Rückblick: Berichtenswertes seit dem 119. AdR-Plenum (10./11./12. Oktober 2016)
In Vertretung besuchte Herr Heinz Lehmann MdL am 30. November 2016 die Sitzung der Fachkommission für Kohäsionspolitik und EU-Haushalt (COTER) in Brüssel. Die Fachkommission erörterte und beschloss drei Stellungnahmen, sodass diese auf der 121. AdR-Plenartagung (08./09. Februar 2017) beraten und verabschiedet werden können: „Fehlende Verkehrsverbindungen in den Grenzregionen“; „Politik der Europäischen Union für die Arktis“; „Wiederbelebung der Hafenstädte und -gebiete“. Des Weiteren fanden ein Meinungsaustausch zum Stellungnahmeentwurf „Die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union“ und eine allgemeine Orientierungsdebatte zum Entwurf „EFSI 2.0“ statt. Darüber hinaus gab es eine Diskussion mit Marc Lemaître, Generaldirektor der Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung.
Herr Lehmann MdL nahm am 01. Dezember 2016 an der Sitzung der Fachkommission für Energie, Umwelt und Klimawandel (ENVE) in Brüssel teil. Die Fachkommission erörterte und beschloss drei Stellungnahmen, sodass diese auf der 121. AdR-Plenartagung (08./09. Feb-ruar 2017) beraten und verabschiedet werden können: „Eine neue EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel – ein integrierter Ansatz“; „Effiziente Bewirtschaftung der Wasser-ressourcen: ein Konzept für innovative Lösungen“; „Halbzeitbewertung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) 2014-2020“. Weiterhin gab es einen Meinungsaustausch zum Entwurf „Legislativvorschläge zu einer neuen Lastenteilungsentscheidung und dem LULUCF-Sektor“.
Am 02. Dezember 2016 beteiligte sich Herr Lehmann MdL an der Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) in Brüssel. In der Sitzung erörterten und beschlossen die Mitglieder zwei Stellungnahmeentwürfe, die auf der 121. AdR-Plenartagung (08./09. Februar 2017) zur Diskussion und Verabschiedung anstehen werden: „Die Investitionslücke schließen: Wie können die Herausforderungen bewältigt werden?“; „Fiskalkapazität und automatische Stabilisatoren in der Europäischen Währungsunion“. Ebenfalls gab es zu zwei Stellungnahmeentwürfen Meinungsaustausche – deren Verabschiedung wird in der nächsten Fachkommissionssitzung am 01. März 2017 erfolgen: „Bessere Steuerung des Europäischen Semesters: ein Verhaltenskodex für die Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“. „Intelligente Regulierung für KMU“.
Vom 07. bis 08. Dezember 2016 tagte das Plenum des Ausschusses der Regionen. Für den Freistaat Sachsen nahm das Mitglied Herr Lehmann MdL teil. Zugleich amtiert er bis Mitte 2017 als Vorsitzender der Deutschen Delegation im AdR. Im Zentrum der 120. Plenartagung standen die Erörterung und Verabschiedung von 12 Stellungnahmen.
Zu TOP 5: Das REFIT-Programm: die lokale und regionale Perspektive
Nach Abstimmung von 41 Änderungsanträgen nahm das Plenum die von François Decoster (FR/ALDE) erarbeitete Initiativstellungnahme einstimmig an. Herr Lehmann MdL reichte insgesamt vier Änderungsanträge ein: drei wurden vom Plenum angenommen, einer durch einen Kompromiss des Berichterstatters vermittelt. Für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften hat das REFIT-Programm der EU-Kommission zur „besseren Rechtsetzung“ große Bedeutung. Das Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) wurde 2012 als Initiative der Europäischen Kommission ins Leben gerufen und zielt darauf, bestehende EU-Rechtsvorschriften zu bewerten und sie gegebe-nenfalls wirksamer und effizienter zu machen. Die Umsetzung des EU-Rechts findet auf lokaler und regionaler Ebene statt und gerade dort sind die Folgen belastender und ineffizienter Rechtsvorschriften spürbar. Die lokalen und regionalen Entscheidungsträger fordern eine umfassende Einbeziehung in die EU-Politikgestaltung und regen vereinfachte Verfahren in Schlüsselbereichen wie Regionalförderung und Kohäsionspolitik an. Sie fordern die Kommission zu einem einfacheren und weniger technischen Sprachgebrauch auf, damit Bürger und Gebietskörperschaften teilhaben, besser verstehen und die Rechtvorschriften einhalten können. Der AdR unterstützt das Ziel, Bürokratie abzubauen und unnötige Verwaltungslasten zu beseitigen, allerdings dürfe REFIT kein Vorwand dafür bieten, um Ziele und Standards in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Verbraucherrechte zu unterminieren.
Zu TOP 6: Tourismus als treibende Kraft für die regionale Zusammenarbeit in der EU
Die Berichterstattung der Stellungnahme oblag Hans-Peter Wagner (AT/EVP). Nach Abstimmung von 108 Änderungsanträgen erfolgte die Annahme im Plenum einstimmig. Der AdR wirbt für ein wettbewerbsfähiges europaweites Mobilitätssystem, insbesondere zur Ent-lastung sensibler Regionen vom Transitverkehr, wie städtische Ballungsräume oder Bergregionen. Es müsse eine lückenlose Reisekette von Tür zu Tür möglich sein, besonders (grenzüberschreitende) Angebote der öffentlichen Verkehrsmittel seien auszubauen. Es müssen öffentliche wie private Mittel aufgewendet werden, um die Reise- und Tourismusinfrastruktur in entlegenen Gebieten, Bergregionen, auf Inseln und in Küstengebieten nachhaltig zu verbessern, um die Erreichbarkeit, Versorgung und Qualität der Tourismusregionen zu gewährleisten. Der AdR fordert, eine Budgetlinie zur Förderung des Tourismus in das jährliche EU-Budget aufzunehmen, die innovative grenzüberschreitende Projekte finanziert und tourismusrelevante Investitionen in der EU-Regionalpolitik nach 2020 berücksichtigt. Die AdR-Mitglieder appellieren an die Kommission, im Rahmen von EURES (European Employ-ment Service) mit den nationalen Arbeitsagenturen tourismusspezifische Programme für eine europaweite Jobvermittlung von qualifizierten Arbeitskräften in tourismusintensiven Regionen zu entwickeln. Des Weiteren fordert die Stellungnahme die Kommission auf, sich stärker mit den Interferenzen von Tourismus und Migration/Flüchtlingsströmen auseinanderzusetzen.
Zu TOP 7: EFSI 2.0
Die Stellungnahme „EFSI 2.0“ erarbeitete Wim van de Donk (NL/EVP). Das Plenum stimmte 39 Änderungsanträge ab und nahm am Ende den Stellungnahmeentwurf mehrheitlich an. Die Stellungnahme begrüßt die Verlängerung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen bis 2020 und die Ausweitung der Liste der EFSI-förderfähigen Vorhaben auf die Landwirtschaft, Fischerei und grenzübergreifende Projekte. Die AdR-Mitglieder wollen, dass alle Arten grenzübergreifender und territorialer Kooperationsprojekte förderfähig sind, und verlangen eine Änderung der Rechtsvorschriften, damit auch Europäische Verbünde für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) über den Fonds unterstützt werden können. Die Stellungnahme erkennt an, dass der Fonds erste Erfolge zeitigt, plädiert jedoch für eine stärkere Berücksichtigung der regionalen und lokalen Dimension durch eine direkte Beteiligung der Regionen und Städte an der Arbeit der Europäischen Plattform für Investitionsberatung sowie durch mehr Transparenz bei Investitionsentscheidungen und deren Überwachung. Die AdR-Mitglieder argumentieren, klare Verfahren und Leitlinien für lokale und regionale Gebietskör-perschaften seien vonnöten, um den EFSI mit den anderen ESIF-Fonds der EU zu kombinieren. Sie lehnen es ab, die Erweiterung des EFSI über die Umschichtung eines Teils der Mit-tel der Fazilität „Connecting Europe“ und „Horizont 2020“ zu finanzieren. Stattdessen sollte der Finanzbedarf durch eine geringere Zielausstattung für den Garantiebetrag erreicht wer-den. Zudem schließt sich der AdR der Forderung des Europäischen Rechnungshofs an, Überschneidungen des EFSI mit bereits bestehenden Instrumenten der Europäischen Inves-titionsbank zu vermeiden und der derzeitigen geografischen Konzentration (91 Prozent der Gesamtinvestitionen entfallen auf die EU-15-Staaten) durch spezielle, auf ärmere Gebiete ausgerichtete Initiativen entgegenzuwirken.
Zu TOP 8: Kollaborative Wirtschaft und Online-Plattformen: gemeinsamer Standpunkt der Städte und Regionen
Benedetta Brighenti (IT/SPE) verantwortete den Stellungnahmeentwurf zur kollaborativen Wirtschaft. Nach Abstimmung von 27 Änderungsanträgen wurde das Papier mit Mehrheit angenommen. Die Stellungnahme sieht großes Potential der kollaborativen Wirtschaft in Bezug auf Arbeitsplätze, innovative und günstige Dienstleistungen, Nachhaltigkeit und Solidari-tät. Jedoch lassen aus Sicht der AdR-Mitglieder die jüngst veröffentlichten Leitlinien der Europäischen Kommission für eine „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ für die nationalen und regionalen Regulierungsbehörden etliche Aspekte im Dunkeln. Sie warnen vor den Gefahren der Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirt-schaft und plädieren für einen ausgewogenen und zukunftsorientierten EU-Rechtsrahmen, der sowohl die unternehmerische Entwicklung als auch die Sicherung der Rechte von Arbeitnehmern, Verbrauchern und etablierten Betreibern im Blick hat. Es braucht eine klare Klassifizierung von Dienstleistungsanbietern, eine Klarstellung der sozialen und beschäfti-gungsspezifischen Verantwortung von Online-Plattformen, eine Definition der Rechte der Nutzer und gemeinsame Schwellen für den Marktzugang. Die AdR-Mitglieder halten Verbes-serungen am Rechtsrahmen für unverzichtbar, um die Risiken einer regulatorischen Frag-mentierung durch die aktuelle Rechtsprechung zu minimieren, bei der sich EU-weite Regeln von Fall zu Fall aus Urteilen des Europäischen Gerichtshofes ergeben. Genauso sei eine Überarbeitung der EU-Dienstleistungsrichtlinie notwendig, bei der die einschlägigen Bestimmungen adaptiert und Schlüsselbegriffe wie „Dienstleistungserbringer“ definiert werden.
Zu TOP 9: Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern
Die Initiativstellungnahme erarbeitete Yoomi Renström (SE/SPE). Nach Abstimmung von 18 Änderungsanträgen wurde die Stellungnahme vom Plenum mehrheitlich angenommen. Die AdR-Mitglieder begrüßen den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern als einen Schritt in die richtige Richtung und fordern wirkungsvollere Maßnahmen zum Schutz entsandter Arbeitnehmer und zur Eindämmung von Sozialdumping. Sie unterstützen das Ziel der Europäische Kommission, den freien Dienstleistungsverkehr zu garantieren und dabei sicherzustellen, dass für entsandte Arbeitnehmer die gleichen Regeln für Vergütung und Arbeitsbedingungen gelten wie für örtliche Arbeitskräfte. Die Entsendung dürfe nicht zur Ausbeutung entsandter Arbeitnehmer oder zu einem Abwärtsdruck auf die Gehälter in dem Land führen, in welches die Arbeitnehmer entsandt werden. Zudem wird vorgeschlagen, die Frist, ab der das Recht des Aufnahmelandes in vollem Umfang für den entsandten Arbeitnehmer gelten muss, von 24 auf 12 Monate zu verkürzen. Verlangt werden ebenso wirksamere Maßnahmen gegen Scheinentsendungen und gegen unlauteren Wettbewerb durch geringere Sozialbeiträge. In dieser Hinsicht seien die Schaffung eines europäischen Registers, in dem entsandte Arbeitnehmer vom Unternehmen angemeldet werden müssen, und die Einführung von Berichtspflichten für Sozialversiche-rungsanstalten im Aufnahmemitgliedstaat geboten. Weiterhin fordern die AdR-Mitglieder die Errichtung eines europäischen Unterstützungssystems, um entsandte Arbeitnehmer vor Praktiken der Unterauftragsvergabe im Kaskadenverfahren zu schützen, und die Einführung eines europäischen Verzeichnisses von Berufen bzw. beruflichen Fähigkeiten, um die Qualifikationen entsandter Arbeitnehmer sachgerecht bewerten zu können.
Zu TOP 10: Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen
Die Erarbeitung der Stellungnahme oblag Marie-Louise Rönnmark (SE/SPE). Das AdR-Plenum stimmte 49 Änderungsanträge ab und nahm den Entwurf am Ende mit großer Mehr-heit an. Herr Lehmann MdL brachte fünf Änderungsanträge ein: einer wurde vom Plenum angenommen, zwei wunden abgelehnt und zwei durch einen Kompromiss des Berichterstatters vermittelt. Die AdR-Mitglieder begrüßen die Mitteilung der Kommission für eine neue europäische Agenda für Kompetenzen und werben für deren rasche und wirksame Umsetzung. Sie fordern, dass bei der Ausgestaltung die jeweiligen nationalen, regionalen und loka-len Gegebenheiten sowie die verfügbaren Ressourcen hinreichend berücksichtigt werden, wobei Investitionen in Humankapital als „soziale Investitionen“ behandelt werden könnten. Denn vor allem EU-Kofinanzierungsmöglichkeiten können für die Umsetzung einer Kompetenzgarantie in den Mitgliedstaaten entscheidend sein. Insgesamt müsse es eine engere Kooperation zwischen den staatlichen Ebenen, Unternehmen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Akteuren geben, um die Kompetenzen und Qualifikationen, die durch nichtformales und informelles Lernen erworben werden, besser zu nutzen. Sie unterstreichen, dass Bildungsmaßnahmen den Einzelnen mit Fertigkeiten und Kompetenzen ausstatten, um in der Arbeitswelt bestehen zu können und in der Gesellschaft integriert zu sein. Außerdem seien Anstrengungen zu unternehmen bei der Qualitätssicherung zwischen den Mitgliedstaaten sowie hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Qualifikationen zwischen der EU und Drittländern. Die AdR-Mitglieder unterstützen das Ziel der Kommission, auf ein gemeinsames Verständnis der wichtigsten Schlüsselkompetenzen hinzuarbeiten, sodass diese in den nationalen Leitlinien verankert, in die Bildungssysteme implementiert und von den Entscheidungsebenen im Bildungswesen bewertet werden können.
Zu TOP 11: Regulierung der Preisvolatilität bei Agrarerzeugnissen
Als Berichterstatter der Stellungnahme fungierte Jaques Blanc (FR/EVP). Das AdR-Plenum diskutierte 27 Änderungsanträge und nahm das Papier mit Mehrheit an. In der Stellungnah-me erläutern die AdR-Mitglieder, eine bessere Sicherung der Einkünfte der Landwirte sei unabdingbar, um die Landwirtschaft in allen Regionen zu bewahren und die Lebensfähigkeit des ländlichen Raums zu erhalten. Es gebe viele Gründe für die Schwankungen auf den Ag-rarmärkten: extreme Wetterlagen, Tierseuchen, falsche Prognosen, Finanzspekulationen oder mangelnde Flexibilität beim Angebot. Die bestehenden Systeme zur Kontrolle der Risiken in Bezug auf Schwankungen bei den Erträgen und die Volatilität der Preise für landwirt-schaftliche Erzeugnisse und Betriebsmittel seien bisweilen unwirksam und unzureichend. Nach Ansicht der AdR-Mitglieder müssen für die Probleme, mit denen die Landwirte in der Versorgungskette konfrontiert sind, neue Lösungen gefunden werden. Die Vorschläge kon-zentrieren sich auf drei Schwerpunkte: 1. Stärkung der Rolle der Erzeuger bei der Regulierung der Agrarmärkte durch Ausweitung des Rechts, Verträge gemeinsam auszuhandeln, auf die gesamte landwirtschaftliche Erzeugung; durch die Anpassung des Wettbewerbsrechts an die Besonderheiten der Agrarmärkte; durch die Bekämpfung unlauterer Handels-praktiken in der Lebensmittelversorgungskette 2. Erweiterung und wechselseitige Ergänzung der Instrumente, die den Landwirten für das Risiko- und Krisenmanagement zur Verfügung stehen: vorsorgliches Sparen, Versicherungen und Finanzmärkte, branchenspezifische Fonds auf Gegenseitigkeit 3. Erhöhung der Wertschöpfung der Agrarbetriebe im Rahmen der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik durch eine Verbesserung ihrer Produktivität und die Entwicklung regional ausgerichteter Lebensmittelsysteme, bei Stärkung der ökologischen Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Methoden.
Zu TOP 13: Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste
Jácint Horváth (HU/SPE) präsentierte den Stellungnahmeentwurf. Es wurden drei Ände-rungsanträge abgestimmt, bevor das AdR-Plenum den Entwurf mehrheitlich billigte. Die Stellungnahme unterstützt grundsätzlich die Überprüfung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD), bedauert jedoch, dass die neue Richtlinie die regionale Dimension nicht in dem Umfang berücksichtigt, wie dies vom AdR bei früherer Gelegenheit empfohlen wurde. Weiterhin bekräftigen die AdR-Mitglieder, die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungs-stellen von öffentlichen Stellen, Akteuren des audiovisuellen Sektors als auch von politischen Parteien sei ein Grundstein des europäischen Rechts für audiovisuelle Medien, der unbedingt von jedem Mitgliedstaat anzuerkennen ist und der auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene ein wichtiger Garant für vielseitige Information und Medienpluralismus ist. Sie fordern die ERGA (European Regulators Group for Audiovisual Media Services) auf, in ihrer Arbeit die regionale Dimension bei Regulierungsfragen besser zu einzubeziehen. Sie befürworten bei Dienstleistungen die vorgeschlagene Änderung für Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip, um die Interessen des Bestimmungslandes besser zu berücksichtigen. Schließlich monieren die AdR-Mitglieder, dass von der Richtlinie nicht die Transparenz der Eigentumsverhältnisse in den Medien, die Konzentration der Medien und die möglichen Inte-ressenskonflikte benannt werden, obwohl diese Aspekte einen großen Einfluss auf die Pluralität und die Freiheit der Medien haben.
Zu TOP 15: Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems
Die Berichterstattung hatte Vincenzo Bianco (IT/PES) inne. Das Plenum diskutierte 30 Ände-rungsanträge und billigte am Ende den Stellungnahmeentwurf bei 29 Gegenstimmen. Herr Lehmann MdL stellte einen Änderungsantrag, der allerdings keine Mehrheit im Plenum fand. Die Stellungnahme fordert das europäische Asylsystem im Interesse der Städte und Regionen umfassend weiterzuentwickeln, um stabiler, effizienter und kohärenter zu werden. Die AdR-Mitglieder erachten die Vorschläge der Kommission zur Reform der geltenden Dublin-Verordnung insgesamt als unzureichend. In Bezug auf einen Verordnungsvorschlag über die Zuständigkeiten im Bereich von Anträgen auf internationalen Schutz werden Bedenken gegen Zwangsmaßnahmen geäußert, Schwächen des Neuansiedlungsmechanismus hervogehoben sowie die Umsetzung der Umsiedlungsabkommen durch die Mitgliedstaaten als ungenügend bezeichnet. Sie unterstützen die Einführung eines Korrekturmechanismus zur Umverteilung von Personen, die internationalen Schutz beantragen, stellen allerdings fest, der von der Kommission vorgeschlagene Schwellenwert zur Anwendung des Mechanismus sei so hoch, dass der Mechanismus im Krisenfalle nicht aktiviert werden könne. Sie betonen außerdem, um Sekundärbewegungen zu unterbinden, sollten positive Anreize Vorrang vor Sanktionen erhalten. Sie schlagen vor, relevante EU-Mittel zur Unterstützung der Aufnahme und Integration von Migranten direkt für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zugänglich zu machen, weil sie in diesen Bereichen oft zentrale Aufgaben innehaben. Schließlich begrüßen die AdR-Mitglieder den Ausbau des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen zu einer eigenständigen Asylagentur der EU und fordern eine enge Kooperation zwischen dieser und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.
Zu TOP 16: Integration von Drittstaatenangehörigen
Die Stellungnahme rapportierte Karl Vanlouwe (BE/EA). Insgesamt 39 Änderungsanträge standen zur Abstimmung, am Ende wurde das Papier einstimmig gebilligt. Herr Lehmann MdL stellte zwei Änderungsanträge: einer wurde vom Plenum angenommen und einer durch Änderungsantrag des Berichterstatters vermittelt. Die AdR-Mitglieder unterstreichen eingangs die gesellschaftliche Bedeutung der Integration von Asylsuchenden und qualifizierten Wirtschaftsmigranten. Sie betonen, dass die Integration ein wechselseitiger Prozess ist: mit Rechten und Pflichten sowohl für die Ankömmlinge als auch für die Aufnahmegesellschaft; und jede Seite muss ihren Teil der Verantwortung tragen. In allen Teilbereichen der Asyl- und Migrationspolitik muss Integrationsfragen Rechnung getragen werden. Je früher die In-tegration beginne, desto wahrscheinlicher der Erfolg – idealerweise schon bevor die legalen Migranten ihre Heimat verlassen haben. Weiterhin werden die EU und die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Integrationsarbeit von Städten und Regionen politisch stärker zu unterstützen; vor allem geht es um eine nachhaltige Finanzierung. Die staatlichen Anstrengungen sollten in erster Linie sicherstellen, die Sprachkenntnisse von Einwanderern zu verbessern, diese mit den „europäischen Werten“ vertraut zu machen, ihnen zu helfen, sich in den Ar-beitsmarkt einzugliedern und in ihrer lokalen Gemeinschaft aktiv eingebunden zu werden. Desgleichen müsse die Integrationspolitik zukünftig die große Diversität innerhalb der verschiedenen Gruppen von Drittstaatsangehörigen sowie deren unterschiedlichen Bedürfnisse stärker berücksichtigen.
Zu TOP 17: Legale Einwanderung
Die Berichterstattung zur Stellungnahme verantwortete Olgierd Geblewicz (PL/EVP). Das Plenum diskutierte 30 Änderungsanträge und billigte das Papier mehrheitlich. Da die EU im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte konkurriert, sei der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung ein richtiger Schritt. Die AdR-Mitglieder weisen besonders darauf hin, dass die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen in Berufen mit hohen Qualifikationsanforderungen nicht nur darauf ausgerichtet sein sollten, Einwanderer anzuziehen, sondern auch, dass diese in der EU bleiben und sich erfolgreich integrieren. Sie vertreten die Auffassung, die Frage der Beschäftigung Hochqualifizierter ganzheitlich, komplex sowie unter Berücksichtigung der Logik des Migrationsprozesses zu betrachten – von der Anwerbung, über die Zulassung und Erfassung der Qualifikationen, bis hin zur erfolgreichen Integration. Europaweit müssen zudem die regionalen und lokalen Institutionen in den Prozess der legalen Einwanderung stärker eingebunden werden, um die hochqualifizierten Migranten vor allem dorthin zu lenken, wo sie sozioökonomisch am meisten bewirken können. Gleichzeitig müssen allerdings mehr EU-Bürger so ausbildet werden, dass ihre Qualifikationen den Erfordernissen der Wachstumsbranchen der Wirtschaft genügen.
Zu TOP 18: Entschließung zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2017
Die fünf Fraktionen im AdR – EVP, SPE, ALDE, EA und EKR – legten gemeinsam den Entschließungsentwurf vor. Nach Abstimmung von 16 Änderungsanträge billigte das Plenum den Entschließungsentwurf mehrheitlich. Herr Lehmann MdL stellte einen Änderungsantrag, der aber nicht angenommen wurde. Im Arbeitsprogramm der Kommission ist die bessere Rechtsetzung ein zentrales Thema. Der AdR wird aktiv zu einem wirksameren EU-Recht beitragen, indem er Probleme aufzeigen und Empfehlungen in Bereichen wie Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Vereinfachung für KMU aussprechen will. Investitionen haben für den AdR hohe Priorität. Die Mitglieder betonen, dass die Kohäsionspolitik ein wichtiges Investitionsinstrument ist und auch nach 2020 bleiben muss. In dieser Hinsicht müsse der EFSI eine Ergänzung zur Kohäsionspolitik bleiben und dürfe diese keinesfalls ersetzen.
Die nächste AdR-Plenartagung findet vom 08. bis 09. Februar 2017 in Brüssel statt.
Ausblick: Berichtenswertes seit dem 120. AdR-Plenum (07./08.12. Dezember 2016)
Die nächste Sitzung der Fachkommission ENVE wird am 01. Februar 2017 in Brüssel stattfinden; die nächste Sitzung der Fachkommission ECON am 01. März 2017.
Freitag, 13. Januar 2017
Bericht über die 120. Plenartagung des Ausschusses der Regionen (AdR) am 07./08. Dezember 2016 in Brüssel
Montag, 14. November 2016
Treffen von CDU/CSU Europapolitikern mit dem Außenminister der Republik Österreich Sebastian Kurz in Brüssel

Zusätzlich war der Umgang mit der Türkei im Zusammenhang mit der inzwischen geschlossenen „Balkanroute“ von Interesse. Außenminister Kurz machte deutlich, dass es keine Alternative zu einer ehrlichen Europäischen Sachpolitik gibt. Der Gesprächsfaden darf auch mit schwierigen Partnern nicht abreißen.
Mehr denn je kommt es darauf an, den Menschen die Politik besser zu erklären.
Im Rahmen der anschließenden Diskussion lud der Vorsitzende der deutschen Delegation im Ausschuss der Regionen Heinz Lehmann MdL im Auftrag des Vorsitzenden des Europaausschusses im Sächsischen Landtag, Frank Hirche, Herrn Außenminister Sebastian Kurz zu einem Besuch Sachsens ein.
Bild: v.l.n.r. Wolf-Eberhard Kuhl, Heinz Lehmann MdL, Außenminister von Österreich Sebastian Kurz
Sonntag, 13. November 2016
Bericht über die 119. Plenartagung des Ausschusses der Regionen (AdR) am 10./11./12. Oktober 2016 in Brüssel
Rückblick: Berichtenswertes seit dem 118. AdR-Plenum (15./16. Juni 2016)
Herr Abgeordneter Heinz Lehmann besuchte am 30. Juni 2016 die Sitzung der Fachkom-mission für Energie, Umwelt und Klimawandel (ENVE) in Brüssel. Die Fachkommission erörterte und beschloss drei Stellungnahmen, sodass diese auf der kommenden 119. AdR-Plenartagung beraten und verabschiedet werden können: „Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ (Berichterstatterin: Staatssekretärin Babette Winter aus Thüringen); „Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung“; „Umsetzung des Weltklimaabkommens von Paris – ein territorialer Ansatz für die COP 22 in Marrakesch“. Eine strategisch-thematische Debatte widmeten die Fachkommissionsmitglieder der „Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den EU-Strategien für die Energieunion“.
In Vertretung beteiligte sich Herr Lehmann MdL am 27. September 2016 an der Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen (NAT) in Brüssel. Die Fachkommission erörterte und beschloss drei Stellungnahmen, sodass diese auf der kommenden 120. AdR-Plenartagung beraten und verabschiedet werden können: „Technische Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen“; „Die Regulierung der Preisvolatilität bei Agrarerzeugnissen“; „Tourismus als treibende Kraft für die regionale Zusammenarbeit in der EU“. An den dritten Stellungnahmeentwurf anknüpfend fand ein Diskussionsforum zum Thema „Die optimale Nutzung der EU-Mittel für Wachstum und Beschäftigung in den Regionen durch den Tourismus“ statt – unter Teilnahme der Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Elzbieta Bienkowska.
Am 28. September 2016 nahm Herr Lehmann MdL an der Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) in Brüssel teil. In der Sitzung erörterten und beschlossen die Mitglieder einen Stellungnahmeentwurf, der auf der 120. AdR-Plenartagung zur Diskussion und Verabschiedung anstehen wird: „Kollaborative Wirtschaft und Online-Plattformen: gemeinsamer Standpunkt der Städte und Regionen“. Des Weiteren fand zu zwei Stellungnahmeentwürfen ein Meinungsaustausch statt – deren Verabschiedung wird in der nächsten Fachkommissionssitzung am 02. Dezember 2016 erwartet: „Die Investitionslücke schließen: Wie können die Herausforderungen bewältigt werden?“; „Fiskalkapazität und automatische Stabi-lisatoren in der Europäischen Währungsunion“.
Vom 10. bis 12. Oktober 2016 tagte das Plenum des Ausschusses der Regionen. Für den Freistaat Sachsen nahm das Mitglied Herr Lehmann MdL teil. Zugleich amtiert er bis Mitte 2017 als Vorsitzender der Deutschen Delegation im AdR. Im Zentrum der 119. Plenartagung standen die Erörterung und Verabschiedung von 14 Stellungnahmen.
Zu TOP 6: Vereinfachung der ESI-Fonds aus der Sicht der lokalen und regionalen Ge-bietskörperschaften
Nach Abstimmung von 74 Änderungsanträgen nahm das Plenum die von Petr Osvald (CZ/SPE) erarbeitete Initiativstellungnahme bei einer Gegenstimme an. Herr Lehmann MdL reichte insgesamt 16 Änderungsanträge ein: vier wurden angenommen, zwei abgelehnt und zehn durch einen Kompromiss des Berichterstatters vermittelt. Bei der Aussprache zur Stellungnahme betonte er, eine Simplifikation der europäischen der Struktur- und Förderpolitik habe oberste Priorität; es gelte ein Zeichen zu setzen, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erwarten, dass die EU endlich Schritte zur Vereinfachung umsetzt. Die Stellungnahme liefert einen konkreten Beitrag zu den laufenden Bemühungen, die Maßnahmen-programme des Zeitraums 2014-2020 zu beschleunigen, und hilft, den Weg für eine Strategie zu ebenen, die Kohäsionspolitik nach 2020 einfacher zu gestalten. In der Stellungnahme präsentieren die Regionen und Städte einige Vorschläge, um die Kohäsionspolitik effizienter und reaktionsschneller zu gestalten und stärker mit der allgemeinen EU-Wachstumsstrategie in Einklang zu bringen. Solche Vorschriften müssen einfacher und solche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, die zur Verlangsamung der Umsetzung strategischer Projekte in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften führen. Die Kohäsionspolitik als stärkstes Investitionsinstrument in Europa leidet darunter, dass die Regeln zur Nutzung der europäi-schen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) immer komplexer werden; hinzukommen Investitionshindernisse aufgrund der allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU und auf nationaler Ebene. Die AdR-Mitglieder weisen darauf hin, dass die Verbesserung der ESIF-Verordnung allein nicht ausreiche, um spürbare Verbesserungen zu erzielen. Große Schwierigkeiten gebe es vor allem im Zusammenhang mit den voneinander abweichenden Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf europäischer und nationaler Ebene; bei Investitionen, die mit Mitteln aus den ESI-Fonds unterstützt werden, sollten die EU-Bestimmungen Vorrang gegenüber den nationalen Bestimmungen haben; des Weiteren sollten Audit- und Kontrollverfahren für Ausschreibungen in erster Linie ex ante erfolgen, um Fehler im Vorfeld zu erkennen und so die Höhe der Finanzkorrekturen zu verringern. Weitere Probleme verursache die Überregulierung („Goldplating“), indem Mitgliedstaaten oftmals bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften den Verwaltungsaufwand weiter erhöhen. Schließlich sollte nach Ansicht des AdR, die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf die ESI-Fonds beseitigt werden. Dies stünde im Widerspruch zu der politischen
Entscheidung, die durch die EU-Kommission zentral verwalteten Programme von den Vor-schriften über staatliche Beihilfen auszunehmen, z. B. „Horizont 2020“, die Fazilität „Connec-ting Europe“ oder der EFSI-Fonds.
Zu TOP 7: Staatliche Beihilfen und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
Die Berichterstattung der Stellungnahme oblag Markus Töns (DE/SPE). Nach Abstimmung von 27 Änderungsanträgen erfolgte die Annahme im Plenum fast einstimmig. Die AdR-Mitglieder unterstützen das Ziel der Kommission, das Beihilferecht zu modernisieren; dies sei zu detailliert und kompliziert geworden, was die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in ihrem Bemühen zunehmend hindert, öffentliche Dienstleistungen und Investitionen bereitzustellen. Die europäischen Beihilferegelungen für Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichem Interesse (DAWI) dürfen nicht nur an den Grundsätzen des Wettbewerbs und an Marktregeln ausgerichtet sein, sondern sie müssen auch den gesellschaftspolitischen Bedarfen, den Prinzipien der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung, dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie der Neutralität gegenüber der Eigentumsordnung in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Festlegung, was eine DAWI ist, dürfen die Beihilferegelungen nicht un-verhältnismäßig einengen. Wenn grenzüberschreitende Wettbewerbsverfälschungen durch öffentliche Investitionen auf kommunaler Ebene nicht vorlägen, dann ergebe es keinen Sinn, die Grundsätze des europäischen Beihilferegimes diesbezüglich anzuwenden. Die AdR-Mitglieder erkennen an, dass die Beihilferegelungen für DAWI zur Schaffung und Aufrechterhaltung des europäischen Binnenmarktes dienen sollen. Gleichwohl müsse das Beihilfenregime, vor allem wenn es bei kommunalen DAWI angewandt wird, einen europäischen Mehrwert sicherstellen – statt durch Unübersichtlichkeit und Rechtsunsicherheit Bürgerentfremdung und Einschränkungen in der kommunalen Selbstverwaltung zu provozieren. Sie begrüßen ausdrücklich, dass die Kommission mittlerweile festgestellt hat, dass sich öffentliche Beihilfen für lokale Infrastruktur oder Dienstleistungen kaum in anderen Mitgliedstaaten und nur geringfügig auf grenzüberschreitende Investitionen auswirken. Diese fallen damit nicht in den Anwendungsbereich der EU-Beihilfevorschriften und benötigen daher keine vorherige Genehmigung. Zusätzlich ließe sich der Verwaltungsaufwand für Behörden und Unterneh-men verringern, indem die Regelvermutung der Beihilfekonformität von direkt-verwalteten EU-Fonds auf nicht-direkt-verwaltete ausgedehnt würde. Schließlich schlägt die Stellung-nahme eine Erhöhung bei den De-Minimis-Regeln vor: Der Schwellenwert für eine Prüfung der Zulässigkeit von kommunalen Beihilfen sollte bei einer Million Euro im Einzelfall für drei Steuerjahre liegen; darunter sei nicht von einer staatliche Beihilfe bzw. wegen des lokalen Bezugs von keiner Beeinträchtigung des Handelsverkehrs oder grenzüberschreitenden Wettbewerbsverzerrung auszugehen.
Zu TOP 9: EU-Aktionsplan für elektronische Behördendienste 2016-2020 – Beschleunigung der digitalen Transformation von Behörden
Die Stellungnahme „EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020“ erarbeitete Martin Adreasson (SE/EVP). Das Plenum stimmte einen Änderungsantrag ab und nahm am Ende den Stellungnahmeentwurf einstimmig an. Die AdR-Mitglieder unterstreichen die große Bedeutung der öffentlichen Dienstleistungen als Motor für den digitalen Wandel der europäischen Wirt-schaft. Daher sei das Angebot elektronischer Behördendienste essentiell. Sie teilen die Auffassung der Kommission, dass „eGovernment“ die öffentliche Verwaltung transparenter, einfacher und effizienter machen kann – gerade für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die einen Großteil der öffentlichen Dienstleistungen in Europa erbringen. Die von der Kommission in ihrem Aktionsplan vorgeschlagenen Grundsätze begrüßen sie nachdrücklich: „standardmäßig digital“, die öffentlichen Verwaltungen sollen ihre Dienstleistungen lang-fristig vorzugsweise digital erbringen; „standardmäßig interoperabel“, die Möglichkeiten der Digitalisierung sollen auf allen Ebenen und europaweit eingesetzt werden können; „standardmäßig grenzübergreifend“, das digitale Angebot der Verwaltungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften soll grenzüberschreitend nutzbar sein.
Zu TOP 11: Europäische Cloud-Initiative: Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa
Anne Karjalainen (FI/SPE) präsentierte dem Plenum den Stellungnahmeentwurf „Europäi-sche Cloud-Initiative und Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt“. Nach Abstimmung von fünf Änderungsanträgen wurde das Papier einstimmig angenommen. Die AdR-Mitglieder messen der Initiative der Kommission in den Bereichen Cloud-Dienste und IKT-Normung gerade mit Blick auf Europas Position in der globalen Wirtschaft und auf die Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts eine große Bedeutung zu. Sie teilen die Auffassung der Kommission, dass die IKT-Normung vorangetrieben werden muss, damit das Potential der Digitalisierung weiter erschlossen und grenzüberschreitend Dienstleistungen angeboten werden können. Die Stellungnahme verweist darauf, dass der gegenwärtige Mangel an Interoperabilität durch eine standardisierte Datenarchitektur behoben werden muss, um den Datenaustausch zum Nutzen von Forschung, Unternehmen, Industrie und öffentlichen Diensten zu erleichtern. Vor diesem Hintergrund muss es ein klares politisches Engagement zur Finanzierung einer Cloud-Forschungsinfrastruktur geben, um das enorme Potenzial von Cloud-Computing zu erschließen; zudem muss der Datensicherheit und dem Schutz der Privatsphäre große Aufmerksamkeit geschenkt werden, um Vertrauen aufzubauen und zu erhalten. Eine wettbewerbsfähige Hochleistungsrechenkapazität kann nur durch gemeinsame Maßnahmen aufgebaut werden. In diesem Sinne unterstützt die Stellungnahme die Absicht der Kommission, eine europäische Datengemeinschaft zu bilden, z. B. innerhalb der öffentlich-privaten Partnerschaft für „Big Data“ im Rahmen von „Horizont 2020“.
Zu TOP 12: Einleitung einer Konsultation über eine Säule sozialer Rechte
Die Initiativstellungnahme „Die europäische Säule sozialer Rechte“ erarbeitete Heinz-Joachim Höfer (DE/SPD). Nach Abstimmung von 66 Änderungsanträgen wurde die Stellungnahme vom Plenum mehrheitlich angenommen. Mit der Stellungnahme beteiligen sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der öffentlichen Konsultation der Kommission, um den gegenwärtigen sozialen Besitzstand in der EU zu beurteilen, um neue Beschäftigungsmodelle zu prüfen und um wesentliche Grundsätze für funktionierende und gerechte Arbeitsmärkte und Sozialsysteme im Euro-Raum festzulegen. Die Schaffung einer tragfähigen europäischen Säule sozialer Rechte kann ein wichtiger Beitrag zur Koordinierung und Aufwärtskonvergenz sozialer Standards sein. Die Stellungnahme ersucht die Kommission, die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur Modernisierung der sozialen Siche-rungssysteme im Rahmen des Europäischen Semesters zu unterstützen. Die Kommission wird aufgefordert, die Herausforderungen infolge des Wandels in der Arbeitswelt – einschließlich der verstärkten Digitalisierung – anzugehen und die Formen von Arbeitsbedingungen genau zu definieren, um ein Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit zu erreichen. Außerdem solle die Kommission eine Fiskalkapazität für den Euro-Raum vor-schlagen, um eine europäische Koordinierung antizyklischer Maßnahmen zu realisieren. Insgesamt sollte eine Stärkung der sozialen Dimension in der Wirtschafts- und Währungsunion mit der engeren Koordinierung der Wirtschafts- und Fiskalpolitik im verbunden werden.
Zu TOP 13: Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik
Die Erarbeitung der Stellungnahme oblag Anne Quart (DE/SPE). Das AdR-Plenum stimmte 26 Änderungsanträge ab und nahm den Entwurf am Ende mit großer Mehrheit an. In der Stellungnahme bringen die AdR-Mitglieder zum Ausdruck, dass die Förderung von Stabilität und Wohlstand in den Nachbarländern der EU zu den Prioritäten der Außen- und Sicherheitspolitik der Union zählen sollte, und sie drängen darauf, dass die Potentiale der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Konzeption und Umsetzung der europäischen Außenpolitik besser berücksichtigt werden. Sie fordern die Kommission weiterhin auf, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit der kommunalen Ebene der EU-Nachbarländer zu unterstützen und dafür ein längerfristiges und umfassendes Konzept auszuarbeiten. Ebenfalls sei eine Aufstockung der Haus-haltsmittel für die europäische Nachbarschaftspolitik notwendig. Die Stellungnahme betont grundlegend, dass Regionen und Kommunen einen wichtigen Beitrag bei der Konsolidierung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung in den EU-Nachbarstaaten leisten können.
Zu TOP 14: Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems
Als Berichterstatter der Stellungnahme zum „Europäischen Einlagenversicherungssystem (EDIS)“ fungierte Hans-Jörg Duppré (DE/EVP). Das AdR-Plenum diskutierte neun Änderungsanträge und nahm das Papier mit Mehrheit an. Darin erläutern die AdR-Mitglieder ein-gangs: Die Banken- bzw. Wirtschaftskrise der letzten Jahre habe Schwachstellen und Versagen im europäischen Bankensystem erkennen lassen. Die Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) aus dem Jahr 2014 sowie die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) wurden daraufhin beschlossen – diese sind allerdings noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt. Bevor ein europäisches Einlagensicherungssystem eingesetzt wird, sollten zunächst alle Mitgliedstaaten die DGSD umsetzen, insbesondere mit Blick auf die vereinheitlichten Vorgaben für die finanzielle Ausstattung von Einlagensicherungssystemen und die Möglichkeit der Mittelverwendung. Denn die Errichtung eines europäischen Sicherungssystems ohne vorherige Sicherstellung der Angleichung nationaler Systeme würde den Mitgliedstaaten, die die DGSD bisher noch nicht umgesetzt ha-ben, den Anreiz zur Implementation nehmen. Außerdem müssten die verbliebenen Risiken in den Bankenbilanzen erst beseitigt werden, bevor ein gemeinsames Einlagensicherungssystem starten kann. Des Weiteren dürften die Vorschläge der EU-Kommission nicht zu einer Benachteiligung der öffentlichen lokalen und regionalen Banken führen. Ein europäisches System der Einlagensicherung muss dem Geschäftsmodell von konservativ agierenden Finanzinstituten ausreichend Rechnung tragen. Dagegen sollten Banken, die vorrangig an Hochrisikogeschäften beteiligt sind, über einen höheren Beitrag zur Einlagensicherung hinaus weitere Vorgaben erfüllen müssen, um eine Verlagerung der Haftung auf kleine Institute, die vorrangig im Niedrigrisikobereich agieren oder nur auf lokaler Ebene zur Finanzierung der Realwirtschaft tätig sind, auszuschließen. Generell sind die AdR-Mitglieder der Ansicht, dass es eine „one-size-fits-all“-Lösung aufgrund der unterschiedlichen Strukturen im Bankensektor in den Mitgliedstaaten nicht geben kann. Vielmehr sollten funktionierende Systeme aufrechterhalten und in ein europäisches System integriert werden. Als Rechtsgrundlage für die Schaffung eines europäischen Einlagensicherungssystems hält die Stellungnahme Arti-kel 352 AEUV für geeignet, der Einstimmigkeit im Rat verlangt und keine allgemeine Gesetzgebungskompetenz der Europäischen Union für den Binnenmarkt begründet – statt Artikel 114 AEUV, der im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Verwirklichung des Binnenmarktes ermöglicht.
Zu TOP 15: Aktionsplan zur Mehrwertsteuer – Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum
Dainis Turlais (LV/ALDE) erarbeitete den Stellungnahmeentwurf „Aktionsplan zur Mehrwert-steuer – Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum“. Es wurden dazu 29 Änderungsanträge abgestimmt, bevor das AdR-Plenum den Entwurf mehrheitlich billigte. In der Stellungnahme betonen die AdR-Mitglieder, das Mehrwertsteuerregime sei ein wesentliches Element des europäischen Binnenmarkts und dessen Reform sei angera-ten, um ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts zu erreichen, vor allem um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sicherzustellen. Der AdR fordert die EU-Kommission deshalb auf, bis 2017 einen Vorschlag zur Schaffung eines einheitlichen EU-Mehrwertsteuerraumes zu unterbreiten. Die gegenwärtige Fragmentierung und Komplexität des von mitgliedstaatlichen Regeln bestimmten EU-Mehrwertsteuersystems verursache hohe Befolgungskosten für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind; gerade für kleine und mittlere Unternehmen seien diese Kosten unverhältnismäßig hoch; außerdem zeige das bestehende Mehrwertsteuerregime Anfälligkeit für Betrug und Missbrauch. Die Stellungnahme plädiert dafür, jeglichen Vorschlägen, die den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung einräumen, eine Folgenabschätzung voranzustellen. Denn es wären breitere Spannen der Mehrwertsteuersätze zu befürchten, die den Wettbewerb verzerren und zusätz-liche Belastungen für die Unternehmen darstellen. Ohnehin sei das derzeitige Verzeichnis der ermäßigten Mehrwertsteuersätze undurchsichtig und folge keiner klaren Logik. Eine Überprüfung des Verzeichnisses sollte am Ende zu einer Harmonisierung führen, die gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt garantiert. Ein einheitlicher europäischer Mehrwertsteuerraum sollte nach dem Bestimmungslandprinzip funktionieren, indem die Mehrwertsteuer auf Verkäufe an Kunden in einem anderen Mitgliedstaat im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Lieferlandes steht, nach dem im Bestimmungsland geltenden Steuersatz eingezogen wird und die Mehrwertsteuereinnahmen von dem steuererhebenden Land an das Verbrauchsland überwiesen werden. Ferner sollten die Unternehmen in die Lage gebracht werden, alle mit der Mehrwertsteuer zusammenhängenden Angelegenheiten in ihrem Ursprungsland regeln zu können, um nicht in allen Mitgliedstaaten aktiv werden zu müssen, in denen sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben.
Zu TOP 17: Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft
Die Berichterstattung hatte Babette Winter (DE/SPE) inne. Das Plenum diskutierte 74 Ände-rungsanträge und billigte am Ende den Stellungnahmeentwurf einstimmig. Herr Lehmann MdL stellte vier Änderungsanträge: einer wurde vom Plenum angenommen und drei durch Änderungsanträge der Berichterstatterin vermittelt. Die Stellungnahme dringt auf eine schnellere Umstellung einer Niedrigemissions-Kreislaufwirtschaft in Europa, die neue Impulse für das Wachstum liefern und gleichzeitig die Umwelt besser schützen soll. In Verbindung mit der geplanten Überarbeitung des Rahmens für die öffentliche Auftragsvergabe insistiert der AdR auf die verpflichtende Berücksichtigung einer umweltbewussten Beschaffung bei der öffentlichen Auftragsvergabe („Green Public Procurement“), sofern diese der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterliegen. Neben der Einführung von Regelungen für eine nachhaltige Beschaffung fordert der AdR die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die Nutzung von Sekundärrohstoffen zu schaffen und zwar in Form einer Vorzugsbesteuerung in den Mitgliedstaaten. Er bedauert darüber hinaus, dass die Probleme des „littering“, des „plastic leaching“ und der Nano-Materialien im Abfall in dem Aktionsplan der Kommission zur Kreislaufwirtschaft nicht angesprochen werden. Ebenfalls sollten die Umweltauswirkungen eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus bewertet und in einer leicht verständlichen Kennzeichnung nachvollziehbar werden. Der AdR fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, das Verursacherprinzip zügig und konsequent anzuwenden: In künftigen Legislativvorschlägen sollte daher konkretisiert werden, wie eine Internalisierung sämtlicher Kosten von Produkten entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch die Hersteller erfolgen könnte.
Zu TOP 18: Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung
Die Stellungnahme rapportierte Davia Matoniene (LT/EKR); 29 Änderungsanträge standen zur Abstimmung; insgesamt wurde das Papier mehrheitlich gebilligt. Der AdR begrüßt darin die Entwicklungen für eine nachhaltige Wärme- und Kälteerzeugung in Europa, fordert die Kommission jedoch zugleich auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Instrumente zur finanziellen Unterstützung besser miteinander zu verknüpfen. Auf die Wärme- und Kälteerzeugung entfallen 50 Prozent des Energieverbrauchs in der EU. Die Entwicklung intelligenter Fernwärmelösungen würde eine Absenkung der Emissionen bewirken und die Abhängigkeit von externen Lieferanten verringern. Die Regional- und Kommunalver-treter heben weiterhin hervor, die Gebietskörperschaften seien in den Bemühungen der EU auf diesem Gebiet als wichtige Partner anzusehen. Denn die Erfahrungen in den Städten und Regionen seien besonders relevant, da die Planung der Heizsysteme, die Entwicklung der Infrastruktur, die Gewinnung von Investoren sowie die Konsultation der Verbraucher in den Aufgabenbereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fallen. Die Stellung-nahme fordert von der Kommission, einen konkreten Aktionsplan mit Empfehlungen für Maßnahmen zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung auszuarbeiten.
Zu TOP 19: Eine Luftverkehrsstrategie für Europa
Die Berichterstattung zur Stellungnahme verantwortete Ulrika Carlefall Landergren (SE/ALDE). Das Plenum diskutierte 24 Änderungsanträge und billigte das Papier mehrheitlich. Die AdR-Mitglieder unterstreichen die gesellschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs und seine Rolle für den territorialen Zusammenhalt: Vor allem ermögliche dieser entlegenen und dünn besiedelten Regionen – etwa Inselgebieten und Regionen in äußerster Randlage – den Zugang zu größeren gemeinsamen Märkten, zu sozialen und kulturellem Austausch. Ein wettbewerbsfähiger und langfristig nachhaltig justierter europäischer Luftverkehrssektor sei gerade für die Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene wesentlich. Hingegen bedauern die AdR-Mitglieder, dass die Kommission in ihrer Strategie die Rolle der Regionen und Städte für die Entwicklung der EU-Luftfahrt außer Acht gelassen und die territoriale Dimension nicht beachtet hat, insbesondere in Bezug auf die Regionalflughäfen. Die Stellungnahme plädiert für einen dynamischen und ausgewogenen Luftverkehrsmarkt, für eine Verbesserung der Intermodalität, für eine strategische Planung von Flughafenkapazitäten auf EU-Ebene zur Vermeidung von Über- und Unterkapazitäten und für die zuverlässige Bereitstellung von Mobilität und Dienstleistungen für dünn besiedelte Gebiete und Regionen in Randlage, sofern marktlich diese Bedarfe nicht befriedigt werden können. Die Stellungnahme gibt des Weiteren der Überzeugung Ausdruck, dass der Einsatz von Drohnen auf lokaler und regionaler Ebene ein großes Potential bereithält, und unterstützt das Ziel, dass die EU ein Vorreiter bei der Entwicklung und Anwendung der Drohnentechnik sein soll. Sie fordert Rechtsvorschriften für die Anwendung von Drohnen auf europäischer Ebene, die von Risikobewusstsein und Harmonisierung getragen sind und dem Subsidiaritätsprinzip gerecht werden.
Zu TOP 20: Ein EU-Aktionsplan für den Radverkehr
Die Stellungnahme „Ein Aktionsplan für den Radverkehr“ erarbeitete Kevin Peel (UK/SPE). Nach Diskussion und Abstimmung von 41 Änderungsanträgen wurde der Stellungnahmeentwurf einstimmig vom Plenum verabschiedet. Die Stellungnahme empfiehlt der Kommission, die Verdoppelung des Radverkehrs in der EU in den nächsten zehn Jahren als Ziel zu beschließen. Des Weiteren solle ein EU-Aktionsplan für den Radverkehr in das Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2018 aufgenommen werden, um das vorhandene ökologische, gesundheitliche und wirtschaftliche Potential des Radverkehrs zu analysieren und besser auszuschöpfen. Die AdR-Mitglieder schlagen vor, das Radfernwegenetz „EuroVelo“ in die TEN-V einzubeziehen, was die grenzübergreifende Anbindung verbessern, die Fremdenverkehrschancen erhöhen und eine bessere Zugänglichkeit der Innenstädte bewirken würde. Konkret legen sie der Kommission nahe, den Radverkehr bei der Novellierung der EU-Kriterien für eine umweltbewusste Vergabe bei
öffentlichen Aufträgen im Verkehrsbereich zu berücksichtigen. Zudem solle die Kommission den nationalen, regionalen und lokalen Behörden Geschwindigkeitsregelungen sowie die Durchführung verkehrsberuhigender Maßnahmen empfehlen, wie etwa die Einführung einer generellen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf bestimmten Straßen in Städten, die auch für den Radverkehr verbindlich sein sollten.
Zu TOP 21: Entschließung zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)
Gemeinsam präsentierten die fünf Fraktionen im AdR – EVP, SPE, ALDE, EA und EKR – den Entschließungsentwurf in Reaktion auf die aktuelle Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum Thema „Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 – Ergebnisorientierter EU-Haushalt“ (COM(2016) 603 final). Nach Abstimmung von 12 Änderungsanträgen wurde die Resolution mehrheitlich angenommen. Herr Lehmann MdL stellte vier Änderungsanträge, von denen einer die Mehrheit im Plenum fand. Die AdR-Mitglieder sehen mit erheblicher Besorgnis eine Tendenz zur „Zentralisierung“ des EU-Haushalts, die maßgeschneiderten dezentralen Maßnahmen für lokale und regionale Herausforderungen zuwiderlaufe. Die Verringerung der Programme mit geteilter Mittelverwaltung habe negative Auswirkungen auf die sich aus dem EU-Vertrag ergebende Verpflichtung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, auf das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie auf den Grundsatz der Multi-Level-Governance. Grundsätzlich widersprechen die AdR-Mitglieder dem in der Kommissions-Mitteilung vermittelten Eindruck, die Programme mit geteilter Mittelverwaltung würden nicht funktionieren, und betonen, dass trotz der Verzögerungen bei der Annahme der neuen ESIF-Verordnungen und des komplexen Programmplanungsverfahrens mehr als 200.000 Projekte angelaufen sind. Des Weiteren warnen sie vor einer möglichen Aussetzung von Zahlungen aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds an Spanien und Portugal oder an andere Mitgliedstaaten, denn dies ginge zulasten der Umsetzung der operationellen Programme. Der AdR habe sich gegen die makroökonomische Konditionalität bei der Durchführung der Kohäsionspolitik ausgesprochen, weil aus seiner Sicht dadurch die Städte und Regionen bestraft würden und es außerdem ein Widerspruch darstellte, einerseits die Sanktionen wegen eines übermäßigen Haushaltsdefizits (Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung) aufzuheben, andererseits jedoch die Sanktionen nach Artikel 23 der Dachverordnung anzuwenden.
Zu TOP 22: Entschließung zum Europäischen Semester 2016 und mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht 2017
Vier der fünf Fraktionen im AdR – EVP, SPE, ALDE, EA – haben gemeinsam den Entschließungsentwurf vorgelegt. Nach Abstimmung von 18 Änderungsanträgen billigte das Plenum mehrheitlich den Entschließungsentwurf. Die Resolution begrüßt grundsätzlich den Vorschlag einer Ausweitung und Stärkung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Dabei werden weitere Verbesserungen bei der Transparenz, der fördermäßigen „Zusätzlichkeit“, der geografischen und Wirtschaftszweige betreffenden Abdeckung gefordert. Die Entschließung wiederholt die Forderung nach einer ordnungsgemäßen Bewertung der mit dem EFSI erzielten Ergebnisse, insbesondere der Synergien mit den ESI-Fonds und ihres bisherigen Beitrags zum territorialen Zusammenhalt. Außerdem weist die Resolution daraufhin, dass kleinere Regionen und Gemeinden ebenso wie Regionen mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie z. B. die nördlichsten Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte oder Insel- und Berggebiete, den EFSI aufgrund des hohen Mindestvolumens förderfähiger Investitionen häufig nicht in Anspruch nehmen können; deshalb sollten die Schwellenwerte bei der Überprüfung des EFSI gesenkt werden. Grundsätzlich betonen die AdR-Mitglieder, dass die Kohäsionspolitik das Hauptinvestitionsinstrument der EU bleiben solle, insbesondere in schwächer entwickelten Ländern und Regionen, und sie wünschen sich eine stärkere Komplementarität mit dem EFSI-Programm. Sie fordern weiterhin, dass Investitionen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds nicht in die Berechnungen für die Haushaltsdefizite und Schulden der Mitgliedstaaten eingehen sollten. Sie schlagen vor: Die Kommission solle in Betracht ziehen, eine Fiskalkapazität für den Euro-Raum zu schaffen, um antizyklische Maßnahmen durchführen und die wirtschaftliche Erholung beschleunigen zu können, und ankündigen, in den kommenden Monaten eine Stellungnahme zu diesem Thema vorzulegen. Bezüglich des Europäischen Semesters und des Ausblicks auf den Jahreswachstumsbericht 2017 plädieren sie für einen Verhaltenskodex zur Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester – unter Berücksichtigung der nationalen Unterschiede und Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands –, um so zu einer besseren Governance in der Wirtschafts- und Währungsunion beizutragen.
Die nächste AdR-Plenartagung findet vom 07. bis 08. Dezember 2016 in Brüssel statt.
Ausblick: Berichtenswertes seit dem 119. AdR-Plenum (10./11./12. Oktober 2016)
Im Rahmen der Europäischen Woche der Regionen und Städte, die alljährlich vom Aus-schuss der Regionen und der Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung der EU-Kommission organisiert wird, übernahm der Freistaat Sachsen am 12. Oktober 2016 die
Ausrichtung eines Workshops mit dem Titel „Mehrsprachigkeit als Wirtschaftliche Chance: Frühstart in die Nachbarsprache“. Herr Lehmann MdL eröffnete die Veranstaltung und machte darauf aufmerksam, dass man mit der Überwindung der Sprachgrenzen nicht früh genug beginnen könne. Allerdings bräuchte Sachsen noch Zeit, um recht vielen Kindern die Möglichkeit des frühen Nachbarsprachenerwerbs einzuräumen. Partner bei der Veranstaltung im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel waren Frankfurt an der Oder, die polnischen Städte Zgorzelec und Słubice und sowie der Kreis Liberec in Tschechien.
Herr Lehmann MdL nahm vom 18. bis 19. Oktober 2016 an der Sitzung und Konferenz der Fachkommission ENVE in Borås (Schweden) teil. Stellungnahmeentwürfe wurden nicht verabschiedet, allerdings gab es zu drei Entwürfen Meinungsaustausche: „Effiziente Bewirtschaftung der Wasserressourcen: ein Konzept für innovative Lösungen“; „Eine neue EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel – ein integrierter Ansatz“; „Halbzeitbewertung des LIFE-Programms“; erörtert und angenommen werden die Entwürfe in der nächsten Sitzung am 01. Dezember 2016. Neben der Fachkommissionsitzung tagten die ENVE-Mitglieder zur Konferenz „Die Energieunion – lokale und regionale Lösungen für nachhaltige, zuverlässig verfügbare und erschwingliche Energie“.
Die nächste Sitzung der Fachkommission ENVE wird am 01. Dezember 2016 in Brüssel stattfinden; die nächste Sitzung der Fachkommission ECON am 02. Dezember 2016.
Herr Abgeordneter Heinz Lehmann besuchte am 30. Juni 2016 die Sitzung der Fachkom-mission für Energie, Umwelt und Klimawandel (ENVE) in Brüssel. Die Fachkommission erörterte und beschloss drei Stellungnahmen, sodass diese auf der kommenden 119. AdR-Plenartagung beraten und verabschiedet werden können: „Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft“ (Berichterstatterin: Staatssekretärin Babette Winter aus Thüringen); „Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung“; „Umsetzung des Weltklimaabkommens von Paris – ein territorialer Ansatz für die COP 22 in Marrakesch“. Eine strategisch-thematische Debatte widmeten die Fachkommissionsmitglieder der „Stärkung der Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den EU-Strategien für die Energieunion“.
In Vertretung beteiligte sich Herr Lehmann MdL am 27. September 2016 an der Sitzung der Fachkommission für Natürliche Ressourcen (NAT) in Brüssel. Die Fachkommission erörterte und beschloss drei Stellungnahmen, sodass diese auf der kommenden 120. AdR-Plenartagung beraten und verabschiedet werden können: „Technische Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen“; „Die Regulierung der Preisvolatilität bei Agrarerzeugnissen“; „Tourismus als treibende Kraft für die regionale Zusammenarbeit in der EU“. An den dritten Stellungnahmeentwurf anknüpfend fand ein Diskussionsforum zum Thema „Die optimale Nutzung der EU-Mittel für Wachstum und Beschäftigung in den Regionen durch den Tourismus“ statt – unter Teilnahme der Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Elzbieta Bienkowska.
Am 28. September 2016 nahm Herr Lehmann MdL an der Sitzung der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) in Brüssel teil. In der Sitzung erörterten und beschlossen die Mitglieder einen Stellungnahmeentwurf, der auf der 120. AdR-Plenartagung zur Diskussion und Verabschiedung anstehen wird: „Kollaborative Wirtschaft und Online-Plattformen: gemeinsamer Standpunkt der Städte und Regionen“. Des Weiteren fand zu zwei Stellungnahmeentwürfen ein Meinungsaustausch statt – deren Verabschiedung wird in der nächsten Fachkommissionssitzung am 02. Dezember 2016 erwartet: „Die Investitionslücke schließen: Wie können die Herausforderungen bewältigt werden?“; „Fiskalkapazität und automatische Stabi-lisatoren in der Europäischen Währungsunion“.
Vom 10. bis 12. Oktober 2016 tagte das Plenum des Ausschusses der Regionen. Für den Freistaat Sachsen nahm das Mitglied Herr Lehmann MdL teil. Zugleich amtiert er bis Mitte 2017 als Vorsitzender der Deutschen Delegation im AdR. Im Zentrum der 119. Plenartagung standen die Erörterung und Verabschiedung von 14 Stellungnahmen.
Zu TOP 6: Vereinfachung der ESI-Fonds aus der Sicht der lokalen und regionalen Ge-bietskörperschaften
Nach Abstimmung von 74 Änderungsanträgen nahm das Plenum die von Petr Osvald (CZ/SPE) erarbeitete Initiativstellungnahme bei einer Gegenstimme an. Herr Lehmann MdL reichte insgesamt 16 Änderungsanträge ein: vier wurden angenommen, zwei abgelehnt und zehn durch einen Kompromiss des Berichterstatters vermittelt. Bei der Aussprache zur Stellungnahme betonte er, eine Simplifikation der europäischen der Struktur- und Förderpolitik habe oberste Priorität; es gelte ein Zeichen zu setzen, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften erwarten, dass die EU endlich Schritte zur Vereinfachung umsetzt. Die Stellungnahme liefert einen konkreten Beitrag zu den laufenden Bemühungen, die Maßnahmen-programme des Zeitraums 2014-2020 zu beschleunigen, und hilft, den Weg für eine Strategie zu ebenen, die Kohäsionspolitik nach 2020 einfacher zu gestalten. In der Stellungnahme präsentieren die Regionen und Städte einige Vorschläge, um die Kohäsionspolitik effizienter und reaktionsschneller zu gestalten und stärker mit der allgemeinen EU-Wachstumsstrategie in Einklang zu bringen. Solche Vorschriften müssen einfacher und solche Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, die zur Verlangsamung der Umsetzung strategischer Projekte in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften führen. Die Kohäsionspolitik als stärkstes Investitionsinstrument in Europa leidet darunter, dass die Regeln zur Nutzung der europäi-schen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) immer komplexer werden; hinzukommen Investitionshindernisse aufgrund der allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen in der EU und auf nationaler Ebene. Die AdR-Mitglieder weisen darauf hin, dass die Verbesserung der ESIF-Verordnung allein nicht ausreiche, um spürbare Verbesserungen zu erzielen. Große Schwierigkeiten gebe es vor allem im Zusammenhang mit den voneinander abweichenden Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge auf europäischer und nationaler Ebene; bei Investitionen, die mit Mitteln aus den ESI-Fonds unterstützt werden, sollten die EU-Bestimmungen Vorrang gegenüber den nationalen Bestimmungen haben; des Weiteren sollten Audit- und Kontrollverfahren für Ausschreibungen in erster Linie ex ante erfolgen, um Fehler im Vorfeld zu erkennen und so die Höhe der Finanzkorrekturen zu verringern. Weitere Probleme verursache die Überregulierung („Goldplating“), indem Mitgliedstaaten oftmals bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften den Verwaltungsaufwand weiter erhöhen. Schließlich sollte nach Ansicht des AdR, die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen auf die ESI-Fonds beseitigt werden. Dies stünde im Widerspruch zu der politischen
Entscheidung, die durch die EU-Kommission zentral verwalteten Programme von den Vor-schriften über staatliche Beihilfen auszunehmen, z. B. „Horizont 2020“, die Fazilität „Connec-ting Europe“ oder der EFSI-Fonds.
Zu TOP 7: Staatliche Beihilfen und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
Die Berichterstattung der Stellungnahme oblag Markus Töns (DE/SPE). Nach Abstimmung von 27 Änderungsanträgen erfolgte die Annahme im Plenum fast einstimmig. Die AdR-Mitglieder unterstützen das Ziel der Kommission, das Beihilferecht zu modernisieren; dies sei zu detailliert und kompliziert geworden, was die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in ihrem Bemühen zunehmend hindert, öffentliche Dienstleistungen und Investitionen bereitzustellen. Die europäischen Beihilferegelungen für Dienstleistungen von allgemeinen wirtschaftlichem Interesse (DAWI) dürfen nicht nur an den Grundsätzen des Wettbewerbs und an Marktregeln ausgerichtet sein, sondern sie müssen auch den gesellschaftspolitischen Bedarfen, den Prinzipien der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung, dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie der Neutralität gegenüber der Eigentumsordnung in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen. Den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Festlegung, was eine DAWI ist, dürfen die Beihilferegelungen nicht un-verhältnismäßig einengen. Wenn grenzüberschreitende Wettbewerbsverfälschungen durch öffentliche Investitionen auf kommunaler Ebene nicht vorlägen, dann ergebe es keinen Sinn, die Grundsätze des europäischen Beihilferegimes diesbezüglich anzuwenden. Die AdR-Mitglieder erkennen an, dass die Beihilferegelungen für DAWI zur Schaffung und Aufrechterhaltung des europäischen Binnenmarktes dienen sollen. Gleichwohl müsse das Beihilfenregime, vor allem wenn es bei kommunalen DAWI angewandt wird, einen europäischen Mehrwert sicherstellen – statt durch Unübersichtlichkeit und Rechtsunsicherheit Bürgerentfremdung und Einschränkungen in der kommunalen Selbstverwaltung zu provozieren. Sie begrüßen ausdrücklich, dass die Kommission mittlerweile festgestellt hat, dass sich öffentliche Beihilfen für lokale Infrastruktur oder Dienstleistungen kaum in anderen Mitgliedstaaten und nur geringfügig auf grenzüberschreitende Investitionen auswirken. Diese fallen damit nicht in den Anwendungsbereich der EU-Beihilfevorschriften und benötigen daher keine vorherige Genehmigung. Zusätzlich ließe sich der Verwaltungsaufwand für Behörden und Unterneh-men verringern, indem die Regelvermutung der Beihilfekonformität von direkt-verwalteten EU-Fonds auf nicht-direkt-verwaltete ausgedehnt würde. Schließlich schlägt die Stellung-nahme eine Erhöhung bei den De-Minimis-Regeln vor: Der Schwellenwert für eine Prüfung der Zulässigkeit von kommunalen Beihilfen sollte bei einer Million Euro im Einzelfall für drei Steuerjahre liegen; darunter sei nicht von einer staatliche Beihilfe bzw. wegen des lokalen Bezugs von keiner Beeinträchtigung des Handelsverkehrs oder grenzüberschreitenden Wettbewerbsverzerrung auszugehen.
Zu TOP 9: EU-Aktionsplan für elektronische Behördendienste 2016-2020 – Beschleunigung der digitalen Transformation von Behörden
Die Stellungnahme „EU-eGovernment-Aktionsplan 2016-2020“ erarbeitete Martin Adreasson (SE/EVP). Das Plenum stimmte einen Änderungsantrag ab und nahm am Ende den Stellungnahmeentwurf einstimmig an. Die AdR-Mitglieder unterstreichen die große Bedeutung der öffentlichen Dienstleistungen als Motor für den digitalen Wandel der europäischen Wirt-schaft. Daher sei das Angebot elektronischer Behördendienste essentiell. Sie teilen die Auffassung der Kommission, dass „eGovernment“ die öffentliche Verwaltung transparenter, einfacher und effizienter machen kann – gerade für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die einen Großteil der öffentlichen Dienstleistungen in Europa erbringen. Die von der Kommission in ihrem Aktionsplan vorgeschlagenen Grundsätze begrüßen sie nachdrücklich: „standardmäßig digital“, die öffentlichen Verwaltungen sollen ihre Dienstleistungen lang-fristig vorzugsweise digital erbringen; „standardmäßig interoperabel“, die Möglichkeiten der Digitalisierung sollen auf allen Ebenen und europaweit eingesetzt werden können; „standardmäßig grenzübergreifend“, das digitale Angebot der Verwaltungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften soll grenzüberschreitend nutzbar sein.
Zu TOP 11: Europäische Cloud-Initiative: Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa
Anne Karjalainen (FI/SPE) präsentierte dem Plenum den Stellungnahmeentwurf „Europäi-sche Cloud-Initiative und Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt“. Nach Abstimmung von fünf Änderungsanträgen wurde das Papier einstimmig angenommen. Die AdR-Mitglieder messen der Initiative der Kommission in den Bereichen Cloud-Dienste und IKT-Normung gerade mit Blick auf Europas Position in der globalen Wirtschaft und auf die Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts eine große Bedeutung zu. Sie teilen die Auffassung der Kommission, dass die IKT-Normung vorangetrieben werden muss, damit das Potential der Digitalisierung weiter erschlossen und grenzüberschreitend Dienstleistungen angeboten werden können. Die Stellungnahme verweist darauf, dass der gegenwärtige Mangel an Interoperabilität durch eine standardisierte Datenarchitektur behoben werden muss, um den Datenaustausch zum Nutzen von Forschung, Unternehmen, Industrie und öffentlichen Diensten zu erleichtern. Vor diesem Hintergrund muss es ein klares politisches Engagement zur Finanzierung einer Cloud-Forschungsinfrastruktur geben, um das enorme Potenzial von Cloud-Computing zu erschließen; zudem muss der Datensicherheit und dem Schutz der Privatsphäre große Aufmerksamkeit geschenkt werden, um Vertrauen aufzubauen und zu erhalten. Eine wettbewerbsfähige Hochleistungsrechenkapazität kann nur durch gemeinsame Maßnahmen aufgebaut werden. In diesem Sinne unterstützt die Stellungnahme die Absicht der Kommission, eine europäische Datengemeinschaft zu bilden, z. B. innerhalb der öffentlich-privaten Partnerschaft für „Big Data“ im Rahmen von „Horizont 2020“.
Zu TOP 12: Einleitung einer Konsultation über eine Säule sozialer Rechte
Die Initiativstellungnahme „Die europäische Säule sozialer Rechte“ erarbeitete Heinz-Joachim Höfer (DE/SPD). Nach Abstimmung von 66 Änderungsanträgen wurde die Stellungnahme vom Plenum mehrheitlich angenommen. Mit der Stellungnahme beteiligen sich die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der öffentlichen Konsultation der Kommission, um den gegenwärtigen sozialen Besitzstand in der EU zu beurteilen, um neue Beschäftigungsmodelle zu prüfen und um wesentliche Grundsätze für funktionierende und gerechte Arbeitsmärkte und Sozialsysteme im Euro-Raum festzulegen. Die Schaffung einer tragfähigen europäischen Säule sozialer Rechte kann ein wichtiger Beitrag zur Koordinierung und Aufwärtskonvergenz sozialer Standards sein. Die Stellungnahme ersucht die Kommission, die Mitgliedstaaten bei ihren Anstrengungen zur Modernisierung der sozialen Siche-rungssysteme im Rahmen des Europäischen Semesters zu unterstützen. Die Kommission wird aufgefordert, die Herausforderungen infolge des Wandels in der Arbeitswelt – einschließlich der verstärkten Digitalisierung – anzugehen und die Formen von Arbeitsbedingungen genau zu definieren, um ein Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit zu erreichen. Außerdem solle die Kommission eine Fiskalkapazität für den Euro-Raum vor-schlagen, um eine europäische Koordinierung antizyklischer Maßnahmen zu realisieren. Insgesamt sollte eine Stärkung der sozialen Dimension in der Wirtschafts- und Währungsunion mit der engeren Koordinierung der Wirtschafts- und Fiskalpolitik im verbunden werden.
Zu TOP 13: Überprüfung der europäischen Nachbarschaftspolitik
Die Erarbeitung der Stellungnahme oblag Anne Quart (DE/SPE). Das AdR-Plenum stimmte 26 Änderungsanträge ab und nahm den Entwurf am Ende mit großer Mehrheit an. In der Stellungnahme bringen die AdR-Mitglieder zum Ausdruck, dass die Förderung von Stabilität und Wohlstand in den Nachbarländern der EU zu den Prioritäten der Außen- und Sicherheitspolitik der Union zählen sollte, und sie drängen darauf, dass die Potentiale der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Konzeption und Umsetzung der europäischen Außenpolitik besser berücksichtigt werden. Sie fordern die Kommission weiterhin auf, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit der kommunalen Ebene der EU-Nachbarländer zu unterstützen und dafür ein längerfristiges und umfassendes Konzept auszuarbeiten. Ebenfalls sei eine Aufstockung der Haus-haltsmittel für die europäische Nachbarschaftspolitik notwendig. Die Stellungnahme betont grundlegend, dass Regionen und Kommunen einen wichtigen Beitrag bei der Konsolidierung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und guter Regierungsführung in den EU-Nachbarstaaten leisten können.
Zu TOP 14: Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems
Als Berichterstatter der Stellungnahme zum „Europäischen Einlagenversicherungssystem (EDIS)“ fungierte Hans-Jörg Duppré (DE/EVP). Das AdR-Plenum diskutierte neun Änderungsanträge und nahm das Papier mit Mehrheit an. Darin erläutern die AdR-Mitglieder ein-gangs: Die Banken- bzw. Wirtschaftskrise der letzten Jahre habe Schwachstellen und Versagen im europäischen Bankensystem erkennen lassen. Die Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD) aus dem Jahr 2014 sowie die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) wurden daraufhin beschlossen – diese sind allerdings noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt. Bevor ein europäisches Einlagensicherungssystem eingesetzt wird, sollten zunächst alle Mitgliedstaaten die DGSD umsetzen, insbesondere mit Blick auf die vereinheitlichten Vorgaben für die finanzielle Ausstattung von Einlagensicherungssystemen und die Möglichkeit der Mittelverwendung. Denn die Errichtung eines europäischen Sicherungssystems ohne vorherige Sicherstellung der Angleichung nationaler Systeme würde den Mitgliedstaaten, die die DGSD bisher noch nicht umgesetzt ha-ben, den Anreiz zur Implementation nehmen. Außerdem müssten die verbliebenen Risiken in den Bankenbilanzen erst beseitigt werden, bevor ein gemeinsames Einlagensicherungssystem starten kann. Des Weiteren dürften die Vorschläge der EU-Kommission nicht zu einer Benachteiligung der öffentlichen lokalen und regionalen Banken führen. Ein europäisches System der Einlagensicherung muss dem Geschäftsmodell von konservativ agierenden Finanzinstituten ausreichend Rechnung tragen. Dagegen sollten Banken, die vorrangig an Hochrisikogeschäften beteiligt sind, über einen höheren Beitrag zur Einlagensicherung hinaus weitere Vorgaben erfüllen müssen, um eine Verlagerung der Haftung auf kleine Institute, die vorrangig im Niedrigrisikobereich agieren oder nur auf lokaler Ebene zur Finanzierung der Realwirtschaft tätig sind, auszuschließen. Generell sind die AdR-Mitglieder der Ansicht, dass es eine „one-size-fits-all“-Lösung aufgrund der unterschiedlichen Strukturen im Bankensektor in den Mitgliedstaaten nicht geben kann. Vielmehr sollten funktionierende Systeme aufrechterhalten und in ein europäisches System integriert werden. Als Rechtsgrundlage für die Schaffung eines europäischen Einlagensicherungssystems hält die Stellungnahme Arti-kel 352 AEUV für geeignet, der Einstimmigkeit im Rat verlangt und keine allgemeine Gesetzgebungskompetenz der Europäischen Union für den Binnenmarkt begründet – statt Artikel 114 AEUV, der im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren die Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Verwirklichung des Binnenmarktes ermöglicht.
Zu TOP 15: Aktionsplan zur Mehrwertsteuer – Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum
Dainis Turlais (LV/ALDE) erarbeitete den Stellungnahmeentwurf „Aktionsplan zur Mehrwert-steuer – Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum“. Es wurden dazu 29 Änderungsanträge abgestimmt, bevor das AdR-Plenum den Entwurf mehrheitlich billigte. In der Stellungnahme betonen die AdR-Mitglieder, das Mehrwertsteuerregime sei ein wesentliches Element des europäischen Binnenmarkts und dessen Reform sei angera-ten, um ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts zu erreichen, vor allem um gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sicherzustellen. Der AdR fordert die EU-Kommission deshalb auf, bis 2017 einen Vorschlag zur Schaffung eines einheitlichen EU-Mehrwertsteuerraumes zu unterbreiten. Die gegenwärtige Fragmentierung und Komplexität des von mitgliedstaatlichen Regeln bestimmten EU-Mehrwertsteuersystems verursache hohe Befolgungskosten für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind; gerade für kleine und mittlere Unternehmen seien diese Kosten unverhältnismäßig hoch; außerdem zeige das bestehende Mehrwertsteuerregime Anfälligkeit für Betrug und Missbrauch. Die Stellungnahme plädiert dafür, jeglichen Vorschlägen, die den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung einräumen, eine Folgenabschätzung voranzustellen. Denn es wären breitere Spannen der Mehrwertsteuersätze zu befürchten, die den Wettbewerb verzerren und zusätz-liche Belastungen für die Unternehmen darstellen. Ohnehin sei das derzeitige Verzeichnis der ermäßigten Mehrwertsteuersätze undurchsichtig und folge keiner klaren Logik. Eine Überprüfung des Verzeichnisses sollte am Ende zu einer Harmonisierung führen, die gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt garantiert. Ein einheitlicher europäischer Mehrwertsteuerraum sollte nach dem Bestimmungslandprinzip funktionieren, indem die Mehrwertsteuer auf Verkäufe an Kunden in einem anderen Mitgliedstaat im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Lieferlandes steht, nach dem im Bestimmungsland geltenden Steuersatz eingezogen wird und die Mehrwertsteuereinnahmen von dem steuererhebenden Land an das Verbrauchsland überwiesen werden. Ferner sollten die Unternehmen in die Lage gebracht werden, alle mit der Mehrwertsteuer zusammenhängenden Angelegenheiten in ihrem Ursprungsland regeln zu können, um nicht in allen Mitgliedstaaten aktiv werden zu müssen, in denen sie ihre Geschäftstätigkeit ausüben.
Zu TOP 17: Den Kreislauf schließen – Ein Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft
Die Berichterstattung hatte Babette Winter (DE/SPE) inne. Das Plenum diskutierte 74 Ände-rungsanträge und billigte am Ende den Stellungnahmeentwurf einstimmig. Herr Lehmann MdL stellte vier Änderungsanträge: einer wurde vom Plenum angenommen und drei durch Änderungsanträge der Berichterstatterin vermittelt. Die Stellungnahme dringt auf eine schnellere Umstellung einer Niedrigemissions-Kreislaufwirtschaft in Europa, die neue Impulse für das Wachstum liefern und gleichzeitig die Umwelt besser schützen soll. In Verbindung mit der geplanten Überarbeitung des Rahmens für die öffentliche Auftragsvergabe insistiert der AdR auf die verpflichtende Berücksichtigung einer umweltbewussten Beschaffung bei der öffentlichen Auftragsvergabe („Green Public Procurement“), sofern diese der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterliegen. Neben der Einführung von Regelungen für eine nachhaltige Beschaffung fordert der AdR die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für die Nutzung von Sekundärrohstoffen zu schaffen und zwar in Form einer Vorzugsbesteuerung in den Mitgliedstaaten. Er bedauert darüber hinaus, dass die Probleme des „littering“, des „plastic leaching“ und der Nano-Materialien im Abfall in dem Aktionsplan der Kommission zur Kreislaufwirtschaft nicht angesprochen werden. Ebenfalls sollten die Umweltauswirkungen eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus bewertet und in einer leicht verständlichen Kennzeichnung nachvollziehbar werden. Der AdR fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten ferner auf, das Verursacherprinzip zügig und konsequent anzuwenden: In künftigen Legislativvorschlägen sollte daher konkretisiert werden, wie eine Internalisierung sämtlicher Kosten von Produkten entlang der gesamten Wertschöpfungskette durch die Hersteller erfolgen könnte.
Zu TOP 18: Eine EU-Strategie für die Wärme- und Kälteerzeugung
Die Stellungnahme rapportierte Davia Matoniene (LT/EKR); 29 Änderungsanträge standen zur Abstimmung; insgesamt wurde das Papier mehrheitlich gebilligt. Der AdR begrüßt darin die Entwicklungen für eine nachhaltige Wärme- und Kälteerzeugung in Europa, fordert die Kommission jedoch zugleich auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen und die bestehenden Instrumente zur finanziellen Unterstützung besser miteinander zu verknüpfen. Auf die Wärme- und Kälteerzeugung entfallen 50 Prozent des Energieverbrauchs in der EU. Die Entwicklung intelligenter Fernwärmelösungen würde eine Absenkung der Emissionen bewirken und die Abhängigkeit von externen Lieferanten verringern. Die Regional- und Kommunalver-treter heben weiterhin hervor, die Gebietskörperschaften seien in den Bemühungen der EU auf diesem Gebiet als wichtige Partner anzusehen. Denn die Erfahrungen in den Städten und Regionen seien besonders relevant, da die Planung der Heizsysteme, die Entwicklung der Infrastruktur, die Gewinnung von Investoren sowie die Konsultation der Verbraucher in den Aufgabenbereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fallen. Die Stellung-nahme fordert von der Kommission, einen konkreten Aktionsplan mit Empfehlungen für Maßnahmen zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung auszuarbeiten.
Zu TOP 19: Eine Luftverkehrsstrategie für Europa
Die Berichterstattung zur Stellungnahme verantwortete Ulrika Carlefall Landergren (SE/ALDE). Das Plenum diskutierte 24 Änderungsanträge und billigte das Papier mehrheitlich. Die AdR-Mitglieder unterstreichen die gesellschaftliche Bedeutung des Luftverkehrs und seine Rolle für den territorialen Zusammenhalt: Vor allem ermögliche dieser entlegenen und dünn besiedelten Regionen – etwa Inselgebieten und Regionen in äußerster Randlage – den Zugang zu größeren gemeinsamen Märkten, zu sozialen und kulturellem Austausch. Ein wettbewerbsfähiger und langfristig nachhaltig justierter europäischer Luftverkehrssektor sei gerade für die Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene wesentlich. Hingegen bedauern die AdR-Mitglieder, dass die Kommission in ihrer Strategie die Rolle der Regionen und Städte für die Entwicklung der EU-Luftfahrt außer Acht gelassen und die territoriale Dimension nicht beachtet hat, insbesondere in Bezug auf die Regionalflughäfen. Die Stellungnahme plädiert für einen dynamischen und ausgewogenen Luftverkehrsmarkt, für eine Verbesserung der Intermodalität, für eine strategische Planung von Flughafenkapazitäten auf EU-Ebene zur Vermeidung von Über- und Unterkapazitäten und für die zuverlässige Bereitstellung von Mobilität und Dienstleistungen für dünn besiedelte Gebiete und Regionen in Randlage, sofern marktlich diese Bedarfe nicht befriedigt werden können. Die Stellungnahme gibt des Weiteren der Überzeugung Ausdruck, dass der Einsatz von Drohnen auf lokaler und regionaler Ebene ein großes Potential bereithält, und unterstützt das Ziel, dass die EU ein Vorreiter bei der Entwicklung und Anwendung der Drohnentechnik sein soll. Sie fordert Rechtsvorschriften für die Anwendung von Drohnen auf europäischer Ebene, die von Risikobewusstsein und Harmonisierung getragen sind und dem Subsidiaritätsprinzip gerecht werden.
Zu TOP 20: Ein EU-Aktionsplan für den Radverkehr
Die Stellungnahme „Ein Aktionsplan für den Radverkehr“ erarbeitete Kevin Peel (UK/SPE). Nach Diskussion und Abstimmung von 41 Änderungsanträgen wurde der Stellungnahmeentwurf einstimmig vom Plenum verabschiedet. Die Stellungnahme empfiehlt der Kommission, die Verdoppelung des Radverkehrs in der EU in den nächsten zehn Jahren als Ziel zu beschließen. Des Weiteren solle ein EU-Aktionsplan für den Radverkehr in das Arbeitsprogramm der Kommission für das Jahr 2018 aufgenommen werden, um das vorhandene ökologische, gesundheitliche und wirtschaftliche Potential des Radverkehrs zu analysieren und besser auszuschöpfen. Die AdR-Mitglieder schlagen vor, das Radfernwegenetz „EuroVelo“ in die TEN-V einzubeziehen, was die grenzübergreifende Anbindung verbessern, die Fremdenverkehrschancen erhöhen und eine bessere Zugänglichkeit der Innenstädte bewirken würde. Konkret legen sie der Kommission nahe, den Radverkehr bei der Novellierung der EU-Kriterien für eine umweltbewusste Vergabe bei
öffentlichen Aufträgen im Verkehrsbereich zu berücksichtigen. Zudem solle die Kommission den nationalen, regionalen und lokalen Behörden Geschwindigkeitsregelungen sowie die Durchführung verkehrsberuhigender Maßnahmen empfehlen, wie etwa die Einführung einer generellen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf bestimmten Straßen in Städten, die auch für den Radverkehr verbindlich sein sollten.
Zu TOP 21: Entschließung zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR)
Gemeinsam präsentierten die fünf Fraktionen im AdR – EVP, SPE, ALDE, EA und EKR – den Entschließungsentwurf in Reaktion auf die aktuelle Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat zum Thema „Halbzeitüberprüfung/Halbzeitrevision des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 – Ergebnisorientierter EU-Haushalt“ (COM(2016) 603 final). Nach Abstimmung von 12 Änderungsanträgen wurde die Resolution mehrheitlich angenommen. Herr Lehmann MdL stellte vier Änderungsanträge, von denen einer die Mehrheit im Plenum fand. Die AdR-Mitglieder sehen mit erheblicher Besorgnis eine Tendenz zur „Zentralisierung“ des EU-Haushalts, die maßgeschneiderten dezentralen Maßnahmen für lokale und regionale Herausforderungen zuwiderlaufe. Die Verringerung der Programme mit geteilter Mittelverwaltung habe negative Auswirkungen auf die sich aus dem EU-Vertrag ergebende Verpflichtung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, auf das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie auf den Grundsatz der Multi-Level-Governance. Grundsätzlich widersprechen die AdR-Mitglieder dem in der Kommissions-Mitteilung vermittelten Eindruck, die Programme mit geteilter Mittelverwaltung würden nicht funktionieren, und betonen, dass trotz der Verzögerungen bei der Annahme der neuen ESIF-Verordnungen und des komplexen Programmplanungsverfahrens mehr als 200.000 Projekte angelaufen sind. Des Weiteren warnen sie vor einer möglichen Aussetzung von Zahlungen aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds an Spanien und Portugal oder an andere Mitgliedstaaten, denn dies ginge zulasten der Umsetzung der operationellen Programme. Der AdR habe sich gegen die makroökonomische Konditionalität bei der Durchführung der Kohäsionspolitik ausgesprochen, weil aus seiner Sicht dadurch die Städte und Regionen bestraft würden und es außerdem ein Widerspruch darstellte, einerseits die Sanktionen wegen eines übermäßigen Haushaltsdefizits (Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung) aufzuheben, andererseits jedoch die Sanktionen nach Artikel 23 der Dachverordnung anzuwenden.
Zu TOP 22: Entschließung zum Europäischen Semester 2016 und mit Blick auf den Jahreswachstumsbericht 2017
Vier der fünf Fraktionen im AdR – EVP, SPE, ALDE, EA – haben gemeinsam den Entschließungsentwurf vorgelegt. Nach Abstimmung von 18 Änderungsanträgen billigte das Plenum mehrheitlich den Entschließungsentwurf. Die Resolution begrüßt grundsätzlich den Vorschlag einer Ausweitung und Stärkung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Dabei werden weitere Verbesserungen bei der Transparenz, der fördermäßigen „Zusätzlichkeit“, der geografischen und Wirtschaftszweige betreffenden Abdeckung gefordert. Die Entschließung wiederholt die Forderung nach einer ordnungsgemäßen Bewertung der mit dem EFSI erzielten Ergebnisse, insbesondere der Synergien mit den ESI-Fonds und ihres bisherigen Beitrags zum territorialen Zusammenhalt. Außerdem weist die Resolution daraufhin, dass kleinere Regionen und Gemeinden ebenso wie Regionen mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie z. B. die nördlichsten Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte oder Insel- und Berggebiete, den EFSI aufgrund des hohen Mindestvolumens förderfähiger Investitionen häufig nicht in Anspruch nehmen können; deshalb sollten die Schwellenwerte bei der Überprüfung des EFSI gesenkt werden. Grundsätzlich betonen die AdR-Mitglieder, dass die Kohäsionspolitik das Hauptinvestitionsinstrument der EU bleiben solle, insbesondere in schwächer entwickelten Ländern und Regionen, und sie wünschen sich eine stärkere Komplementarität mit dem EFSI-Programm. Sie fordern weiterhin, dass Investitionen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds nicht in die Berechnungen für die Haushaltsdefizite und Schulden der Mitgliedstaaten eingehen sollten. Sie schlagen vor: Die Kommission solle in Betracht ziehen, eine Fiskalkapazität für den Euro-Raum zu schaffen, um antizyklische Maßnahmen durchführen und die wirtschaftliche Erholung beschleunigen zu können, und ankündigen, in den kommenden Monaten eine Stellungnahme zu diesem Thema vorzulegen. Bezüglich des Europäischen Semesters und des Ausblicks auf den Jahreswachstumsbericht 2017 plädieren sie für einen Verhaltenskodex zur Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in das Europäische Semester – unter Berücksichtigung der nationalen Unterschiede und Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwands –, um so zu einer besseren Governance in der Wirtschafts- und Währungsunion beizutragen.
Die nächste AdR-Plenartagung findet vom 07. bis 08. Dezember 2016 in Brüssel statt.
Ausblick: Berichtenswertes seit dem 119. AdR-Plenum (10./11./12. Oktober 2016)
Im Rahmen der Europäischen Woche der Regionen und Städte, die alljährlich vom Aus-schuss der Regionen und der Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung der EU-Kommission organisiert wird, übernahm der Freistaat Sachsen am 12. Oktober 2016 die
Ausrichtung eines Workshops mit dem Titel „Mehrsprachigkeit als Wirtschaftliche Chance: Frühstart in die Nachbarsprache“. Herr Lehmann MdL eröffnete die Veranstaltung und machte darauf aufmerksam, dass man mit der Überwindung der Sprachgrenzen nicht früh genug beginnen könne. Allerdings bräuchte Sachsen noch Zeit, um recht vielen Kindern die Möglichkeit des frühen Nachbarsprachenerwerbs einzuräumen. Partner bei der Veranstaltung im Sachsen-Verbindungsbüro Brüssel waren Frankfurt an der Oder, die polnischen Städte Zgorzelec und Słubice und sowie der Kreis Liberec in Tschechien.
Herr Lehmann MdL nahm vom 18. bis 19. Oktober 2016 an der Sitzung und Konferenz der Fachkommission ENVE in Borås (Schweden) teil. Stellungnahmeentwürfe wurden nicht verabschiedet, allerdings gab es zu drei Entwürfen Meinungsaustausche: „Effiziente Bewirtschaftung der Wasserressourcen: ein Konzept für innovative Lösungen“; „Eine neue EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel – ein integrierter Ansatz“; „Halbzeitbewertung des LIFE-Programms“; erörtert und angenommen werden die Entwürfe in der nächsten Sitzung am 01. Dezember 2016. Neben der Fachkommissionsitzung tagten die ENVE-Mitglieder zur Konferenz „Die Energieunion – lokale und regionale Lösungen für nachhaltige, zuverlässig verfügbare und erschwingliche Energie“.
Die nächste Sitzung der Fachkommission ENVE wird am 01. Dezember 2016 in Brüssel stattfinden; die nächste Sitzung der Fachkommission ECON am 02. Dezember 2016.
Montag, 17. Oktober 2016
Frühstart in die Nachbarsprache
Anlässlich der Europäischen Woche der Regionen und Städte hatte der Vorsitzende der deutschen Delegation im Ausschuss der Regionen Heinz Lehmann MdL in das Sachsen – Verbindungsbüro Brüssel am 12. Oktober 2016 zum Workshop „Mehrsprachigkeit als wirtschaftliche Chance: Frühstart in die Nachbarsprache“ Experten und Gäste aus Tschechien, Polen, Niederösterreich, Brandenburg und dem Saarland, eingeladen. Gemeinsam wollte man nach Wegen suchen, wie die Kinder so früh wie möglich mit der der Sprache des jeweiligen Nachbarn vertraut gemacht werden können.
Der Liberecer Regionalpräsident Martin Puta nannte es ein Herzensanliegen damit bereits im Kindergarten zu beginnen. Puta: „Wir sind in den letzten Jahren in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gut vorangekommen Die Hauptschwierigkeit bleibe aber die Sprachbarriere.“
Frau Dr. Regina Gellrich von der Görlitzer Landesstelle für frühe nachbarschaftliche Bildung nannte als Haupthindernis für bessere Fortschritte den Projektcharakter der bisherigen Angebote. Um eine Durchgängigkeit in Grund- und Oberschule zu erreichen benötigen wir planbare Strukturen. Trotzdem gebe es insbesondere in den oberlausitzer Anrainerstädten zu Tschechien und Polen bereits gute Ansätze.
Aufmerksamkeit erregte der Beitrag der saarländischen Vertreterin Manuela Ripa. Sie berichtete, dass in ihrem Bundesland im Zuge der „Frankreichstrategie“ Französisch als Nachbarsprache einen festen Platz im Fächerkanon der KITA und Schulen erhalten habe.
Die Teilnehmer des Workshops waren sich einig, dass das Erlernen der Nachbarsprache gerade in den Grenzregionen eine Chance darstellt, die so machen strukturellen Nachteil mehr als nur ausgleichen kann. Man dürfe nicht nachlassen, sich bei den jeweiligen Sozial- und Kultusministerien für eine angemessene Förderung gerade in den Grenzregionen einzusetzen.
Lehmann: „Auch in den sächsischen Schulen bleibt Englisch in der Regel die erste Fremdsprache. Wir sollten aber alle Möglichkeiten, insbesondere auch europäischer Förderprogramme nutzen, um bereits in jungen Jahren die nachbarschaftliche Sprachkompetenz zu entwickeln. Die Möglichkeit grenzüberschreitend miteinander sprechen zu können, ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Stärkung des europäischen Zusammenhalts.“
Der Liberecer Regionalpräsident Martin Puta nannte es ein Herzensanliegen damit bereits im Kindergarten zu beginnen. Puta: „Wir sind in den letzten Jahren in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gut vorangekommen Die Hauptschwierigkeit bleibe aber die Sprachbarriere.“
Frau Dr. Regina Gellrich von der Görlitzer Landesstelle für frühe nachbarschaftliche Bildung nannte als Haupthindernis für bessere Fortschritte den Projektcharakter der bisherigen Angebote. Um eine Durchgängigkeit in Grund- und Oberschule zu erreichen benötigen wir planbare Strukturen. Trotzdem gebe es insbesondere in den oberlausitzer Anrainerstädten zu Tschechien und Polen bereits gute Ansätze.
Aufmerksamkeit erregte der Beitrag der saarländischen Vertreterin Manuela Ripa. Sie berichtete, dass in ihrem Bundesland im Zuge der „Frankreichstrategie“ Französisch als Nachbarsprache einen festen Platz im Fächerkanon der KITA und Schulen erhalten habe.
Die Teilnehmer des Workshops waren sich einig, dass das Erlernen der Nachbarsprache gerade in den Grenzregionen eine Chance darstellt, die so machen strukturellen Nachteil mehr als nur ausgleichen kann. Man dürfe nicht nachlassen, sich bei den jeweiligen Sozial- und Kultusministerien für eine angemessene Förderung gerade in den Grenzregionen einzusetzen.
Lehmann: „Auch in den sächsischen Schulen bleibt Englisch in der Regel die erste Fremdsprache. Wir sollten aber alle Möglichkeiten, insbesondere auch europäischer Förderprogramme nutzen, um bereits in jungen Jahren die nachbarschaftliche Sprachkompetenz zu entwickeln. Die Möglichkeit grenzüberschreitend miteinander sprechen zu können, ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Stärkung des europäischen Zusammenhalts.“
Montag, 29. August 2016
Heilig-Geist-Kirche in Löbau erstrahlt
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