Im Jahr 2008 stehen über 176 Millionen Euro zur Förderung des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung. Das sind 50 Millionen Euro mehr als an Straßenbaumitteln im Landeshaushalt veranschlagt sind. Zusätzliche Mittel für Gemeindestraßen können aus dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums eingesetzt werden, der sogenannten ELER-Förderung. Darauf wies der CDU-Abgeordnete Heinz Lehmann hin. Die CDU- Landtagsfraktion habe auf die Möglichkeiten zum Einsatz der ELER-Fördermittel auch bei mehreren Regionalkonferenzen für den ländlichen Raum deutlich hingewiesen.
Nach Angaben des CDU-Abgeordneten seien die Fördermittel für kommunalen Straßen- und Brückenbau aus dem Vorjahr noch nicht vollständig abgeflossen. „Ich werde mich in diesem Jahr für eine zeitnahe Bereitstellung der Mittel für unsere kommunalen Straßen energisch einsetzen“, kündigte Lehmann an.
Heinz Lehmann MdL
Montag, 31. März 2008
Richterliche Denkpause
Rauchen ist gesundheitsschädlich – für Aktiv-Raucher wie für Passiv-Raucher.
Die Aktiv-Raucher sollen durch drakonische Aufdrucke auf den Zigarettenschachteln vom Griff zur Zigarette abgehalten werden. Zum Schutz der Passiv-Raucher haben die deutschen Landtage so genannte Nichtraucherschutzgesetze erlassen. Diese verbieten das Rauchen in allen öffentlichen Räumen und eben auch in allen Gaststätten, die nicht über einen abgetrennten und so gekennzeichneten Raucherraum verfügen.
Was den Passiv-Rauchern nützt stellt die Inhaber von vielen Eckkneipen in Sachsen vor existenzielle Probleme. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat diese Gefahr erkannt und durch seinen vorläufigen Spruch sicher gestellt, dass bis zum Ende des Hauptsache Verfahrens im Sommer in Inhaber betriebenen Einraumgaststätten wieder geraucht werden darf. Der so offen zu Tage getretene Interessenkonflikt war den sächsischen Gesetzgebern natürlich bereits vorher bekannt. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung und zahlreicher medizinischer Gutachten wurde im Abwägungsprozess dem Gesundheitsschutz das höhere Gewicht zugemessen. Die Interessen der Hotellerie- und Gaststättenwirtschaft wurden als weniger schützenswert eingestuft. Die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition hatten sich gegen die Einwendungen der Wirtschaftspolitiker relativ klar durchgesetzt.
Als langjähriges Mitglied des Wirtschaftsausschusses hatte ich mich immer für eine gesetzliche Regelung eingesetzt, die dem nun gefassten vorläufigen Gerichtsbeschluss entspricht. Leider war die Sicht der Wirtschaftspolitiker nicht mehrheitsfähig. Nun hat das Verfassungsgericht vorläufig gesprochen und dem Landtag eine Denkpause verordnet, die er nutzen sollte.
Lehmann: „ Ich hoffe, dass wir Abgeordnete die Kritik der Richter zum Anlass nehmen, um die Interessen der Passiv-Raucher gegen die Interessen der Gastwirte noch einmal abzuwägen. Ich würde mir wünschen, dass am Ende ein Kompromiss steht der die Gesundheit der Menschen schützt und die Eckkneipen vor den Tod bewahrt.“
Heinz Lehmann MdL
Die Aktiv-Raucher sollen durch drakonische Aufdrucke auf den Zigarettenschachteln vom Griff zur Zigarette abgehalten werden. Zum Schutz der Passiv-Raucher haben die deutschen Landtage so genannte Nichtraucherschutzgesetze erlassen. Diese verbieten das Rauchen in allen öffentlichen Räumen und eben auch in allen Gaststätten, die nicht über einen abgetrennten und so gekennzeichneten Raucherraum verfügen.
Was den Passiv-Rauchern nützt stellt die Inhaber von vielen Eckkneipen in Sachsen vor existenzielle Probleme. Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat diese Gefahr erkannt und durch seinen vorläufigen Spruch sicher gestellt, dass bis zum Ende des Hauptsache Verfahrens im Sommer in Inhaber betriebenen Einraumgaststätten wieder geraucht werden darf. Der so offen zu Tage getretene Interessenkonflikt war den sächsischen Gesetzgebern natürlich bereits vorher bekannt. Unter dem Druck der öffentlichen Meinung und zahlreicher medizinischer Gutachten wurde im Abwägungsprozess dem Gesundheitsschutz das höhere Gewicht zugemessen. Die Interessen der Hotellerie- und Gaststättenwirtschaft wurden als weniger schützenswert eingestuft. Die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition hatten sich gegen die Einwendungen der Wirtschaftspolitiker relativ klar durchgesetzt.
Als langjähriges Mitglied des Wirtschaftsausschusses hatte ich mich immer für eine gesetzliche Regelung eingesetzt, die dem nun gefassten vorläufigen Gerichtsbeschluss entspricht. Leider war die Sicht der Wirtschaftspolitiker nicht mehrheitsfähig. Nun hat das Verfassungsgericht vorläufig gesprochen und dem Landtag eine Denkpause verordnet, die er nutzen sollte.
Lehmann: „ Ich hoffe, dass wir Abgeordnete die Kritik der Richter zum Anlass nehmen, um die Interessen der Passiv-Raucher gegen die Interessen der Gastwirte noch einmal abzuwägen. Ich würde mir wünschen, dass am Ende ein Kompromiss steht der die Gesundheit der Menschen schützt und die Eckkneipen vor den Tod bewahrt.“
Heinz Lehmann MdL
Freitag, 28. März 2008
Pressemitteilung zur vorläufigen Aufhebung des Rauchverbotes in Eckkneipen
Richterliche Denkpause
Rauchen ist gesundheitsschädlich für Aktiv-Raucher wie für Passiv-Raucher.
Die Aktiv-Raucher sollen durch drakonische Aufdrucke auf den Zigarettenschachteln vom Griff zur Zigarette abgehalten werden. Zum Schutz der Passiv-Raucher haben die deutschen Landtage so genannte Nichtraucherschutzgesetze erlassen.
Diese verbieten das Rauchen in allen öffentlichen Räumen und eben auch in allen Gaststätten, die nicht über einen abgetrennten und so gekennzeichneten Raucherraum verfügen.
Was den Passiv-Rauchern nützt stellt die Inhaber von vielen Eckkneipen in Sachsen vor existenzielle Probleme.
Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat diese Gefahr erkannt und durch seinen vorläufigen Spruch sicher gestellt, dass bis zum Ende des Hauptsache Verfahrens im Sommer in Inhaber betriebenen Einraumgaststätten wieder geraucht werden darf.
Der so offen zu Tage getretene Interessenkonflikt war den sächsischen Gesetzgebern natürlich bereits vorher bekannt.
Unter dem Druck der öffentlichen Meinung und zahlreicher medizinischer Gutachten wurde im Abwägungsprozess dem Gesundheitsschutz das höhere Gewicht zugemessen.
Die Interessen der Hotellerie- und Gaststättenwirtschaft wurden als weniger schützenswert eingestuft.
Die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition hatten sich gegen die Einwendungen der Wirtschaftspolitiker relativ klar durchgesetzt.
Als langjähriges Mitglied des Wirtschaftsausschusses hatte ich mich immer für eine gesetzliche Regelung eingesetzt, die dem nun gefassten vorläufigen Gerichtsbeschluss entspricht.
Leider war die Sicht der Wirtschaftspolitiker nicht mehrheitsfähig.
Nun hat das Verfassungsgericht vorläufig gesprochen und dem Landtag eine Denkpause verordnet, die er nutzen sollte
Lehmann: Ich hoffe, dass wir Abgeordnete die Kritik der Richter zum Anlass nehmen, um die Interessen der Passiv-Raucher gegen die Interessen der Gastwirte noch einmal abzuwägen. Ich würde mir wünschen, dass am Ende ein Kompromiss steht der die Gesundheit der Menschen schützt und die Eckkneipen vor den Tod bewahrt.
Dienstag, 25. März 2008
Pressemitteilung zum Thema Pendlerpauschale
Verkürzung der Pendlerpauschale überdenken
Der Vorschlag des CSU- Vorsitzenden Erwin Huber, die Pendlerpauschale unabhängig vom Arbeitsweg steuerlich zu berücksichtigen, sollte durch die Bundesregierung ernsthaft geprüft werden.
Durch die in den vergangenen Monaten stark gestiegenen Benzinpreise haben sich Kosten für alle Berufspendler deutlich erhöht.
Auf der anderen Seite hat Anstieg des Benzinpreises auch zu beträchtlichen Steuermehreinnahmen geführt.
Vor diesem Hintergrund wäre es nur fair, wenn die Bundesregierung die Steuerausfälle durch die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale gegen die Steuermehreinnahmen aus den höheren Benzinpreisen aufrechnen würde.
Die volle Anrechenbarkeit der Fahrtkosten unabhängig vom Arbeitsweg, wäre darüber hinaus ein Beitrag zur Reduzierung der Lohnnebenkosten für die Arbeitnehmerseite.
Davon könnten wiederum positive Wirkungen für die Binnennachfrage ausgehen.
Lehmann: Gerade bei dem gegenwärtigen Lohnniveau in der Oberlausitz, würde die steuerliche Entlastung aller Berufspendler auf große Zustimmung stoßen.
Die Flexibilität der Arbeitnehmer sollte belohnt werden und zwar vom ersten Kilometer an.
Der Vorschlag des CSU- Vorsitzenden Erwin Huber, die Pendlerpauschale unabhängig vom Arbeitsweg steuerlich zu berücksichtigen, sollte durch die Bundesregierung ernsthaft geprüft werden.
Durch die in den vergangenen Monaten stark gestiegenen Benzinpreise haben sich Kosten für alle Berufspendler deutlich erhöht.
Auf der anderen Seite hat Anstieg des Benzinpreises auch zu beträchtlichen Steuermehreinnahmen geführt.
Vor diesem Hintergrund wäre es nur fair, wenn die Bundesregierung die Steuerausfälle durch die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale gegen die Steuermehreinnahmen aus den höheren Benzinpreisen aufrechnen würde.
Die volle Anrechenbarkeit der Fahrtkosten unabhängig vom Arbeitsweg, wäre darüber hinaus ein Beitrag zur Reduzierung der Lohnnebenkosten für die Arbeitnehmerseite.
Davon könnten wiederum positive Wirkungen für die Binnennachfrage ausgehen.
Lehmann: Gerade bei dem gegenwärtigen Lohnniveau in der Oberlausitz, würde die steuerliche Entlastung aller Berufspendler auf große Zustimmung stoßen.
Die Flexibilität der Arbeitnehmer sollte belohnt werden und zwar vom ersten Kilometer an.
Montag, 24. März 2008
Pressemitteilung zum Thema Einführung regionaler Gedenktage in Sachsen
PRESSEMITTEILUNG
CDU für die Einrichtung lokaler Gedenktage an die Friedliche Revolution von 1989
Der Sächsische Landtag hat in seiner letzten Sitzung ein Gesetz beschlossen, das den sächsischen Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, eigene Gedenktage an die Friedliche Revolution des Jahres 1989 zu begehen.
Vor 20 Jahren sind die Menschen nicht nur in Leipzig, Dresden und Berlin auf die Straße gegangen um gegen das totalitäre SED- Regime zu demonstrieren.
Auch in der Oberlausitz versammelten sich die Menschen in Kirchen und auf Straßen, um ihrem Protest gegen die herrschenden Verhältnisse Ausdruck zu geben.
Die außergewöhnlichen Vorgänge, die nach mehreren Jahrzehnten der Diktatur und der Unfreiheit kaum zu erwarten waren, beginnen vor allem bei der jungen Generation langsam zu verblassen.
Diesen Umstand versuchen die alten Kräfte in der Linkspartei zu nutzen, um das überkommene Regime insbesondere den jungen Leuten und unseren Landsleuten aus den alten Bundesländern als kuschelig, ohne Arbeitslose, mit geringen Sozialversicherungsbeiträgen, mit leidlicher medizinischer Versorgung, mit genügend Krippen- und Kindergartenplätzen darzustellen.
Für die Wirklichkeit, die herunter gekommene Wohnsubstanz, dem jahrelangen Warten auf eine Wohnung oder ein Auto, auf einen Platz im Altenheim, eine Bypassoperation, die herunter gewirtschafteten Betriebe, das Einheitsgrau der Städte und Dörfer, die verpestete Umwelt und den Schießbefehl gegen jene, die dem Leben hinter Mauer und Stacheldraht entfliehen wollten, scheint in diesem Geschichtsbild kein Platz mehr vorhanden zu sein.
Vor diesem Hintergrund ist die Rückbesinnung auf die tatsächlichen Vorgänge in der eigenen Gemeinde, auf die Rolle der Kirchen, der Bürgerbewegungen und der tapferen Aktivisten der Schlüssel dafür, das Wissen um historische Dimension der friedlichen Revolution lebendig zu halten.
Der Geschichtsunterricht in den Schulen allein kann das nicht leisten.
Mit der Einführung von Gedenktagen an die Friedliche Revolution haben die Städte und Gemeinden die Chance die Erinnerung an die örtlichen Ereignisse dieser Zeit zu erinnern.
Der 06.Oktober 1989, der Tag des ersten Friedensgebets in der Görlitzer Frauenkirche, könnte als lokaler Gedenktag eingerichtet werden.
Der 19.Oktober 1989, an dem 10.000 Menschen die Zittauer Johannis-, Kloster- und Marienkirche füllten, wäre ein ebenso würdiges Datum. Ähnliches gilt für Löbau und Niesky.
Der CDU- Kreisvorstand Görlitz hat sich auf seiner Sitzung am 17. März 2008 für die Einrichtung solcher lokalen Gedenktage ausgesprochen.
Heinz Lehmann MdL, CDU-Kreisvorsitzender: Die Stadt- und Gemeinderäte sollten überlegen, ob sie den Tag des ersten Friedensgebetes oder der ersten Demonstration des Jahres 1989 in ihrer Gemeinde zum Anlass nehmen, um den Anteil ihrer Mitbürger an der Friedlichen Revolution zu würdigen.
Heinz Lehmann MdL, 18.3.2008
CDU- Kreisvorsitzender
CDU für die Einrichtung lokaler Gedenktage an die Friedliche Revolution von 1989
Der Sächsische Landtag hat in seiner letzten Sitzung ein Gesetz beschlossen, das den sächsischen Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, eigene Gedenktage an die Friedliche Revolution des Jahres 1989 zu begehen.
Vor 20 Jahren sind die Menschen nicht nur in Leipzig, Dresden und Berlin auf die Straße gegangen um gegen das totalitäre SED- Regime zu demonstrieren.
Auch in der Oberlausitz versammelten sich die Menschen in Kirchen und auf Straßen, um ihrem Protest gegen die herrschenden Verhältnisse Ausdruck zu geben.
Die außergewöhnlichen Vorgänge, die nach mehreren Jahrzehnten der Diktatur und der Unfreiheit kaum zu erwarten waren, beginnen vor allem bei der jungen Generation langsam zu verblassen.
Diesen Umstand versuchen die alten Kräfte in der Linkspartei zu nutzen, um das überkommene Regime insbesondere den jungen Leuten und unseren Landsleuten aus den alten Bundesländern als kuschelig, ohne Arbeitslose, mit geringen Sozialversicherungsbeiträgen, mit leidlicher medizinischer Versorgung, mit genügend Krippen- und Kindergartenplätzen darzustellen.
Für die Wirklichkeit, die herunter gekommene Wohnsubstanz, dem jahrelangen Warten auf eine Wohnung oder ein Auto, auf einen Platz im Altenheim, eine Bypassoperation, die herunter gewirtschafteten Betriebe, das Einheitsgrau der Städte und Dörfer, die verpestete Umwelt und den Schießbefehl gegen jene, die dem Leben hinter Mauer und Stacheldraht entfliehen wollten, scheint in diesem Geschichtsbild kein Platz mehr vorhanden zu sein.
Vor diesem Hintergrund ist die Rückbesinnung auf die tatsächlichen Vorgänge in der eigenen Gemeinde, auf die Rolle der Kirchen, der Bürgerbewegungen und der tapferen Aktivisten der Schlüssel dafür, das Wissen um historische Dimension der friedlichen Revolution lebendig zu halten.
Der Geschichtsunterricht in den Schulen allein kann das nicht leisten.
Mit der Einführung von Gedenktagen an die Friedliche Revolution haben die Städte und Gemeinden die Chance die Erinnerung an die örtlichen Ereignisse dieser Zeit zu erinnern.
Der 06.Oktober 1989, der Tag des ersten Friedensgebets in der Görlitzer Frauenkirche, könnte als lokaler Gedenktag eingerichtet werden.
Der 19.Oktober 1989, an dem 10.000 Menschen die Zittauer Johannis-, Kloster- und Marienkirche füllten, wäre ein ebenso würdiges Datum. Ähnliches gilt für Löbau und Niesky.
Der CDU- Kreisvorstand Görlitz hat sich auf seiner Sitzung am 17. März 2008 für die Einrichtung solcher lokalen Gedenktage ausgesprochen.
Heinz Lehmann MdL, CDU-Kreisvorsitzender: Die Stadt- und Gemeinderäte sollten überlegen, ob sie den Tag des ersten Friedensgebetes oder der ersten Demonstration des Jahres 1989 in ihrer Gemeinde zum Anlass nehmen, um den Anteil ihrer Mitbürger an der Friedlichen Revolution zu würdigen.
Heinz Lehmann MdL, 18.3.2008
CDU- Kreisvorsitzender
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