltüberwachung und -berichterstattung mögliche Effizienzsteigerungen zu prüfen und das Problem des unnötigen Verwaltungsaufwands anzugehen, insbesondere durch eine Automatisierung der Berichterstattungsinstrumente und die Ermittlung von Synergien zwischen den Berichtspflichten im Rahmen verschiedener Richtlinien. Darüber hinaus bemängelt sie die fortwährenden uneinheitlichen Überwachungs- und Berichterstattungsaktivitäten in Europa, wobei die generierten Informationen häufig unvollständig, inkompatibel oder veraltet seien. Die Erfahrungen mit der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) könnten dazu dienen, um INSPIRE als Instrument für elektronische Behördendienste weiterzuentwickeln. Das Ziel einer Straffung und Verbesserung der Umweltüberwachung und -berichterstattung könne durch dieses Format und Verfahren – mittels Erhebung von Umwelt- und Geodaten – erreicht werden. Eine europaweite Bereitstellung und Nutzung durch öffentliche Einrichtungen ermögliche ebenso den Zugang der Öffentlichkeit zu den gesammelten Umwelt- und Geodaten.
Zu TOP 10: Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher
Die Erarbeitung dieser Stellungnahme oblag Michel Lebrun (BE/EVP). Das AdR-Plenum stimmte 15 Änderungsanträge ab und nahm den Entwurf am Ende einstimmig an. In dieser Stellungnahme rücken die AdR-Mitglieder die Verbraucher in den Mittelpunkt des neuen europäischen Energiemarkts; es geht ihnen vor allem um den Verbraucherschutz. Sie fordern von der EU-Kommission bzw. von den Mitgliedstaaten strengere Regeln für die Datensicherheit und den Datenschutz im Umgang mit intelligenten Messsystemen; eine Dämpfung der Preisschwankungen; eine engmaschigere Überwachung der Geschäftspraktiken im Energiebereich; eine Vereinfachung der Verfahren für den Versorgerwechsel; eine Erleichterung des Zugangs zu Energieverbrauchsinformationen; eine europaweit standardisierte und verständliche Energierechnung mit Preisvergleichsinstrumenten; den Einbau intelligenter Zähler zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des Energieverbrauchs. Des Weiteren unterstreicht die Stellungnahme die wichtige Rolle der Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften; bei dem Bau und der Finanzierung der Energieinfrastruktur; beim Energiemanagement dezentraler Anlagen und bei der Verbreitung bewährter, auf lokaler und regionaler Ebene entwickelter Verfahrensweisen. Die AdRMitglieder fordern die Kommission und die Mitgliedstaaten grundsätzlich auf, einen Regelungsrahmen aufzustellen, der sowohl für die Energieverbraucher, die Prosumenten (Produzent und Konsument zugleich) als auch für die Energielieferanten fair und transparent ist.
Zu TOP 12: Schutz von Flüchtlingen in ihren Herkunftsgebieten: eine neue Perspektive
Als Berichterstatter der Stellungnahme „Schutz von Flüchtlingen in ihren Herkunftsgebieten: eine neue Perspektive“ fungierte Hans Janssen (NL/EVP). Das AdR-Plenum diskutierte 75 Änderungsanträge und nahm das Papier mit großer Mehrheit an. Die AdR-Mitglieder fordern die Europäische Union auf, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Flüchtlinge im Nahen und Mittleren Osten sowie in anderen Konfliktgebieten zu leisten, indem sie sich langfristig finanziell engagiere und die Soforthilfe mit längerfristigen Maßnahmen kombiniere. Die nachhaltige finanzielle Unterstützung der Nachbarländer Syriens, insbesondere der dortigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sei ebenso entscheidend. Die Stellungnahme appelliert, den Schutz der Flüchtlinge in ihren Herkunftsgebieten zu verbessern, vor allem deren Betreuung und Versorgung in den Erstaufnahmeländern, gewöhnlich die Nachbarländer einer Krisenregion, aus denen die Menschen fliehen; dabei sei ein langfristiger Aufenthalt der Flüchtlinge in den Lagern und angrenzenden lokalen Gebietskörperschaften anzunehmen. Der AdR fordert weiterhin stärkere Anstrengungen im Bereich der Integration, vor allem durch bessere Bildung, einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen sowie durch gezielte Maßnahmen für Frauen, Kinder und Jugendliche. Es seien Initiativen zu unterstützen, welche die Erhöhung der Selbstständigkeit der Flüchtlinge zum Ziel haben, unter anderem durch die Subvention von Arbeitsplätzen. Außerdem schlägt der AdR ein EU-Treuhandfonds für die Länder Nordafrikas nach Vorbild des "Madad-Fonds" für Syrien vor.
Zu TOP 13: Eine verantwortungsbewusstere Handels- und Investitionspolitik
Neale Richmond (IE/EVP) erarbeitete den Stellungnahmeentwurf „Eine verantwortungsbewusstere Handels- und Investitionspolitik“. Es wurden dazu 39 Änderungsanträge abgestimmt, bevor das AdR-Plenum das Papier mit großer Mehrheit annahm. Die Stellungnahme hebt die Schlüsselrolle hervor, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für die regionale und lokale Entwicklung spielen, und weist zugleich darauf hin, dass die Kosten für die Einhaltung internationaler Standards für sie in der Regel stärker ins Gewicht fallen als für multinationale Unternehmen. In dieser Hinsicht würde eine Verringerung der Regulierungskosten den KMU erheblichen Auftrieb geben und es ihnen leichter machen, in neue Märkte vorzudringen. Denn Doppelregelungen im Außenhandel – durch fehlende Abkommen – wirkten als Zugangshemmnis und trügen dazu bei, dass großenteils etablierte Unternehmen den Markt beherrschten. Die Angleichung von Regeln und Vorschriften im Rahmen von Freihandelsabkommen würde eine unnötige Doppelung von Verfahren und Lizenzanforderungen erübrigen. Zur Vermeidung späterer Rechtsstreitigkeiten sei es jedoch wichtig, dass der Wortlaut der Abkommen präzise formuliert und eine erschöpfende „positive“ Liste der Dienste aufgestellt werde, die Gegenstand eines Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen seien. Des Weiteren fordern die AdR-Mitglieder – in Übereinstimmung mit den Artikeln 14 und 106 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Protokoll Nummer 26 über Dienste von allgemeinem Interesse –, die derzeitigen und die künftigen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Wasserversorgung, Gesundheits- und Sozialdienste, Sozialversicherungssysteme, Bildung, Abfallbewirtschaftung und öffentlicher Verkehr) vom
Geltungsbereich der zu verhandelnden Handelsabkommen auszunehmen. Die EU-
Handelsabkommen dürften auch in Zukunft staatliche Stellen nicht daran hindern, öffentliche Dienste anzubieten, zu unterstützen oder zu regulieren, und keine Verpflichtungen zur Privatisierung irgendwelcher Dienstleistungen enthalten. Schließlich stellen sie fest, kein Handelsabkommen der EU dürfe zu einem niedrigeren Niveau beim Verbraucher-, Umwelt-, Arbeits- und sozialen Schutz als bisher führen.
Zu TOP 14: Den Binnenmarkt weiter ausbauen
Die Stellungnahme rapportierte Alessandro Pastacci (IT/SPE); 34 Änderungsanträge standen zur Abstimmung; der Antrag 19 von Herrn Lehmann MdL fand keine Mehrheit; insgesamt wurde das Papier bei einer Gegenstimme gebilligt. Eingangs konstatieren die AdRMitglieder, der europäische Binnenmarkt habe zu Wohlstand und Beschäftigung wesentlich beigetragen und sei der größte wirtschaftliche Erfolg der Union. Damit dieser noch besser funktioniere, seien allerdings weitere wirtschaftliche und strukturelle Reformen erforderlich. Der Binnenmarkt, das Schengener Übereinkommen über den freien Personenverkehr und die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas gehörten untrennbar miteinander verbunden. Die AdR-Mitglieder unterstützen die Forderung des Europäischen Parlaments, eine „Binnenmarktsäule“ zur regelmäßigen Überwachung und Bewertung in das Europäische Semester aufzunehmen, wobei diese eine Reihe von quantitativen und qualitativen Indikatoren – etwa eine vergleichende Leistungsbewertung, eine gegenseitige Begutachtung und einen Austausch von bewährten Verfahren – umfassen sollte. Sie befürworten eine weitere Öffnung der Dienstleistungsmärkte in Europa und begrüßen die Bemühungen der Kommission, die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie kontinuierlich von den Mitgliedstaaten bewerten zu lassen und gegenseitige Evaluierungen zwecks der Beseitigung der verbleibenden Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zuzulassen. Außerdem lobt die Stellungnahme die angekündigte Initiative der Kommission für eine europäische Agenda zur partizipativen Wirtschaft („Sharing Economy“). In diesem Bereich sollte jede Regulierungsinitiative einen sektorspezifischen Ansatz wählen, der Umfang und Größe der jeweiligen „Sharing Economy“-Initiative angemessen ist. Darüber hinaus plädiert die Stellungnahme für Maßnahmen zu Gunsten von KMU und Start-up-Unternehmen – sie fordert: die Anwendung des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“, d. h. beim Erlass von Rechtsvorschriften müssen die kleinen Unternehmen zuerst berücksichtigt werden; eine Verringerung der Mehrwertsteuerregistrierungs- und -meldepflichten, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr; eine wirksame Anwendung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr; einen Legislativvorschlag über Unternehmensinsolvenzen.
Zu TOP 15: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht
Die Berichterstattung zur Stellungnahme verantwortete Arnoldas Abramavičius (LT/EVP). Das Plenum diskutierte 24 Änderungsanträge und billigte das Papier mit großer Mehrheit. Die AdR-Mitglieder begrüßen darin die Maßnahmenvorschläge der Kommission zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts, der ein dynamisches und nachhaltiges Wachstum in sämtlichen Wirtschaftsbranchen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze anregen soll. Sie bescheinigen der Kommission, sie habe überzeugende Argumente für den zusätzlichen Nutzen einer Rechtsetzungsmaßnahme im Bereich Sicherung und
Aktualisierung des Urheberrechts geliefert – das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit blieben dabei gewahrt. Der offene Charakter des Internets sei eine zentrale Triebkraft für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum und die gesellschaftliche Entwicklung. Die Bürger und Unternehmen sollten unabhängig von ihrem Aufenthaltsort einen Online-Zugang zu öffentlichen Einrichtungen haben, deshalb sei auch die Weiterentwicklung grenzüberschreitender Dienstleistungen öffentlicher Behörden von großer Relevanz, insbesondere in Verbindung mit Aspekten wie Interoperabilität, elektronische Identifizierung, elektronische Unterschriften, elektronischer Dokumentendienst und weiteren Elementen der E-Behördendienste. Die Städte und Regionen haben eine wichtige Rolle beim Aufbau von Datenbanken mit öffentlichen Informationen, der Bereitstellung von Sicherheitsdaten, der Entwicklung von digitalen Kompetenzen, der Finanzierung der Breitbandnetze und der Schaffung von angemessenen
Rahmenbedingungen für den regionen- und grenzüberschreitenden Austausch von OnlineDiensten. Die AdR-Mitglieder teilen die Ziele der Kommission, durch die Modernisierung der Rechtsvorschriften schöpferische Inhalte in der EU umfassender verfügbar zu machen, den Rechteinhabern ein hohes Schutzniveau zu garantieren und zugleich die allgemeinen politischen Anliegen wie Bildung, Forschung oder der Zugang zu öffentlichen Sammlungen (Bibliotheken, Archiven und Museen) ausgewogen zu berücksichtigen. Konkret unterstützen sie den Verordnungsvorschlag zur „Portabilität“ der Online-Inhaltedienste mit dem Ziel, den Verbrauchern, die in ihrem Heimatland Online-Inhalte erworben oder abonniert haben, die Nutzung auch während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat zu gestatten. Sie begrüßen das Bemühen der Kommission, ungerechtfertigte Hindernisse des Geoblocking anzugehen und zu beseitigen, ohne dass dies zur Aufgabe des Territorialitätsprinzips und damit zum Schaden der nationalen, regionalen und lokalen kulturellen Unterschiede führen darf. In diesem Sinne müsse eine Deaktivierung des Geoblocking bei Reisen als eine Erweiterung des Territorialitätsprinzips verstanden werden. Sie stützen die grundsätzliche Erklärung der Europäischen Union, wonach das Urheberrecht weder wirtschaftlich noch gesellschaftlich noch kulturell zur Disposition stehe. Die Union müsse angesichts der Konvergenz der Inhalte-Märkte und der Weiterentwicklung des Verbraucherverhaltens infolge des schnellen technologischen Fortschritts auf Forderungen nach einer größeren Übereinstimmung der nationalen Urheberrechtssysteme reagieren. Zudem sei eine Harmonisierung des rechtlichen Rahmens für die Vergütung von Autoren, Kulturschaffenden und Künstlern wünschenswert.
Die nächste AdR-Plenartagung findet vom 15. bis 16. Juni 2016 in Brüssel statt.
Ausblick: Berichtenswertes seit dem 117. AdR-Plenum (07./08. April 2016)
Herr Lehmann MdL besuchte am 21. April 2016 die Sitzung der Fachkommission ENVE in Brüssel. Die Fachkommission erörterte und beschloss eine Stellungnahme, sodass diese auf der kommenden 118. AdR-Plenartagung (15./16. Juni 2016) beraten und verabschiedet werden kann: „Legislativvorschläge zur Änderung der Abfallrichtlinien“. Darüber hinaus fand ein Meinungsaustausch zu drei Stellungnahmeentwürfen statt: „Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung“, „Umsetzung des Weltklimaübereinkommens von Paris – ein territorialer Ansatz für die COP22 in Marrakesch“, „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“; deren Erörterung und Annahme wird in der nächsten Sitzung am 30. Juni 2016 erfolgen.
Am 22. April 2016 nahm Herr Lehmann MdL an der Sitzung der Fachkommission ECON teil. In der Sitzung erörterten und beschlossen die Mitglieder einen Stellungnahmeentwurf, der auf der kommenden 118. AdR-Plenartagung (15./16. Juni 2016) zur Diskussion und Verabschiedung anstehen wird: „Stahlindustrie – Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa“. Daneben gab es zum Stellungnahmeentwurf „Staatliche Beihilfen und Dienstleistungen von allgemeinwirtschaftlichem Interesse“ einen Meinungsaustausch, sodass dieser auf der kommenden Sitzung am 21. Juni 2016 verabschiedet werden kann. Weiterhin stand auf der Tagesordnung eine Diskussion mit Kommissar Jyrki Katainen, Vizepräsident der EU-Kommission, zur „Umsetzung des EFSI auf regionaler und lokaler Ebene“.
Die nächste Sitzung der Fachkommission ENVE wird am 30. Juni 2016 in Brüssel stattfinden; die nächste Sitzung der Fachkommission ECON am 21. Juni 2016 in Krakau/Polen.
Am 29. Februar 2016 partizipierte Herr Lehmann MdL an der Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON). In der Sitzung erörterten und beschlossen die ECONMitglieder insgesamt vier Stellungnahmeentwürfe, die somit auf der kommenden 117. AdRPlenartagung zur Diskussion und Verabschiedung anstehen: „Regionale und nationale Förderbanken für Beschäftigung und Wachstum“; „Folgemaßnahmen zu dem Bericht der fünf Präsidenten: Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden“; „Binnemarktstrategie“; „Handels- und Investitionsstrategie“. Weiterhin gab es eine Sondierungsdebatte zum Stellungnahmeentwurf „Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020“, der dem Hauptberichterstatter-Verfahren unterliegt, weshalb der Entwurf ohne finale Erörterung in der Fachkommission bereits in der kommenden 117. AdR-Plenartagung Behandlung findet.
Vom 07. bis 08. April 2016 tagte das Plenum des Ausschusses der Regionen. Für den Freistaat Sachsen nahm das Mitglied Herr Lehmann MdL teil. Zugleich amtiert er bis Mitte 2017 als Vorsitzender der Deutschen Delegation im AdR. Im Zentrum der 117. Plenartagung standen die Erörterung und Verabschiedung von elf Stellungnahmen.
Zu TOP 4: Folgemaßnahmen zu dem Bericht der fünf Präsidenten: Die Wirtschafts- und Währungsunion Europas vollenden
Nach Abstimmung von 25 Änderungsanträgen nahm das Plenum die von Paul Lindquist
(SE/EVP) erarbeitete Initiativstellungnahme mit großer Mehrheit an. Die AdR-Mitglieder begrüßen den „Bericht der fünf Präsidenten“ als wichtigen Schritt, um die Grundsätze, Ziele und Widerstandsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu stärken. Sie weisen allerdings darauf hin, dass in dem Bericht keine Reformen des Europäischen Stabilitätsmechanismus vorgeschlagen werden und die Frage eines Staatsbankrotts innerhalb der WWU nicht behandelt wird. Sie vertreten die Auffassung, dass die derzeitige Wirtschaftslage mit einem fragilen Wachstum und hoher Arbeitslosigkeit dennoch ein Konzept zur Sanierung der öffentlichen Haushalte in den Mitgliedstaaten rechtfertigt, u. a. mittels einer weiteren Vertiefung des Binnenmarkts, verstärkter Anstrengungen zur Durchführung von Strukturreformen und der Förderung von Investitionen. Grundsätzlich sei der Stabilitäts- und Wachstumspakt einzuhalten. Dabei müssen die Mitgliedstaaten eine verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik nachweisen, um Zugang zu den europäischen Instrumenten für eine wirtschaftliche Restabilisierung zu erhalten; die Nutzung muss Hand in Hand gehen mit der Umsetzung von Strukturreformen. Zugleich bekräftigt die Stellungnahme die Forderung nach einer „goldenen Regel“, die langfristige Investitionen von den laufenden Ausgaben getrennt bilanzieren soll, um die für langfristiges Wachstum erforderlichen Investitionen im sozialen Bereich und für Infrastruktur zu ermöglichen. Schließlich erkennen die AdR-Mitglieder den Mehrwert des Europäischen Semesters an: als ein Instrument für die Realisierung von Reformen auf nationaler und EU-Ebene sowie für eine sinnvolle Koordination der mitgliedstaatlichen Wirtschaftspolitiken. In dieser Hinsicht wiederholen sie ihre Aufforderung an die Kommission und das Europäische Parlament, ein Verfahren einzuführen, das die strukturierte Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester sicherstellt.
Zu TOP 5: Gemeinsam für Beschäftigung und Wachstum: Die Rolle der nationalen Förderbanken im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa
Die Berichterstattung der Stellungnahme oblag Adam Banaszak (PL/EKR). Ohne Änderungsanträge erfolgte die Annahme im Plenum einstimmig. Die AdR-Mitglieder schätzen die Arbeit der Europäischen Kommission zur Unterstützung von Förderbanken und zur Errichtung von Investitionsplattformen als wichtigen Beitrag der Investitionsoffensive für Europa. Sie bemängeln, zwar schließe die Definition nationaler Förderbanken grundsätzlich auch regionale Bankinstitute ein, aber die Kommission konzentriere sich in ihrer Mitteilung ausschließlich auf die nationale Ebene und rufe lediglich zur Gründung neuer nationaler Förderbanken auf. Doch genauso verdienten die auf lokaler und regionaler Ebene tätigen Förderbanken Anerkennung und Beachtung. Sie machen darauf aufmerksam, dass auf lokaler und regionaler Ebene nicht in allen Mitgliedstaaten Finanzinstrumente zur Verfügung stehen bzw. die vorhandenen Möglichkeiten und Erfahrungen nicht optimal genutzt werden. Gerade die strukturelle Schwäche von Regionen bzw. ein Versagen von Märkten mache die Schaffung von Förderbanken als wirtschafts-, struktur- und sozialpolitische Instrumente notwendig.
Weiterhin weist die Stellungnahme die Kommission darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mehr Einfluss auf die Auswahl von Finanzlösungen erhalten müssen, um den Interessen vor Ort besser zu entsprechen. Eine mangelnde Beachtung der Standpunkte der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften führe oft zur Förderung von Investitionen, die nicht zu den regionalen Programmen und Strategien passten. Europaweit müsse ein dem Subsidiaritätsgrundsatz gerecht werdendes Netz öffentlicher Förderbanken entstehen; diese Bankenstruktur müsse den interregionalen und internationalen Austausch von Erfahrungen und Wissen fördern und zugleich die Gefahr einer zu starken Zentralisierung vermeiden. Schließlich äußert die Stellungnahme die Hoffnung, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss der Regionen und der Europäischen Investitionsbank vertieft wird.
Zu TOP 6: Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017 – 2020
Die Stellungnahme „Programm zur Unterstützung von Strukturreformen für den Zeitraum 2017-2020“ rapportierte Olga Zrihen (BE/SPE). Das Plenum stimmte insgesamt 25 Änderungsanträge ab und nahm am Ende den Stellungnahmeentwurf bei drei Enthaltungen an. Das Papier begrüßt die Idee eines Unterstützungsprogramms, auf freiwilliger Basis und auf Antrag technische Unterstützung für Strukturreformen in den Mitgliedstaaten in Bereichen zu leisten, die in die geteilte Zuständigkeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten fallen und nicht bereits Gegenstand von Hilfsprogrammen sind. Die Ziele des Programms sind die Verwaltungskapazitäten der nationalen, regionalen und lokalen Regierungs- und Verwaltungsebenen in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Programms sei ein hohes Maß an lokaler Mitverantwortlichkeit für Strukturreformen seitens der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Sozialpartner und der betroffenen Akteure der Zivilgesellschaft. Die AdR-Mitglieder sind der Auffassung, dass die mitgliedstaatlichen Kofinanzierungen im Rahmen des Unterstützungsprogramms unter die Strukturreformklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts fallen sollten. Sie betonen, das Programm sei als Pilotprojekt zu betrachten, und empfehlen eine rechtzeitige Zwischenbewertung, ob es dauerhaft weitergeführt werden sollte bzw. ob die Schaffung eines Eigenmittelfonds für die Unterstützung von Strukturreformen notwendig, machbar und wünschenswert sei.
Zu TOP 7: Konkrete Schritte zur Umsetzung der EU-Städteagenda
Die auf Initiative der niederländischen Ratspräsidentschaft erarbeitete Initiativstellungnahme „Konkrete Schritte zur Umsetzung der EU-Städteagenda“ verantwortete Hella Dunger-Löper
(DE/SPE). Nach Abstimmung von 46 Änderungsanträgen wurde der Entwurf bei einer Gegenstimme angenommen. Die EU-Städteagenda soll eine Arbeitsmethode entwickeln, um über einen operationellen Rahmen und durch wirksame Instrumente die Kohärenz aller Politiken herzustellen, welche die Städte und die umliegenden funktionalen Räume berühren. Das Ziel der neuen EU-Städteagenda soll die Verbesserung der Lebensqualität in den Städten und die Entwicklung einer neuen „städtischen Governance“ unter Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sein. Entscheidend für das Gelingen dieses Prozesses seien drei zentrale Kriterien: Transparenz, Partizipation und Verbindlichkeit. Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit dem niederländischen Ratsvorsitz und unter Einbeziehung zahlreicher Interessengruppen begonnen, den „Pakt von Amsterdam“ vorzubereiten, der am 30. Mai 2016 verabschiedet werden soll. Damit sollen im Rahmen von thematischen Partnerschaften – innerhalb von drei Jahren – zwölf Aktionspläne für integrierte Politiken zu zentralen städtischen Problemlagen entwickelt und umgesetzt werden. In diesen Partnerschaften werden zahlreiche sektorspezifische Politiken miteinander verknüpft und kombiniert, die eine hohe Relevanz für die städtischen Räume haben. Wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Partnerschaften und des zu implementierenden Forums „EU Urban Agenda Board“, das den Prozess überwachen soll, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den lokalen, regionalen und nationalen Behörden und den EU-Institutionen. Die AdRMitglieder stellen grundsätzlich fest, durch das Vorhaben dürfe kein Konkurrenzverhältnis zwischen den Dimensionen Stadt und Land entstehen, denn vielmehr griffen sie geografisch, administrativ sowie im Hinblick auf ihre funktions- und themenbezogenen Politikfelder ineinander.
Zu TOP 8: Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und Investitionen in CO2-effiziente Technologien
Marco Dus (IT/SPE) präsentierte dem Plenum den Stellungnahmeentwurf „Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und Investitionen in CO2-effiziente Technologien“. Die AdR-Mitglieder berieten über 20 Änderungsanträge und billigten das Papier mit großer Mehrheit. In der Stellungnahme unterstreicht der Ausschuss der Regionen die Vereinbarkeit der Europa-2020-Ziele mit dem Erhalt einer starken und wettbewerbsfähigen europäischen Industrie. EU-Vorschriften dienten durchaus als Anreize für Modernisierung und mehr Effizienz. Die AdR-Mitglieder appellieren an die Kommission, über das Konzept des CO2-Fußabdrucks von Produkten nachzudenken und zu prüfen, wie ein nachhaltiger und Ressourcen schonender Verbrauch möglich sei. Weiterhin empfehlen sie, jeder Mitgliedstaat sollte nicht weniger als 20 Prozent der unmittelbar von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften verwalteten Versteigerungseinkünften für Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels ausgeben. Sie verweisen ferner auf die Notwendigkeit, das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage auf dem EmissionszertifikateMarkt anzugehen und dazu beizutragen, dass der CO2-Preis stärker von mittel- und langfristigen Emissionssenkungen bestimmt wird. Generell sei die Zahl der zu versteigernden Zertifikate stufenweise abzusenken. Die Anzahl der kostenfrei zur Verfügung stehenden Zertifikate sollte den Erfordernissen der effizientesten Unternehmen angepasst sein – Grundlage hierfür sollten ambitionierte technisch und wirtschaftlich im industriellen Maßstab erreichbare Benchmarks sein. Die AdR-Mitglieder verlangen generell, alle Wirtschaftssektoren müssten zur Verwirklichung des Emissionsminderungsziels beitragen. Daher sollen die Mitgliedstaaten größere Anstrengungen hinsichtlich der nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Sektoren unternehmen, da diese immerhin mehr als 50 Prozent der CO2-Emissionen verursachen. Schrittweise seien wichtige Bereiche in dieses System zu internalisieren, beispielsweise die Emissionen aus dem Schiffs- und Landverkehr oder aus dem Baugewerbe.
Zu TOP 9: EU-Umweltrecht: Verbesserung der Berichterstattung und Einhaltung
Die Initiativstellungnahme „EU-Umweltrecht: Verbesserung der Berichterstattung und Einhaltung“ erarbeitete Andres Jaadla (EE/ALDE). Nach Abstimmung von 16 Änderungsanträgen wurde die Stellungnahme vom Plenum angenommen. Die Stellungnahme liefert einen Beitrag zum REFIT-Prozess „Eignungsprüfung zur Straffung der Überwachungs- und Berichterstattungspflichten in der Umweltpolitik“ der EU-Kommission. Grundsätzlich sei festzustellen, dass die Hauptverantwortung für die wirksame Um- und Durchsetzung der EUUmweltrechtsvorschriften bei den nationalen Behörden liege, bisweilen allerdings auch auf lokaler und regionaler Ebene. Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften übernähmen ebenso eine zentrale Rolle, um der Öffentlichkeit Informationen zur Verfügung zu stellen und in Zusammenarbeit mit Umweltschutzagenturen die Bürger zu sensibilisieren. Die Stellungnahme fordert, im Bereich Umweltüberwachung und -berichterstattung mögliche Effizienzsteigerungen zu prüfen und das Problem des unnötigen Verwaltungsaufwands anzugehen, insbesondere durch eine Automatisierung der Berichterstattungsinstrumente und die Ermittlung von Synergien zwischen den Berichtspflichten im Rahmen verschiedener Richtlinien. Darüber hinaus bemängelt sie die fortwährenden uneinheitlichen Überwachungs- und Berichterstattungsaktivitäten in Europa, wobei die generierten Informationen häufig unvollständig, inkompatibel oder veraltet seien. Die Erfahrungen mit der Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) könnten dazu dienen, um INSPIRE als Instrument für elektronische Behördendienste weiterzuentwickeln. Das Ziel einer Straffung und Verbesserung der Umweltüberwachung und -berichterstattung könne durch dieses Format und Verfahren – mittels Erhebung von Umwelt- und Geodaten – erreicht werden. Eine europaweite Bereitstellung und Nutzung durch öffentliche Einrichtungen ermögliche ebenso den Zugang der Öffentlichkeit zu den gesammelten Umwelt- und Geodaten.
Zu TOP 10: Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher
Die Erarbeitung dieser Stellungnahme oblag Michel Lebrun (BE/EVP). Das AdR-Plenum stimmte 15 Änderungsanträge ab und nahm den Entwurf am Ende einstimmig an. In dieser Stellungnahme rücken die AdR-Mitglieder die Verbraucher in den Mittelpunkt des neuen europäischen Energiemarkts; es geht ihnen vor allem um den Verbraucherschutz. Sie fordern von der EU-Kommission bzw. von den Mitgliedstaaten strengere Regeln für die Datensicherheit und den Datenschutz im Umgang mit intelligenten Messsystemen; eine Dämpfung der Preisschwankungen; eine engmaschigere Überwachung der Geschäftspraktiken im Energiebereich; eine Vereinfachung der Verfahren für den Versorgerwechsel; eine Erleichterung des Zugangs zu Energieverbrauchsinformationen; eine europaweit standardisierte und verständliche Energierechnung mit Preisvergleichsinstrumenten; den Einbau intelligenter Zähler zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des Energieverbrauchs. Des Weiteren unterstreicht die Stellungnahme die wichtige Rolle der Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften; bei dem Bau und der Finanzierung der Energieinfrastruktur; beim Energiemanagement dezentraler Anlagen und bei der Verbreitung bewährter, auf lokaler und regionaler Ebene entwickelter Verfahrensweisen. Die AdRMitglieder fordern die Kommission und die Mitgliedstaaten grundsätzlich auf, einen Regelungsrahmen aufzustellen, der sowohl für die Energieverbraucher, die Prosumenten (Produzent und Konsument zugleich) als auch für die Energielieferanten fair und transparent ist.
Zu TOP 12: Schutz von Flüchtlingen in ihren Herkunftsgebieten: eine neue Perspektive
Als Berichterstatter der Stellungnahme „Schutz von Flüchtlingen in ihren Herkunftsgebieten: eine neue Perspektive“ fungierte Hans Janssen (NL/EVP). Das AdR-Plenum diskutierte 75 Änderungsanträge und nahm das Papier mit großer Mehrheit an. Die AdR-Mitglieder fordern die Europäische Union auf, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Flüchtlinge im Nahen und Mittleren Osten sowie in anderen Konfliktgebieten zu leisten, indem sie sich langfristig finanziell engagiere und die Soforthilfe mit längerfristigen Maßnahmen kombiniere. Die nachhaltige finanzielle Unterstützung der Nachbarländer Syriens, insbesondere der dortigen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sei ebenso entscheidend. Die Stellungnahme appelliert, den Schutz der Flüchtlinge in ihren Herkunftsgebieten zu verbessern, vor allem deren Betreuung und Versorgung in den Erstaufnahmeländern, gewöhnlich die Nachbarländer einer Krisenregion, aus denen die Menschen fliehen; dabei sei ein langfristiger Aufenthalt der Flüchtlinge in den Lagern und angrenzenden lokalen Gebietskörperschaften anzunehmen. Der AdR fordert weiterhin stärkere Anstrengungen im Bereich der Integration, vor allem durch bessere Bildung, einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen sowie durch gezielte Maßnahmen für Frauen, Kinder und Jugendliche. Es seien Initiativen zu unterstützen, welche die Erhöhung der Selbstständigkeit der Flüchtlinge zum Ziel haben, unter anderem durch die Subvention von Arbeitsplätzen. Außerdem schlägt der AdR ein EU-Treuhandfonds für die Länder Nordafrikas nach Vorbild des "Madad-Fonds" für Syrien vor.
Zu TOP 13: Eine verantwortungsbewusstere Handels- und Investitionspolitik
Neale Richmond (IE/EVP) erarbeitete den Stellungnahmeentwurf „Eine verantwortungsbewusstere Handels- und Investitionspolitik“. Es wurden dazu 39 Änderungsanträge abgestimmt, bevor das AdR-Plenum das Papier mit großer Mehrheit annahm. Die Stellungnahme hebt die Schlüsselrolle hervor, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für die regionale und lokale Entwicklung spielen, und weist zugleich darauf hin, dass die Kosten für die Einhaltung internationaler Standards für sie in der Regel stärker ins Gewicht fallen als für multinationale Unternehmen. In dieser Hinsicht würde eine Verringerung der Regulierungskosten den KMU erheblichen Auftrieb geben und es ihnen leichter machen, in neue Märkte vorzudringen. Denn Doppelregelungen im Außenhandel – durch fehlende Abkommen – wirkten als Zugangshemmnis und trügen dazu bei, dass großenteils etablierte Unternehmen den Markt beherrschten. Die Angleichung von Regeln und Vorschriften im Rahmen von Freihandelsabkommen würde eine unnötige Doppelung von Verfahren und Lizenzanforderungen erübrigen. Zur Vermeidung späterer Rechtsstreitigkeiten sei es jedoch wichtig, dass der Wortlaut der Abkommen präzise formuliert und eine erschöpfende „positive“ Liste der Dienste aufgestellt werde, die Gegenstand eines Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen seien. Des Weiteren fordern die AdR-Mitglieder – in Übereinstimmung mit den Artikeln 14 und 106 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und dem Protokoll Nummer 26 über Dienste von allgemeinem Interesse –, die derzeitigen und die künftigen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Wasserversorgung, Gesundheits- und Sozialdienste, Sozialversicherungssysteme, Bildung, Abfallbewirtschaftung und öffentlicher Verkehr) vom
Geltungsbereich der zu verhandelnden Handelsabkommen auszunehmen. Die EU-
Handelsabkommen dürften auch in Zukunft staatliche Stellen nicht daran hindern, öffentliche Dienste anzubieten, zu unterstützen oder zu regulieren, und keine Verpflichtungen zur Privatisierung irgendwelcher Dienstleistungen enthalten. Schließlich stellen sie fest, kein Handelsabkommen der EU dürfe zu einem niedrigeren Niveau beim Verbraucher-, Umwelt-, Arbeits- und sozialen Schutz als bisher führen.
Zu TOP 14: Den Binnenmarkt weiter ausbauen
Die Stellungnahme rapportierte Alessandro Pastacci (IT/SPE); 34 Änderungsanträge standen zur Abstimmung; der Antrag 19 von Herrn Lehmann MdL fand keine Mehrheit; insgesamt wurde das Papier bei einer Gegenstimme gebilligt. Eingangs konstatieren die AdRMitglieder, der europäische Binnenmarkt habe zu Wohlstand und Beschäftigung wesentlich beigetragen und sei der größte wirtschaftliche Erfolg der Union. Damit dieser noch besser funktioniere, seien allerdings weitere wirtschaftliche und strukturelle Reformen erforderlich. Der Binnenmarkt, das Schengener Übereinkommen über den freien Personenverkehr und die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas gehörten untrennbar miteinander verbunden. Die AdR-Mitglieder unterstützen die Forderung des Europäischen Parlaments, eine „Binnenmarktsäule“ zur regelmäßigen Überwachung und Bewertung in das Europäische Semester aufzunehmen, wobei diese eine Reihe von quantitativen und qualitativen Indikatoren – etwa eine vergleichende Leistungsbewertung, eine gegenseitige Begutachtung und einen Austausch von bewährten Verfahren – umfassen sollte. Sie befürworten eine weitere Öffnung der Dienstleistungsmärkte in Europa und begrüßen die Bemühungen der Kommission, die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie kontinuierlich von den Mitgliedstaaten bewerten zu lassen und gegenseitige Evaluierungen zwecks der Beseitigung der verbleibenden Hemmnisse für den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen zuzulassen. Außerdem lobt die Stellungnahme die angekündigte Initiative der Kommission für eine europäische Agenda zur partizipativen Wirtschaft („Sharing Economy“). In diesem Bereich sollte jede Regulierungsinitiative einen sektorspezifischen Ansatz wählen, der Umfang und Größe der jeweiligen „Sharing Economy“-Initiative angemessen ist. Darüber hinaus plädiert die Stellungnahme für Maßnahmen zu Gunsten von KMU und Start-up-Unternehmen – sie fordert: die Anwendung des Grundsatzes „Vorfahrt für KMU“, d. h. beim Erlass von Rechtsvorschriften müssen die kleinen Unternehmen zuerst berücksichtigt werden; eine Verringerung der Mehrwertsteuerregistrierungs- und -meldepflichten, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr; eine wirksame Anwendung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr; einen Legislativvorschlag über Unternehmensinsolvenzen.
Zu TOP 15: Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht
Die Berichterstattung zur Stellungnahme verantwortete Arnoldas Abramavičius (LT/EVP). Das Plenum diskutierte 24 Änderungsanträge und billigte das Papier mit großer Mehrheit. Die AdR-Mitglieder begrüßen darin die Maßnahmenvorschläge der Kommission zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts, der ein dynamisches und nachhaltiges Wachstum in sämtlichen Wirtschaftsbranchen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze anregen soll. Sie bescheinigen der Kommission, sie habe überzeugende Argumente für den zusätzlichen Nutzen einer Rechtsetzungsmaßnahme im Bereich Sicherung und
Aktualisierung des Urheberrechts geliefert – das Subsidiaritätsprinzip und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit blieben dabei gewahrt. Der offene Charakter des Internets sei eine zentrale Triebkraft für die Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum und die gesellschaftliche Entwicklung. Die Bürger und Unternehmen sollten unabhängig von ihrem Aufenthaltsort einen Online-Zugang zu öffentlichen Einrichtungen haben, deshalb sei auch die Weiterentwicklung grenzüberschreitender Dienstleistungen öffentlicher Behörden von großer Relevanz, insbesondere in Verbindung mit Aspekten wie Interoperabilität, elektronische Identifizierung, elektronische Unterschriften, elektronischer Dokumentendienst und weiteren Elementen der E-Behördendienste. Die Städte und Regionen haben eine wichtige Rolle beim Aufbau von Datenbanken mit öffentlichen Informationen, der Bereitstellung von Sicherheitsdaten, der Entwicklung von digitalen Kompetenzen, der Finanzierung der Breitbandnetze und der Schaffung von angemessenen
Rahmenbedingungen für den regionen- und grenzüberschreitenden Austausch von OnlineDiensten. Die AdR-Mitglieder teilen die Ziele der Kommission, durch die Modernisierung der Rechtsvorschriften schöpferische Inhalte in der EU umfassender verfügbar zu machen, den Rechteinhabern ein hohes Schutzniveau zu garantieren und zugleich die allgemeinen politischen Anliegen wie Bildung, Forschung oder der Zugang zu öffentlichen Sammlungen (Bibliotheken, Archiven und Museen) ausgewogen zu berücksichtigen. Konkret unterstützen sie den Verordnungsvorschlag zur „Portabilität“ der Online-Inhaltedienste mit dem Ziel, den Verbrauchern, die in ihrem Heimatland Online-Inhalte erworben oder abonniert haben, die Nutzung auch während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat zu gestatten. Sie begrüßen das Bemühen der Kommission, ungerechtfertigte Hindernisse des Geoblocking anzugehen und zu beseitigen, ohne dass dies zur Aufgabe des Territorialitätsprinzips und damit zum Schaden der nationalen, regionalen und lokalen kulturellen Unterschiede führen darf. In diesem Sinne müsse eine Deaktivierung des Geoblocking bei Reisen als eine Erweiterung des Territorialitätsprinzips verstanden werden. Sie stützen die grundsätzliche Erklärung der Europäischen Union, wonach das Urheberrecht weder wirtschaftlich noch gesellschaftlich noch kulturell zur Disposition stehe. Die Union müsse angesichts der Konvergenz der Inhalte-Märkte und der Weiterentwicklung des Verbraucherverhaltens infolge des schnellen technologischen Fortschritts auf Forderungen nach einer größeren Übereinstimmung der nationalen Urheberrechtssysteme reagieren. Zudem sei eine Harmonisierung des rechtlichen Rahmens für die Vergütung von Autoren, Kulturschaffenden und Künstlern wünschenswert.
Die nächste AdR-Plenartagung findet vom 15. bis 16. Juni 2016 in Brüssel statt.
Ausblick: Berichtenswertes seit dem 117. AdR-Plenum (07./08. April 2016)
Herr Lehmann MdL besuchte am 21. April 2016 die Sitzung der Fachkommission ENVE in Brüssel. Die Fachkommission erörterte und beschloss eine Stellungnahme, sodass diese auf der kommenden 118. AdR-Plenartagung (15./16. Juni 2016) beraten und verabschiedet werden kann: „Legislativvorschläge zur Änderung der Abfallrichtlinien“. Darüber hinaus fand ein Meinungsaustausch zu drei Stellungnahmeentwürfen statt: „Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung“, „Umsetzung des Weltklimaübereinkommens von Paris – ein territorialer Ansatz für die COP22 in Marrakesch“, „Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“; deren Erörterung und Annahme wird in der nächsten Sitzung am 30. Juni 2016 erfolgen.
Am 22. April 2016 nahm Herr Lehmann MdL an der Sitzung der Fachkommission ECON teil. In der Sitzung erörterten und beschlossen die Mitglieder einen Stellungnahmeentwurf, der auf der kommenden 118. AdR-Plenartagung (15./16. Juni 2016) zur Diskussion und Verabschiedung anstehen wird: „Stahlindustrie – Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa“. Daneben gab es zum Stellungnahmeentwurf „Staatliche Beihilfen und Dienstleistungen von allgemeinwirtschaftlichem Interesse“ einen Meinungsaustausch, sodass dieser auf der kommenden Sitzung am 21. Juni 2016 verabschiedet werden kann. Weiterhin stand auf der Tagesordnung eine Diskussion mit Kommissar Jyrki Katainen, Vizepräsident der EU-Kommission, zur „Umsetzung des EFSI auf regionaler und lokaler Ebene“.
Die nächste Sitzung der Fachkommission ENVE wird am 30. Juni 2016 in Brüssel stattfinden; die nächste Sitzung der Fachkommission ECON am 21. Juni 2016 in Krakau/Polen.
Samstag, 4. Juni 2016
Preisträger geehrt in Görlitz

Samstag, 28. Mai 2016
Insider attraktiv, Löbau
Foto: Daniel Bagehorn/Handwerkskammer Dresden
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