
Montag, 6. September 2010
Von Finnland lernen, Espoo

Samstag, 4. September 2010
Schreiben an den sächsischen Justizminister zu Problemen der Strafverfolgung grenzüberschreitender Eigentumskriminalität gesendet am 2.9.2010
Sehr geehrter Herr Staatsminister,
im März letzten Jahres wurde vom Parkplatz der Sporthalle Ottokarstraße in Zittau mein gesichert abgestelltes Fahrzeug gestohlen. Zum Zeitpunkt des Diebstahls war ich geladener Ehrengast der Sportlergala des Landkreises Görlitz und hatte meine Aktentasche mit meinen dienstlichen Unterlagen im Auto zurück gelassen.
Der Vorgang wurde durch die zuständige Stelle der Polizei zu Protokoll genommen.
Trotz der sofortigen Sperrung der in der Aktentasche befindlichen Kreditkarte, hatten die bis dahin Unbekannten bereits für mehr als 800 € in einer polnischen Tankstelle eingekauft. Eine von mir beantragte anwaltliche Einsichtnahme ergab, dass die Täter die für den Einkauf notwendige Unterschrift dilettantisch gefälscht hatten.
Nach reichlich einem Jahr bekam ich von der Staatsanwaltschaft Görlitz den in der Anlage beigefügten Bescheid, nach dem die vermutlichen Täter ermittelt wurden, dass aber die erhobenen Beweise nicht ausreichen, den polnischen Staatsbürgern die Tat gerichtsfest nachzuweisen.
Bei aller Dankbarkeit über den Ermittlungserfolg der sächsischen Polizei und über das Engagement der Görlitzer Staatsanwaltschaft ist das Ergebnis für mich ein Ausdruck von nicht akzeptabler Hilflosigkeit. Augenscheinlich haben weder die deutsche Polizei noch die deutschen Gerichte eine echte Chance, offensichtlich durch polnische Staatsbürger begangene Straftaten hinreichend konsequent zu verfolgen.
Insbesondere ist für mich nicht nachvollziehbar, dass eine als notwendig erachtete Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei nicht erzwungen werden konnte.
Zum anderen entnehme ich der Diktion des Schreibens der Staatsanwaltschaft, dass die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Eigentumsdelikten, entgegen aller Beteuerungen der deutschen und polnischen Seite, nach wie vor nur unzureichend funktioniert.
Wenn die in meinem Fall erreichten Ergebnisse der Strafverfolgung exemplarisch für die zahlreichen ähnlich gelagerten Delikte sein sollten, gliche das einem Freifahrtsschein für den grenzüberschreitenden Diebstahl.
Am Ende könnten nur die Straftäter gefasst und verurteilt werden, die durch die deutsche Polizei auf deutschem Territorium zufällig auf frischer Tat ertappt würden.
Dafür erscheint mir die Anzahl der in der Region vorhandenen Bundes- und Landespolizisten aber nur bedingt ausreichend.
Als Abgeordneter der Grenzregion halte ich den erreichten Standard für völlig unakzeptabel und den kriminalitätsgeplagten Bürgern nicht vermittelbar.
Ich bitte Sie recht freundlich mir mitzuteilen, ob meine Wahrnehmung der Situation zutreffend ist und was nun wirklich durch wen getan werden soll, um die grenzüberschreitende Strafverfolgung auf ein akzeptables mitteleuropäisches Niveau zu heben.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Lehmann MdL
im März letzten Jahres wurde vom Parkplatz der Sporthalle Ottokarstraße in Zittau mein gesichert abgestelltes Fahrzeug gestohlen. Zum Zeitpunkt des Diebstahls war ich geladener Ehrengast der Sportlergala des Landkreises Görlitz und hatte meine Aktentasche mit meinen dienstlichen Unterlagen im Auto zurück gelassen.
Der Vorgang wurde durch die zuständige Stelle der Polizei zu Protokoll genommen.
Trotz der sofortigen Sperrung der in der Aktentasche befindlichen Kreditkarte, hatten die bis dahin Unbekannten bereits für mehr als 800 € in einer polnischen Tankstelle eingekauft. Eine von mir beantragte anwaltliche Einsichtnahme ergab, dass die Täter die für den Einkauf notwendige Unterschrift dilettantisch gefälscht hatten.
Nach reichlich einem Jahr bekam ich von der Staatsanwaltschaft Görlitz den in der Anlage beigefügten Bescheid, nach dem die vermutlichen Täter ermittelt wurden, dass aber die erhobenen Beweise nicht ausreichen, den polnischen Staatsbürgern die Tat gerichtsfest nachzuweisen.
Bei aller Dankbarkeit über den Ermittlungserfolg der sächsischen Polizei und über das Engagement der Görlitzer Staatsanwaltschaft ist das Ergebnis für mich ein Ausdruck von nicht akzeptabler Hilflosigkeit. Augenscheinlich haben weder die deutsche Polizei noch die deutschen Gerichte eine echte Chance, offensichtlich durch polnische Staatsbürger begangene Straftaten hinreichend konsequent zu verfolgen.
Insbesondere ist für mich nicht nachvollziehbar, dass eine als notwendig erachtete Beschuldigtenvernehmung durch die Polizei nicht erzwungen werden konnte.
Zum anderen entnehme ich der Diktion des Schreibens der Staatsanwaltschaft, dass die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Eigentumsdelikten, entgegen aller Beteuerungen der deutschen und polnischen Seite, nach wie vor nur unzureichend funktioniert.
Wenn die in meinem Fall erreichten Ergebnisse der Strafverfolgung exemplarisch für die zahlreichen ähnlich gelagerten Delikte sein sollten, gliche das einem Freifahrtsschein für den grenzüberschreitenden Diebstahl.
Am Ende könnten nur die Straftäter gefasst und verurteilt werden, die durch die deutsche Polizei auf deutschem Territorium zufällig auf frischer Tat ertappt würden.
Dafür erscheint mir die Anzahl der in der Region vorhandenen Bundes- und Landespolizisten aber nur bedingt ausreichend.
Als Abgeordneter der Grenzregion halte ich den erreichten Standard für völlig unakzeptabel und den kriminalitätsgeplagten Bürgern nicht vermittelbar.
Ich bitte Sie recht freundlich mir mitzuteilen, ob meine Wahrnehmung der Situation zutreffend ist und was nun wirklich durch wen getan werden soll, um die grenzüberschreitende Strafverfolgung auf ein akzeptables mitteleuropäisches Niveau zu heben.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Lehmann MdL
Pesta fertig, Loebau

Mittwoch, 4. August 2010
Sommervisite, Großschweidnitz

Samstag, 17. Juli 2010
61. Heimatkreistreffen, Sohland/ Spree

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